Der Text dieser Studienordnung ist nach
dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht
ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare,
im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt
Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Allgemeine Sprachwissenschaft
im Rahmen des Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für
eine Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die
Allgemeinen Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über
das andere Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium
erforderlichen Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen
Paragraphen dieser Studienordnung angegeben sind.
Die wissenschaftliche Zielsetzung der Allgemeinen Sprachwissenschaft
besteht in der Rekonstruktion und Erklärung des menschlichen
Sprachvermögens; sie untersucht, wie die natürliche Sprache erworben
und verarbeitet und wie in der konkreten Kommunikation von ihr Gebrauch gemacht
wird. Von ihrer wissenschaftstheoretischen Position her löst sich die
Sprachwissenschaft heute von den hermeneutischen Geisteswissenschaften und
ordnet sich in der Erforschung der Sprache, die immer einen zentralen Bereich
der Humanwissenschaften darstellte, dem naturwissenschaftlichen Paradigma
zu. Erkenntnisse aus Nachbardisziplinen wie der Psychologie, Soziologie,
Informatik, Neurophysiologie, Biologie und Philosophie greifen in das Fach
hinein.
Eine Besonderheit der Regensburger Allgemeinen Sprachwissenschaft
ist die Ausweitung der Problemstellung auf die Informationswissenschaft,
die sich generell mit informationellen Prozessen befaßt.
Das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft ist an der Universität Regensburg in zwei Teilfächer gegliedert:
A. Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft,
B. Informationswissenschaft.
Ist Allgemeine Sprachwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach,
werden beide Teilfächer studiert; eines der beiden Teilfächer wird
als Schwerpunkt gewählt. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach,
kann nur das Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft als
Schwerpunkt gewählt werden.
Das Studium des Faches Allgemeine Sprachwissenschaft kann zum
Sommersemester oder Wintersemester aufgenommen werden. Da die
Einführungsveranstaltungen turnusgemäß im Wintersemester
beginnen, wird eine Studienaufnahme im Wintersemester empfohlen.
Für die Studienaufnahme empfehlen sich gute Fremdsprachenkenntnisse, besonders in Englisch. Bis zur Zwischenprüfung ist der Nachweis guter Englischkenntnisse durch eine fachwissenschaftlich ausgerichtete Klausur zu erbringen (vgl. dazu unten bei Ziffer 6, dritter Absatz).
Von Vorteil ist die Kenntnis einer nicht-indogermanischen Sprache.
Ferner wird Interesse, sich mit formalem Denken und formalen Systemen
auseinanderzusetzen, vorausgesetzt.
Praktika vor Studienaufnahme werden nicht vorausgesetzt. Bei
der Wahl des Schwerpunktes Informationswissenschaft werden Praktika
außerhalb der Universität während des Studiums dringend
empfohlen. Sie sind jedoch von der Prüfungsordnung nicht zwingend
vorgeschrieben und werden von der Fakultät nicht vermittelt.
A. Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft
Das Studium der Sprachwissenschaft soll eine möglichst
breit angelegte Grundlagenausbildung vermitteln und den Studenten zu
selbständigem wissenschaftlichen Denken hinführen. Dies erfordert
Vertrautheit mit Analysemethoden, die der Vielfalt sprachlicher Strukturen
angemessen sind, und unter anderem auch die Fähigkeit zum sicheren Umgang
mit formallogischen Systemen.
Das Fach selbst gliedert sich in einen Basisbereich mit den Gebieten Phonologie/Graphematik, Satz- und Wortsyntax, Semantik und Pragmatik sowie in die Schwerpunkte kognitive Linguistik (mit Patholinguistik) und Theorie der Kommunikation. In einen eher peripheren Bereich fallen Gebiete wie Semiotik oder Historiographie der Sprachwissenschaft.
Im Hinblick auf die Berufsplanung läßt das Studium
der Allgemeinen Sprachwissenschaft eine Spezialisierung auf eines oder mehrere
der genannten Gebiete zu.
B. Informationswissenschaft
Die Informationswissenschaft befaßt sich mit informationellen
Prozessen, die auf Rechnern ablaufen. bzw. durch sie vermittelt werden. Unter
Information wird die Teilmenge von Wissen verstanden, die in konkreten
Situationen zur Lösung von Problemen benötigt wird ("pragmatisches
Postulat"). Bei allen Teilbereichen des Informationskreislaufs, der Produktion
von Wissen, seiner Rekonstruktion, den Formen des Zugriffs auf Wissen bzw.
Wissensstrukturen sowie der Erarbeitung von neuen Informationsprodukten und
ihrer Evaluierung spielt die natürliche Sprache als Wissens- und
Informationsträger und benutzerfreundliches Interaktionsmittel mit Computern
(Softwareergonomie) eine wesentliche Rolle. Dem trägt die Integration
der Informationswissenschaft als Teilfach in das Magisterfach Allgemeine
Sprachwissenschaft Rechnung.
