Der Text dieser Studienordnung ist
nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum
nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt
einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte
Text.
Auf Grund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik.
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch
Diese Studienordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach
Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt.
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher
für Frauen und Männer in gleicher Weise.
§1. Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung beschreibt den Aufbau des Studiums
an der Naturwissenschaftlichen Fakultät I - Mathematik der Universität
Regensburg mit dem Studienziel Diplom-Mathematiker Univ.
(2) Ihr liegt die Diplomprüfungsordnung für Studenten
der Mathematik an der Universität Regensburg vom 15. März 1982
(KMBl II S. 452), in der jeweils gültigen Fassung zugrunde.
§ 2. Studienvoraussetzungen
(1) Zum Mathematikstudium wird zugelassen, wer die
Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang besitzt.
(2) Das Studium der Mathematik setzt eine besondere Neigung
und Begabung für die Mathematik voraus. Die grundlegenden Strukturen
der Mathematik werden in den Anfängervorlesungen aus den ersten Elementen
neu aufgebaut und erklärt. Spezielle Vorkenntnisse sind also nicht
notwendig. Zusätzliche Praktika oder Leistungskurse werden nicht
verlangt.
§ 3. Studienbeginn
Die Lehrveranstaltungen für Anfänger beginnen im
Wintersemester. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist nicht vorgesehen.
Die Zulassung ist zwar möglich, jedoch kann ein Studienbeginn im
Sommersemester zur Verlängerung des Studiums führen.
§ 4. Nebenfach
(1) Zum Diplomstudiengang gehört neben dem Mathematikstudium
das Studium eines Nebenfaches.
(2) Als Nebenfächer sind Physik, Betriebswirtschaftslehre
und Volkswirtschaftslehre zugelassen. Andere Nebenfächer können
auf Antrag vom Diplomprüfungsausschuß zugelassen
werden.
§ 5. Lehrveranstaltungen
(1) Zum ordnungsgemäßen Studium gehört der
Besuch von Vorlesungen und die Mitarbeit in Übungen, Proseminaren und
Seminaren. Im Nebenfach können auch Praktika hinzukommen.
(2) Übungen werden als notwendige Ergänzung zu den
Vorlesungen des Grundstudiums und zu vielen Vorlesungen des Hauptstudiums
angeboten. Sie beanspruchen einen wesentlichen Teil der Arbeitszeit der
Studenten. Teilnehmer erhalten wöchentlich Hausaufgaben zu
selbständiger Bearbeitung. Scheine werden aufgrund von Leistungen bei
den Hausaufgaben sowie auch aufgrund von Leistungen in Klausuren erteilt.
Die Mitarbeit in den Übungen ist wesentlich und unabdingbar für
das Verständnis der zugehörigen Vorlesungen.
(3) In Proseminaren und Seminaren tragen die Teilnehmer vor.
Scheine werden aufgrund der Vorträge erteilt. Diese Veranstaltungen
haben daher höchstens soviel aktive Teilnehmer, wie es Seminartermine
im Semester gibt.
§ 6. Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in das Grund- und das Hauptstudium.
Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit
der Diplomprüfung abgeschlossen.
§ 7. Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
(1) Folgende Lehrveranstaltungen sind zu besuchen; die Zahlen
in Klammern geben die Anzahl der Vorlesungs- und zugehörigen
Übungsstunden an.Da die Vorlesungen aufeinander aufbauen, ist dabei
die angegebene Reihenfolge zu wahren.
1. Semester: Analysis I (4+2), Lineare Algebra I (4+2),
Nebenfach.
2. Semester: Analysis II (4+2), Lineare Algebra II (4+2),
Nebenfach.
3. Semester: Analysis III (4+2), Numerische Mathematik
oder Einführung in die Wahrschein-
lichkeitstheorie (4+2), Nebenfach.
4. Semester: Analysis IV (4+2), Numerische Mathematik
oder Einführung in die Wahrschein-
lichkeitstheorie, falls nicht im 3. Semester besucht, Nebenfach.
(2) Im 3. und 4. Semester wird Studenten, die durch die angegebenen Vorlesungen nicht voll ausgelastet sind, empfohlen, an einem Proseminar oder auch an einer einführenden Vorlesung des Hauptstudiums mit Übungen teilzunehmen. Dazu eignen sich besonders:
Algebra I (Wintersemester) (4+2), Algebra II (4+2),
Einführung in die Topologie, eine Vorlesung der Angewandten
Mathematik.
§ 8. Inhalt der Vorlesungen über Analysis und Lineare Algebra
(1) Die Vorlesungen über Analysis behandeln die Differential-
und Integralrechnung im Ein- und Mehrdimensionalen und geben eine
Einführung in die Theorie der gewöhnlichen Differentialgleichungen
und in die Funktionentheorie.
(2) Die Vorlesungen über Lineare Algebra umfassen die
Lehre von den Vektorräumen, linearen Abbildungen, linearen
Gleichungssystemen, Matrizen, Determinanten, Eigenwerten, Euklidischen
Räumen und Quadriken.
§ 9. Nebenfach im Grundstudium
(1) Physik: Die Studenten besuchen die Lehrveranstaltungen
des Grundstudiums in Experimentalphysik (zusammen 15+8) und die Mathematischen
Ergänzungen (zusammen 4+0).
(2) Betriebswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen die
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums in Betriebswirtschaftslehre (zusammen
12+10).
(3) Volkswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen die
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums in Volkswirtschaftslehre (zusammen
12+9).
