Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen
Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Satzung:
Die Zwischenprüfungsordnung für die Philosophischen
Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 24. Januar 1989
(KWMBl II S. 72) wird wie folgt geändert:
In § 27 Abs. 3 erhält
1. die Nummer I Buchst. a folgende Fassung:
"I. Teilfach Deutsche Sprachwissenschaft:
a) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I: Gegenwartssprache
2. einem zweistündigen Proseminar II: Deutsche
Sprachwissenschaft II: Sprachgeschichte.".
2. die Nummer II Buchst. a folgende Fassung:
"II. Teilfach Ältere deutsche Literaturwissenschaft:
a) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die mittelhochdeutsche Sprache und Literatur
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet
Ältere deutsche Literaturwissenschaft.".
3. die Nummer III Buchst. a folgende Fassung:
"III. Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft:
a) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet
Neuere deutsche Literaturwissenschaft.".
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Soweit die Zwischenprüfungsordnung für die
Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom
24. Januar 1989 (KWMBl II S. 72) noch anwendbar ist, können die Studenten
die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auch nach § 27 Abs.
3 in der bisherigen Form nachweisen.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Universität Regensburg vom 26. Juli 1995 und der Genehmigung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit
Schreiben vom August 1995 Nr. X/4-5e66Z-6/128 109.
Regensburg, den 26.09.1995
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 26. September 1995 in der Hochschule
niedergelegt; die Niederlegung wurde am 26. September 1995 durch Aushang
in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 26.
September 1995.
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