In Relation zur Informatik ist der Schwerpunkt
Informationswissenschaft auf Fragen der Softwareerstellung und -wirkung
eingeschränkt. Gleichzeitig engt die Bindung an das "pragmatische Postulat"
die Informationswissenschaft auf die Inhaltsbereiche der Angewandten Informatik
ein.
Das Studium teilt sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium
schließt mit der Zwischenprüfung ab. Grundsätzlich ist die
erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung Voraussetzung des Zugangs zu den
Veranstaltungen des Hauptstudiums. Beim Studium des Faches als Nebenfach
braucht keine Zwischenprüfung in diesem Fach abgelegt zu werden, wenn
sie im Hauptfach und im anderen Nebenfach abgelegt worden ist; in diesem
Fall ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen
des Grundstudiums Zugangsvoraussetzung zu einem Hauptseminar, s. u. bei Ziffer
9 den Auszug aus der Magisterprüfungsordnung unter Nr. 2 Buchstabe a.
In Vorlesungen, Pro- und Hauptseminaren, in praktischen und
wissenschaftlichen Übungen erhalten die Studenten Gelegenheit, durch
Teilnahme bzw. individuell erbrachte Leistungen die zur Erreichung der
Studienziele erforderlichen Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten zu erwerben. Die Anforderungen werden zu Beginn jeder
Lehrveranstaltung vom Dozenzen festgelegt. Die Veranstaltungen können
innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen
wiederholt werden.
Der für die Zulassung zur Zwischenprüfung geforderte
Nachweis englischer Sprachkenntnisse wird durch die Übersetzung eines
schwierigen fachwissenschaftlichen Textes ins Deutsche im Rahmen einer
zweistündigen Klausur erbracht. Den Klausurtext stellt und beurteilt
ein vom Dekan beauftragter Fachvertreter. Bei nicht ausreichender Leistung
kann die Klausur einmal, in besonderen Ausnahmefällen mit Genehmigung
des Dekans zweimal wiederholt werden; die Wiederholungsprüfung muß
jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten abgelegt werden.
Im folgenden (Ziffer 8) wird der mögliche Aufbau des Studiums
in einer Empfehlung für die beiden Schwerpunkte des Hauptfachstudiums
sowie für das das Nebenfachstudium dargestellt. Veranstaltungen, von
denen der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind
gekennzeichnet (s. dazu unter 9. "Zulassungsvoraussetzungen für die
Prüfungen"). Änderungen des Ablaufs sind aufgrund der verschiedenen
Wahlmöglichkeiten und verschiedenen Voraussetzungen der Studenten in
dem durch die Prüfungsordnungen gezogenen Rahmen möglich.
Die Fachvertreter empfehlen ein Auslandsstudium dringend. Entsprechende Möglichkeiten sind ausgebaut und werden zum Teil durch Stipendien gefördert.
Bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthalts soll die
Fachstudienberatung konsultiert werden.
8.1 Hauptfachstudium: Schwerpunkt Informationswissenschaft
Im folgenden handelt es sich um eine Empfehlung zum Aufbau des
Studiums. Es ist vorausgesetzt, daß das Studium zum Wintersemester
begonnen wird. Bei der Wahl der Seminare sind die Anforderungen in den
Prüfungsordnungen zu beachten.
Die mit einem + gekennzeichneten Veranstaltungen sind
Veranstaltungen aus dem Schwerpunkt Theoretische und Angewandte
Sprachwissenschaft, die auch von Studenten mit Schwerpunkt
Informationswissenschaft vorzugsweise besucht werden sollen.
Bei den mit "P" gekennzeichneten Veranstaltungen handelt es
sich um Pflichtveranstaltungen, in denen ein von einer Prüfungsordnung
geforderter Nachweis erworben werden muß (s. u. bei Ziffer 9).
Die Abkürzung "SWS" bedeutet "Semesterwochenstunde".
I. Grundstudium
1. Semester (8 SWS)
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I (P)
Einführung in die Informationswissenschaft (P)
Einführung in die Programmierung (P)
Grundkurs Informationswissenschaft oder Informatik
2. Semester (12 SWS)
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II (P)
Praxis des Programmierens (P)
Proseminar (P)
+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
Grundkurs Informationswissenschaft oder Informatik
3. Semester (10 SWS)
Proseminar (P)
Proseminar (P)
+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
Weitere Veranstaltungen in EDV-Praxis
4. Semester (8 SWS)
+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
Logik
Veranstaltung in EDV-Praxis
Insgesamt: 38 SWS.
Zu Ende des vierten Semesters soll die Zwischenprüfung
abgelegt werden.
