Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen
Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
STUDIENORDNUNG FÜR DIE FÄCHER DES MAGISTERSTUDIENGANGS
AN DER UNIVERSITÄT REGENSBURG Vom 31.10.1995
(KWMBl II 1996 S. 658)
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen
Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Regensburg
folgende Studienordnung:
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Studienordnung enthält Rechtsvorschriften.
Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt.
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher
für Frauen und Männer in gleicher Weise.
INHALTSÜBERSICHT
ABSCHNITT I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Fächer
§ 3 Studiendauer und Prüfungen
§ 4 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 5 Studienvoraussetzungen
§ 6 Studienberatung
§ 7 Auslandsstudium
§ 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen
ABSCHNITT II: BESTIMMUNGEN FÜR DIE EINZELNEN FÄCHER
§ 9 Allgemeine Sprachwissenschaft
§ 10 Allgemeine Wissenschaftsgeschichte*
§ 13 Evangelische Theologie (Systematische und Praktische Theologie)
§ 17 Indogermanische Sprachwissenschaft*
§ 25 Religionswissenschaft (Allgemeine Religionsgeschichte)
§ 27 Russische (Ostslavische) Philologie**
§ 32 West- und Südslavische
Philologie**
ABSCHNITT III: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 33 Änderungen der Studienordnung
§ 34 Inkrafttreten
ANHANG: SPRACHKENNTNISSE UND DEREN NACHWEIS
* Vom Erlaß einer Studienordnung gem. Art. 72 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes befreit.
** Die Regelungen für dieses Fach sind noch nicht erarbeitet und werden nachträglich durch Änderungssatzung eingefügt.