§ 10. Diplomvorprüfung
(1) Spätestens zu Beginn des 5. Semesters soll die
Diplomvorprüfung abgeschlossen sein.
(2) Die Prüfungsgebiete sind: Analysis, Lineare Algebra,
Praktische Mathematik (Numerische Mathematik oder Wahrscheinlichkeitstheorie),
Nebenfach.
(3) Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Inhalten
der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums.
(4) Das Nähere regelt die Diplomprüfungsordnung.
Es wird insbesondere auf die dort festgelegten Prüfungsfristen
hingewiesen.
§ 11. Allgemeines
Im Hauptstudium erweitern die Studenten ihre mathematische
Allgemeinbildung und dringen tiefer in ein Spezialgebiet ein, aus dem das
Thema ihrer Diplomarbeit kommt. Sie lernen, mit Hilfe der Literatur
selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.
§ 12. Umfang des Hauptstudiums
(1) Insgesamt sind für jedes Prüfungsgebiet der
Mathematik (Reine Mathematik, Angewandte Mathematik, Spezialgebiet) Kenntnisse
zu erwerben, die dem Stoffumfang von Lehrveranstaltungen von mindestens 12
Semesterwochenstunden entsprechen.´Elementare Grundkenntnisse in Algebra
und Topologie werden vorausgesetzt und nicht auf diesen Stoffumfang
angerechnet.
(2) Es sind mindesten fünf Übungen oder Seminare
im Fach Mathematik erfolgreich zu besuchen. Mindestens zwei dieser
Veranstaltungen müssen Seminare sein.
(3) Darüber hinaus empfiehlt es sich, regelmäßig
an Seminaren teilzunehmen, die für die Diplomarbeit förderlich
sind.
(4) Im Nebenfach sind Kenntnisse zu erwerben, die
Lehrveranstaltungen von 10 - 12 Semesterwochenstunden entsprechen. Es ist
eine Übung, ein Praktikum oder ein Seminar erfolgreich zu
besuchen.
§ 13. Lehrplan im Hauptstudium
(1) Die Studierenden wählen die Lehrveranstaltungen im
Hauptstudium selbst aus. Sie werden dabei von den Professoren, der
Studienberatung, sowie in Vorbesprechungen der Fakultät zu Beginn jedes
Semesters beraten. In der Vorbesprechung werden auch Hinweise gegeben, welche
Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf Diplomarbeiten geeignet
sind.
(2) Die Fakultät sorgt dafür, daß jedem Jahrgang
geeignete Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Gebieten der Mathematik in
jedem Semester angeboten werden.
§ 14. Nebenfach im Hauptstudium
(1) Physik: Die Studenten besuchen zwei Lehrveranstaltungen
in Theoretischer Physik (je 4+3).
(2) Betriebswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen zwei
Lehrveranstaltungen in einer speziellen Betriebswirtschaftslehre (je
5+3).
(3) Volkswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen zwei
Lehrveranstaltungen eines Faches der Volkswirtschaftslehre (je
4+2).
§ 15. Die Diplomarbeit
(1) Die Diplomarbeit setzt in der Regel eine systematische
Einarbeitung und Vertiefung in Problembereiche der Mathematik über einen
Zeitraum von mehreren Semestern voraus. Daher müssen die Studenten alsbald
nach der Diplomvorprüfung planen, in welchem Gebiet und mit wem als
Betreuer sie arbeiten wollen. Sie müssen sich frühzeitig von dem
in Aussicht genommenen Betreuer beraten lassen.
(2) Bei den Vorarbeiten zur Diplomarbeit verlagert sich die
eigene Arbeit der Studenten von den Übungen in Seminare. Sie lernen,
sich Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Literatur selbständig
anzueignen. Sie arbeiten im Seminar des Betreuers ihrer künftigen Arbeit
mit und werden darüberhinaus regelmäßig in Einzelberatungen
angeleitet. Die Einarbeitung in das Gebiet der Diplomarbeit unter Anleitung
des Betreuers ist der wichtigste Teil des Hauptstudiums.
(3) In der Diplomarbeit bearbeitet der Kandidat sodann ein
Thema aus dem vertieft studierten Gebiet selbständig nach wissenschaftlichen
Grundsätzen.
(4) Auf die in der Diplomprüfungsordnung festgelegte Frist
für das Anfertigen der Diplomarbeit wird hingewiesen.
§ 16. Die Diplomprüfung
(1) Prüfungsgebiete der drei mündlichen Prüfungen
in Mathematik sind Reine Mathematik, Angewandte Mathematik und das Spezialgebiet
des Kandidaten.
(2) Die Prüfungsinhalte richten sich nach dem
persönlichen Studiengang des Kandidaten. Über die Prüfungsinhalte
müssen die Kandidaten sich rechtzeitig, in der Regel schon zu Beginn
der betreffenden Lehrveranstaltungen, mit dem Prüfer
besprechen.
(3) Hinzu kommt die Prüfung im Nebenfach nach Maßgabe
der Prüfungordnung.
(4) Das Nähere regelt die Diplomprüfungsordnung.
Es wird insbesondere auf die dort festgelegten Prüfungsfristen
hingewiesen.
§ 17. Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Universität Regensburg vom 24.02.1993. Das Verfahren nach Art. 72 Abs.
3 BayHSchG wurde eingehalten.
Regensburg, den 26.03.1993 Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. H. Altner)
Die Satzung wurde am 26.03.1993 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 26.03.1993 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 26.03.1993.
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