Satzung zur Änderung der Studienordnung
für den Zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin
an der Universität Regensburg
Vom 10. Mai 2005
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Studienordnung für den Zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin an der Universität Regensburg vom 17. Mai 2004 (KWMBl II 2004 S. 2248) wird wie folgt geändert:
1. Es wird folgender § 2a eingefügt:
" § 2a Versicherung
Die Studenten sind verpflichtet, vor Beginn des Zweiten Studienabschnitts
des Studiengangs Medizin eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw.
Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 2. Februar 2005 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 10.02.2005 Nr. I 123-52/823, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 22.04.2005 Nr. X/4-5e65c(BA)-10b/6 5862.
Regensburg, den 10. Mai 2005
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 10. Mai 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 10. Mai 2005 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 10. Mai 2005.
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