II. Hauptstudium
5. Semester (8 SWS)
Hauptseminar in Informationswissenschaft (P)
+ Veranstaltung über Kommunikationstheorie
+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
6. Semester (8 SWS)
Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)
Lehrveranstaltung zur Kognitionswissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
Zweite Programmiersprache (P)
7. Semester (8 SWS)
Hauptseminar in Informationswissenschaft (P)
+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
+ Veranstaltung über Psycholinguistik
Vorlesung in Informationswissenschaft
8. Semester (4 SWS)
ggf. Beginn der Magisterarbeit
+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
9. Semester
ggf. Fertigstellung der Magisterarbeit
Prüfungsvorbereitung
Schriftliche und mündliche Prüfung
Insgesamt: 28 SWS.
Weitere Wahlveranstaltungen im Umfang von ca. 10 SWS sollen
nach Interessenlage aus den Bereichen Wirtschaftsinformatik, Computerlinguistik,
Psychologie, Kognitionswissenschaft, Informatik u.a. gewählt werden.
8.2 Hauptfachstudium: Schwerpunkt Theoretische und Angewandte
Sprachwissenschaft
Im folgenden handelt es sich um eine Empfehlung zum Aufbau des
Studiums. Es ist vorausgesetzt, daß das Studium zum Wintersemester
begonnen wird. Bei der Wahl der Seminare sind die Anforderungen in den
Prüfungsordnungen zu beachten.
Bei den mit "P" gekennzeichneten Veranstaltungen handelt es
sich um Pflichtveranstaltungen, in denen ein von einer Prüfungsordnung
für das Hauptfachstudium geforderter Nachweis erworben werden muß
(s. u. bei Ziffer 9.).
Die Abkürzung "SWS" bedeutet "Semesterwochenstunde".
I. Grundstudium
1. Semester (8 SWS)
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I (P)
Einführung in die Informationswissenschaft (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Kurs in einer nicht-indogermanischen Sprache
2. Semester (10 SWS)
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II (P)
Proseminar (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Kurs in einer nicht-indogermanischen Sprache
Vorlesung in Informationswissenschaft
3. Semester (10 SWS)
Proseminar (P)
Proseminar(P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Indogermanistische Lehrveranstaltung
Vorlesung in Informationswissenschaft
4. Semester (8 SWS)
Proseminar (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
Logik
Insgesamt: 36 SWS.
Zu Ende des vierten Semesters soll die Zwischenprüfung
abgelegt werden.
II. Hauptstudium
5. Semester (10 SWS)
Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)
Veranstaltung über Sprachpathologie (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Kurs in einer nicht-indogermanischen Sprache
6. Semester (8 SWS)
Hauptseminar in Informationswissenschaft (P)
Veranstaltung über Kommunikationstheorie (P)
Lehrveranstaltung zur Kognitionswissenschaft
Lehrveranstaltung in Indogermanistischer Sprachwissenschaft
7. Semester (8 SWS)
Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Veranstaltung über Psycholinguistik
Übung für Examenskandidaten
8. Semester (4 SWS)
ggf. Beginn der Magisterarbeit
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
9. Semester
ggf. Fertigstellung der Magisterarbeit
Prüfungsvorbereitung
Schriftliche und mündliche Prüfung
Insgesamt: 30 SWS.
Weitere Wahlveranstaltungen im Umfang von ca. 10 SWS sollen
nach Interessenlage aus den Bereichen Psychologie, Kognitionswissenschaft,
Informatik u.a. gewählt werden.
8.3 Nebenfachstudium: Schwerpunkt Theoretische und Angewandte
Sprachwissenschaft
Im folgenden handelt es sich um Empfehlungen zum Aufbau des
Studiums. Es ist vorausgesetzt, daß das Studium zum Wintersemester
begonnen wird. Bei der Wahl der Seminare sind die Anforderungen in den
Prüfungsordnungen zu beachten.
Bei den mit "P" gekennzeichneten Veranstaltungen handelt es
sich um Pflichtveranstaltungen, in denen ein von einer Prüfungsordnung
für das Nebenfachstudium geforderter Nachweis erworben werden muß
(s. u. bei Ziffer 9.).
Die Abkürzung "SWS" bedeutet "Semesterwochenstunde".
I. Grundstudium
1. Semester (6 SWS)
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I (P)
Einführung in die Informationswissenschaft (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
2. Semester (6 SWS)
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
3. Semester (4 SWS)
Proseminar (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
4. Semester (6 SWS)
Proseminar (P)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
Insgesamt: 22 SWS.
Zu Ende des vierten Semesters soll ggf. die Zwischenprüfung
abgelegt werden.
