Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig
erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist
der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt
veröffentlichte Text.
Änderungen der Studienordnung sollen im Interesse der Kontinuität
des Studiengangs jeweils frühestens nach der Zeit vorgenommen werden,
die gemäß § 3 dieser Studienordnung für das Absolvieren
eines Studienabschnittes erforderlich ist.
(1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Vorschriften dieser Studienordnung über das Grundstudium gelten erstmals für Studenten, die das Magisterstudium nach Inkrafttreten dieser Satzung begonnen haben.
Die Vorschriften dieser Studienordnung über das Hauptstudium gelten
erstmals für Studenten, die die Zwischenprüfung nach Inkrafttreten
dieser Satzung erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität
Regensburg vom 28.06.1995 und 26.07.1995 und nach ordnungsgemäßer
Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG
(Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 03.07.1995 Nr. I 117-32/2742 und
26.07.1995 Nr. V 125-32/3179; Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.07.1995 Nr. X/4-6/108
902 und vom 26.10.1995 Nr. X/4-5e66M(6)-6/128110I).
Regensburg, den 31.10.1995
Universität Regensburg
Der Rektor
I. V.
(Zorger)
Diese Satzung wurde am 31.10.1995 in der Hochschule niedergelegt, die
Niederlegung wurde am 31.10.1995 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben.
Tag der Bekanntmachung ist daher der 31.10.1995.