Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

§ 9

Allgemeine Sprachwissenschaft

Der vorliegende Paragraph der Magisterstudienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Allgemeine Sprachwissenschaft im Rahmen des Magisterstudiengangs an der Universität Regensburg. Für eine Übersicht über den gesamten Studienaufbau sind auch die Allgemeinen Bestimmungen dieser Studienordnung sowie die Regelungen über das andere Fach oder die anderen Fächer der im Magisterstudium erforderlichen Fächerkombination zu Rate zu ziehen, die in anderen Paragraphen dieser Studienordnung angegeben sind.

1. Die Allgemeine Sprachwissenschaft als Fach

Die wissenschaftliche Zielsetzung der Allgemeinen Sprachwissenschaft besteht in der Rekonstruktion und Erklärung des menschlichen Sprachvermögens; sie untersucht, wie die natürliche Sprache erworben und verarbeitet und wie in der konkreten Kommunikation von ihr Gebrauch gemacht wird. Von ihrer wissenschaftstheoretischen Position her löst sich die Sprachwissenschaft heute von den hermeneutischen Geisteswissenschaften und ordnet sich in der Erforschung der Sprache, die immer einen zentralen Bereich der Humanwissenschaften darstellte, dem naturwissenschaftlichen Paradigma zu. Erkenntnisse aus Nachbardisziplinen wie der Psychologie, Soziologie, Informatik, Neurophysiologie, Biologie und Philosophie greifen in das Fach hinein.

Eine Besonderheit der Regensburger Allgemeinen Sprachwissenschaft ist die Ausweitung der Problemstellung auf die Informationswissenschaft, die sich generell mit informationellen Prozessen befaßt.

2. Teilfächer

Das Fach Allgemeine Sprachwissenschaft ist an der Universität Regensburg in zwei Teilfächer gegliedert:

A. Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft,

B. Informationswissenschaft.

Ist Allgemeine Sprachwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach, werden beide Teilfächer studiert; eines der beiden Teilfächer wird als Schwerpunkt gewählt. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach, kann nur das Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft als Schwerpunkt gewählt werden.

3. Studienbeginn

Das Studium des Faches Allgemeine Sprachwissenschaft kann zum Sommersemester oder Wintersemester aufgenommen werden. Da die Einführungsveranstaltungen turnusgemäß im Wintersemester beginnen, wird eine Studienaufnahme im Wintersemester empfohlen.

4. Fachspezifische Studienvoraussetzungen

Für die Studienaufnahme empfehlen sich gute Fremdsprachenkenntnisse, besonders in Englisch. Bis zur Zwischenprüfung ist der Nachweis guter Englischkenntnisse durch eine fachwissenschaftlich ausgerichtete Klausur zu erbringen (vgl. dazu unten bei Ziffer 6, dritter Absatz).

Von Vorteil ist die Kenntnis einer nicht-indogermanischen Sprache. Ferner wird Interesse, sich mit formalem Denken und formalen Systemen auseinanderzusetzen, vorausgesetzt.

Praktika vor Studienaufnahme werden nicht vorausgesetzt. Bei der Wahl des Schwerpunktes Informationswissenschaft werden Praktika außerhalb der Universität während des Studiums dringend empfohlen. Sie sind jedoch von der Prüfungsordnung nicht zwingend vorgeschrieben und werden von der Fakultät nicht vermittelt.

5. Studieninhalte und Studienziele

A. Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft

Das Studium der Sprachwissenschaft soll eine möglichst breit angelegte Grundlagenausbildung vermitteln und den Studenten zu selbständigem wissenschaftlichen Denken hinführen. Dies erfordert Vertrautheit mit Analysemethoden, die der Vielfalt sprachlicher Strukturen angemessen sind, und unter anderem auch die Fähigkeit zum sicheren Umgang mit formallogischen Systemen.

Das Fach selbst gliedert sich in einen Basisbereich mit den Gebieten Phonologie/Graphematik, Satz- und Wortsyntax, Semantik und Pragmatik sowie in die Schwerpunkte kognitive Linguistik (mit Patholinguistik) und Theorie der Kommunikation. In einen eher peripheren Bereich fallen Gebiete wie Semiotik oder Historiographie der Sprachwissenschaft.

Im Hinblick auf die Berufsplanung läßt das Studium der Allgemeinen Sprachwissenschaft eine Spezialisierung auf eines oder mehrere der genannten Gebiete zu.

