Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text

Satzung zur Änderung der Zwischenprüfungsordnung für die
Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg
Vom 26. September 1995 (KWMBl II 1996 S. 76)

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

§ 1

Die Zwischenprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 24. Januar 1989 (KWMBl II S. 72) wird wie folgt geändert:

In § 27 Abs. 3 erhält

1. die Nummer I Buchst. a folgende Fassung:

"I. Teilfach Deutsche Sprachwissenschaft:

a) Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1. einem zweistündigen Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I: Gegenwartssprache

2. einem zweistündigen Proseminar II: Deutsche Sprachwissenschaft II: Sprachgeschichte.".

2. die Nummer II Buchst. a folgende Fassung:

"II. Teilfach Ältere deutsche Literaturwissenschaft:

a) Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die mittelhochdeutsche Sprache und Literatur

2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet Ältere deutsche Literaturwissenschaft.".

3. die Nummer III Buchst. a folgende Fassung:

"III. Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft:

a) Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft

2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet Neuere deutsche Literaturwissenschaft.".

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Soweit die Zwischenprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 24. Januar 1989 (KWMBl II S. 72) noch anwendbar ist, können die Studenten die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen auch nach § 27 Abs. 3 in der bisherigen Form nachweisen.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 26. Juli 1995 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom August 1995 Nr. X/4-5e66Z-6/128 109.

Regensburg, den 26.09.1995

Universität Regensburg

Der Rektor

(Prof. Dr. Helmut Altner)

Diese Satzung wurde am 26. September 1995 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 26. September 1995 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 26. September 1995.


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