II. Hauptstudium
5. Semester (4 SWS)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Veranstaltung über Kommunikationstheorie
6. Semester (4 SWS)
Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)
Veranstaltung zur Kognitionswissenschaft
7. Semester (4 SWS)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Übung für Examenskandidaten
8. Semester (4 SWS)
Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft
Vorlesung in Informationswissenschaft
9. Semester
Prüfungsvorbereitung
Ablegung der Prüfung
Insgesamt: 16 SWS.
Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche
Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung
bestimmt:
Zwischenprüfung (§ 23 Zwischenprüfungsordnung)
I. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Hauptfach:
1. Erfolgreiche Teilnahme an den drei Einführungsveranstaltungen
a) Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I;
b) Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II;
c) Einführung in die Informationswissenschaft.
2. Durch je eine schriftliche Arbeit nachgewiesene erfolgreiche
Teilnahme an drei Proseminaren des Faches Allgemeine Sprachwissenschaft (wobei
jedes Teilfach mit mindestens einem Proseminar abgedeckt werden muß).
3. Erfolgreiche Teilnahme an
a) entweder einem weiteren Proseminar aus der Theoretischen und Angewandten Sprachwissenschaft oder
b) einem zweistündigen Programmierkurs und einem Kurs "Praxis
des Programmierens".
Wählt ein Bewerber das Teilfach Informationswissenschaft im Hauptstudium,
so ist die erfolgreiche Teilnahme an Nr. 3 Buchst. b obligatorisch.
4. Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Der Nachweis wird durch
die Übersetzung eines schwierigen fachwissenschaftlichen Textes ins
Deutsche im Rahmen einer zweistündigen Klausur erbracht. Den Klausurtext
stellt und beurteilt ein vom Dekan beauftragter Fachvertreter. Bei nicht
ausreichender Leistung kann die Klausur einmal, in besonderen
Ausnahmefällen mit Genehmigung des Dekans zweimal wiederholt werden;
die Wiederholungsprüfung muß jeweils innerhalb eines Zeitraumes
von drei Monaten abgelegt werden.
II. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach:
1. Erfolgreiche Teilnahme an den drei Einführungsveranstaltungen;
2. erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren aus dem Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft;
3. Nachweis englischer Sprachkenntnisse.
Magisterprüfung (§ 28 Magisterprüfungsordnung)
1. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft (erstes oder zweites)
Hauptfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Allgemeine
Sprachwissenschaft. Eine im Fach Indogermanische Sprachwissenschaft abgelegte
Zwischenprüfung wird für das Teilfach Theoretische und Angewandte
Sprachwissenschaft anerkannt. Zwischenprüfungen anderer fachlich
benachbarter Fächer (bei der Wahl des Teilfaches Informationswissenschaft
als Schwerpunkt gilt dies auch für eine Zwischenprüfung in
Indogermanischer Sprachwissenschaft) können unter der Voraussetzung
anerkannt werden, daß im Fach Allgemeine Sprachwissenschaft an
Lehrveranstaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 der
Zwischenprüfungsordnung teilgenommen wurde und ein Antrag gemäß
§ 6 Abs. 7 der Zwischenprüfungsordnung für die Universität
Regensburg gestellt wurde.
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Hauptseminaren,
wenn Allgemeine Sprachwissenschaft (erstes) Hauptfach ist, an zwei
Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist; je ein Hauptseminar muß
aus den in Absatz 1 genannten Teilfächern stammen; ist Allgemeine
Sprachwissenschaft (erstes) Hauptfach, muß das dritte Hauptseminar
aus dem zum Schwerpunkt gewählten Teilfach stammen. Vor der Vergabe
eines Themas für die Magisterarbeit muß die erfolgreiche Teilnahme
an den zwei Hauptseminaren aus dem für die Arbeit gewählten Teilfach
nachgewiesen werden.
c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Veranstaltung
über Kommunikationstheorie, wenn als Schwerpunkt das Teilfach Theoretische
und Angewandte Sprachwissenschaft gewählt wurde.
d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Veranstaltung
über Sprachpathologie, wenn als Schwerpunkt das Teilfach Theoretische
und Angewandte Sprachwissenschaft gewählt wurde.
e) Nachweis der Kenntnis einer zweiten Programmiersprache, wenn
als Schwerpunkt das Teilfach Informationswissenschaft gewählt wurde.
2. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach:
a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Allgemeine
Sprachwissenschaft. Dieser Nachweis entfällt, wenn die Zwischenprüfung
im anderen Nebenfach abgelegt wurde. In diesem Falle erfordert die Zulassung
zu dem Hauptseminar den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den in §
23 Abs. 1 Nr. 1 der Zwischenprüfungsordnung genannten
Einführungskursen, an zwei Proseminaren im Teilfach Theoretische und
Angewandte Sprachwissenschaft und den Nachweis von englischen
Sprachkenntnissen.
b) Nachweis eines Hauptseminars in Theoretischer und Angewandter
Sprachwissenschaft.