B. Informationswissenschaft

Die Informationswissenschaft befaßt sich mit informationellen Prozessen, die auf Rechnern ablaufen. bzw. durch sie vermittelt werden. Unter Information wird die Teilmenge von Wissen verstanden, die in konkreten Situationen zur Lösung von Problemen benötigt wird ("pragmatisches Postulat"). Bei allen Teilbereichen des Informationskreislaufs, der Produktion von Wissen, seiner Rekonstruktion, den Formen des Zugriffs auf Wissen bzw. Wissensstrukturen sowie der Erarbeitung von neuen Informationsprodukten und ihrer Evaluierung spielt die natürliche Sprache als Wissens- und Informationsträger und benutzerfreundliches Interaktionsmittel mit Computern (Softwareergonomie) eine wesentliche Rolle. Dem trägt die Integration der Informationswissenschaft als Teilfach in das Magisterfach Allgemeine Sprachwissenschaft Rechnung.

In Relation zur Informatik ist der Schwerpunkt Informationswissenschaft auf Fragen der Softwareerstellung und -wirkung eingeschränkt. Gleichzeitig engt die Bindung an das "pragmatische Postulat" die Informationswissenschaft auf die Inhaltsbereiche der Angewandten Informatik ein.

6. Aufbau des Studiums

Das Studium teilt sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab. Grundsätzlich ist die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung Voraussetzung des Zugangs zu den Veranstaltungen des Hauptstudiums. Beim Studium des Faches als Nebenfach braucht keine Zwischenprüfung in diesem Fach abgelegt zu werden, wenn sie im Hauptfach und im anderen Nebenfach abgelegt worden ist; in diesem Fall ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen des Grundstudiums Zugangsvoraussetzung zu einem Hauptseminar, s. u. bei Ziffer 9 den Auszug aus der Magisterprüfungsordnung unter Nr. 2 Buchstabe a.

In Vorlesungen, Pro- und Hauptseminaren, in praktischen und wissenschaftlichen Übungen erhalten die Studenten Gelegenheit, durch Teilnahme bzw. individuell erbrachte Leistungen die zur Erreichung der Studienziele erforderlichen Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Die Anforderungen werden zu Beginn jeder Lehrveranstaltung vom Dozenzen festgelegt. Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden.

Der für die Zulassung zur Zwischenprüfung geforderte Nachweis englischer Sprachkenntnisse wird durch die Übersetzung eines schwierigen fachwissenschaftlichen Textes ins Deutsche im Rahmen einer zweistündigen Klausur erbracht. Den Klausurtext stellt und beurteilt ein vom Dekan beauftragter Fachvertreter. Bei nicht ausreichender Leistung kann die Klausur einmal, in besonderen Ausnahmefällen mit Genehmigung des Dekans zweimal wiederholt werden; die Wiederholungsprüfung muß jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten abgelegt werden.

Im folgenden (Ziffer 8) wird der mögliche Aufbau des Studiums in einer Empfehlung für die beiden Schwerpunkte des Hauptfachstudiums sowie für das das Nebenfachstudium dargestellt. Veranstaltungen, von denen der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind gekennzeichnet (s. dazu unter 9. "Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen"). Änderungen des Ablaufs sind aufgrund der verschiedenen Wahlmöglichkeiten und verschiedenen Voraussetzungen der Studenten in dem durch die Prüfungsordnungen gezogenen Rahmen möglich.

7. Auslandsstudium

Die Fachvertreter empfehlen ein Auslandsstudium dringend. Entsprechende Möglichkeiten sind ausgebaut und werden zum Teil durch Stipendien gefördert.

Bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthalts soll die Fachstudienberatung konsultiert werden.

8. Lehrveranstaltungen

8.1 Hauptfachstudium: Schwerpunkt Informationswissenschaft

Im folgenden handelt es sich um eine Empfehlung zum Aufbau des Studiums. Es ist vorausgesetzt, daß das Studium zum Wintersemester begonnen wird. Bei der Wahl der Seminare sind die Anforderungen in den Prüfungsordnungen zu beachten.

Die mit einem + gekennzeichneten Veranstaltungen sind Veranstaltungen aus dem Schwerpunkt Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft, die auch von Studenten mit Schwerpunkt Informationswissenschaft vorzugsweise besucht werden sollen.

Bei den mit "P" gekennzeichneten Veranstaltungen handelt es sich um Pflichtveranstaltungen, in denen ein von einer Prüfungsordnung geforderter Nachweis erworben werden muß (s. u. bei Ziffer 9).

Die Abkürzung "SWS" bedeutet "Semesterwochenstunde".

I. Grundstudium

1. Semester (8 SWS)

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I (P)

Einführung in die Informationswissenschaft (P)

Einführung in die Programmierung (P)

Grundkurs Informationswissenschaft oder Informatik

2. Semester (12 SWS)

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II (P)

Praxis des Programmierens (P)

Proseminar (P)

+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

Grundkurs Informationswissenschaft oder Informatik

3. Semester (10 SWS)

Proseminar (P)

Proseminar (P)

+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

Weitere Veranstaltungen in EDV-Praxis

4. Semester (8 SWS)

+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

Logik

Veranstaltung in EDV-Praxis

Insgesamt: 38 SWS.

Zu Ende des vierten Semesters soll die Zwischenprüfung abgelegt werden.

II. Hauptstudium

5. Semester (8 SWS)

Hauptseminar in Informationswissenschaft (P)

+ Veranstaltung über Kommunikationstheorie

+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

6. Semester (8 SWS)

Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)

Lehrveranstaltung zur Kognitionswissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

Zweite Programmiersprache (P)

7. Semester (8 SWS)

Hauptseminar in Informationswissenschaft (P)

+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

+ Veranstaltung über Psycholinguistik

Vorlesung in Informationswissenschaft

8. Semester (4 SWS)

ggf. Beginn der Magisterarbeit

+ Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

9. Semester

ggf. Fertigstellung der Magisterarbeit

Prüfungsvorbereitung

Schriftliche und mündliche Prüfung

Insgesamt: 28 SWS.

Weitere Wahlveranstaltungen im Umfang von ca. 10 SWS sollen nach Interessenlage aus den Bereichen Wirtschaftsinformatik, Computerlinguistik, Psychologie, Kognitionswissenschaft, Informatik u.a. gewählt werden.

8.2 Hauptfachstudium: Schwerpunkt Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft

Im folgenden handelt es sich um eine Empfehlung zum Aufbau des Studiums. Es ist vorausgesetzt, daß das Studium zum Wintersemester begonnen wird. Bei der Wahl der Seminare sind die Anforderungen in den Prüfungsordnungen zu beachten.

Bei den mit "P" gekennzeichneten Veranstaltungen handelt es sich um Pflichtveranstaltungen, in denen ein von einer Prüfungsordnung für das Hauptfachstudium geforderter Nachweis erworben werden muß (s. u. bei Ziffer 9.).

Die Abkürzung "SWS" bedeutet "Semesterwochenstunde".

I. Grundstudium

1. Semester (8 SWS)

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I (P)

Einführung in die Informationswissenschaft (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Kurs in einer nicht-indogermanischen Sprache

2. Semester (10 SWS)

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II (P)

Proseminar (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Kurs in einer nicht-indogermanischen Sprache

Vorlesung in Informationswissenschaft

3. Semester (10 SWS)

Proseminar (P)

Proseminar(P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Indogermanistische Lehrveranstaltung

Vorlesung in Informationswissenschaft

4. Semester (8 SWS)

Proseminar (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

Logik

Insgesamt: 36 SWS.

Zu Ende des vierten Semesters soll die Zwischenprüfung abgelegt werden.

II. Hauptstudium

5. Semester (10 SWS)

Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)

Veranstaltung über Sprachpathologie (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Kurs in einer nicht-indogermanischen Sprache

6. Semester (8 SWS)

Hauptseminar in Informationswissenschaft (P)

Veranstaltung über Kommunikationstheorie (P)

Lehrveranstaltung zur Kognitionswissenschaft

Lehrveranstaltung in Indogermanistischer Sprachwissenschaft

7. Semester (8 SWS)

Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Veranstaltung über Psycholinguistik

Übung für Examenskandidaten

8. Semester (4 SWS)

ggf. Beginn der Magisterarbeit

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

9. Semester

ggf. Fertigstellung der Magisterarbeit

Prüfungsvorbereitung

Schriftliche und mündliche Prüfung

Insgesamt: 30 SWS.

Weitere Wahlveranstaltungen im Umfang von ca. 10 SWS sollen nach Interessenlage aus den Bereichen Psychologie, Kognitionswissenschaft, Informatik u.a. gewählt werden.

8.3 Nebenfachstudium: Schwerpunkt Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft

Im folgenden handelt es sich um Empfehlungen zum Aufbau des Studiums. Es ist vorausgesetzt, daß das Studium zum Wintersemester begonnen wird. Bei der Wahl der Seminare sind die Anforderungen in den Prüfungsordnungen zu beachten.

Bei den mit "P" gekennzeichneten Veranstaltungen handelt es sich um Pflichtveranstaltungen, in denen ein von einer Prüfungsordnung für das Nebenfachstudium geforderter Nachweis erworben werden muß (s. u. bei Ziffer 9.).

Die Abkürzung "SWS" bedeutet "Semesterwochenstunde".

I. Grundstudium

1. Semester (6 SWS)

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I (P)

Einführung in die Informationswissenschaft (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

2. Semester (6 SWS)

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

3. Semester (4 SWS)

Proseminar (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

4. Semester (6 SWS)

Proseminar (P)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

Insgesamt: 22 SWS.

Zu Ende des vierten Semesters soll ggf. die Zwischenprüfung abgelegt werden.

II. Hauptstudium

5. Semester (4 SWS)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Veranstaltung über Kommunikationstheorie

6. Semester (4 SWS)

Hauptseminar in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft (P)

Veranstaltung zur Kognitionswissenschaft

7. Semester (4 SWS)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Übung für Examenskandidaten

8. Semester (4 SWS)

Vorlesung in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft

Vorlesung in Informationswissenschaft

9. Semester

Prüfungsvorbereitung

Ablegung der Prüfung

Insgesamt: 16 SWS.

9. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen

Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Magisterprüfung bestimmt:

Zwischenprüfung (§ 23 Zwischenprüfungsordnung)

I. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Hauptfach:

1. Erfolgreiche Teilnahme an den drei Einführungsveranstaltungen

a) Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I;

b) Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II;

c) Einführung in die Informationswissenschaft.

2. Durch je eine schriftliche Arbeit nachgewiesene erfolgreiche Teilnahme an drei Proseminaren des Faches Allgemeine Sprachwissenschaft (wobei jedes Teilfach mit mindestens einem Proseminar abgedeckt werden muß).

3. Erfolgreiche Teilnahme an

a) entweder einem weiteren Proseminar aus der Theoretischen und Angewandten Sprachwissenschaft oder

b) einem zweistündigen Programmierkurs und einem Kurs "Praxis des Programmierens".
Wählt ein Bewerber das Teilfach Informationswissenschaft im Hauptstudium, so ist die erfolgreiche Teilnahme an Nr. 3 Buchst. b obligatorisch.

4. Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Der Nachweis wird durch die Übersetzung eines schwierigen fachwissenschaftlichen Textes ins Deutsche im Rahmen einer zweistündigen Klausur erbracht. Den Klausurtext stellt und beurteilt ein vom Dekan beauftragter Fachvertreter. Bei nicht ausreichender Leistung kann die Klausur einmal, in besonderen Ausnahmefällen mit Genehmigung des Dekans zweimal wiederholt werden; die Wiederholungsprüfung muß jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten abgelegt werden.

II. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach:

1. Erfolgreiche Teilnahme an den drei Einführungsveranstaltungen;

2. erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren aus dem Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft;

3. Nachweis englischer Sprachkenntnisse.

Magisterprüfung (§ 28 Magisterprüfungsordnung)

1. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft (erstes oder zweites) Hauptfach:

a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Allgemeine Sprachwissenschaft. Eine im Fach Indogermanische Sprachwissenschaft abgelegte Zwischenprüfung wird für das Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft anerkannt. Zwischenprüfungen anderer fachlich benachbarter Fächer (bei der Wahl des Teilfaches Informationswissenschaft als Schwerpunkt gilt dies auch für eine Zwischenprüfung in Indogermanischer Sprachwissenschaft) können unter der Voraussetzung anerkannt werden, daß im Fach Allgemeine Sprachwissenschaft an Lehrveranstaltungen im Sinne von § 23 Abs. 1 der Zwischenprüfungsordnung teilgenommen wurde und ein Antrag gemäß § 6 Abs. 7 der Zwischenprüfungsordnung für die Universität Regensburg gestellt wurde.

b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Hauptseminaren, wenn Allgemeine Sprachwissenschaft (erstes) Hauptfach ist, an zwei Hauptseminaren, wenn sie zweites Hauptfach ist; je ein Hauptseminar muß aus den in Absatz 1 genannten Teilfächern stammen; ist Allgemeine Sprachwissenschaft (erstes) Hauptfach, muß das dritte Hauptseminar aus dem zum Schwerpunkt gewählten Teilfach stammen. Vor der Vergabe eines Themas für die Magisterarbeit muß die erfolgreiche Teilnahme an den zwei Hauptseminaren aus dem für die Arbeit gewählten Teilfach nachgewiesen werden.

c) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Veranstaltung über Kommunikationstheorie, wenn als Schwerpunkt das Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft gewählt wurde.

d) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Veranstaltung über Sprachpathologie, wenn als Schwerpunkt das Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft gewählt wurde.

e) Nachweis der Kenntnis einer zweiten Programmiersprache, wenn als Schwerpunkt das Teilfach Informationswissenschaft gewählt wurde.

2. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach:

a) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung im Fach Allgemeine Sprachwissenschaft. Dieser Nachweis entfällt, wenn die Zwischenprüfung im anderen Nebenfach abgelegt wurde. In diesem Falle erfordert die Zulassung zu dem Hauptseminar den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den in § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Zwischenprüfungsordnung genannten Einführungskursen, an zwei Proseminaren im Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft und den Nachweis von englischen Sprachkenntnissen.

b) Nachweis eines Hauptseminars in Theoretischer und Angewandter Sprachwissenschaft.