Der Text dieser Prüfungsordnungist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
I. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Hauptfach:
1. Erfolgreiche Teilnahme an den drei Einführungsveranstaltungen
a) Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft I;
b) Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft II;
c) Einführung in die Informationswissenschaft.
2. Durch je eine schriftliche Arbeit nachgewiesene erfolgreiche
Teilnahme an drei Proseminaren des Faches Allgemeine Sprachwissenschaft (wobei
jedes Teilfach mit mindestens einem Proseminar abgedeckt werden
muß).
3. Erfolgreiche Teilnahme an
a) entweder einem weiteren Proseminar aus der Theoretischen und Angewandten Sprachwissenschaft oder
b) einem zweistündigen Programmierkurs und einem Kurs "Praxis des Programmierens".
Wählt ein Bewerber das Teilfach Informationswissenschaft
im Hauptstudium, so ist die erfolgreiche Teilnahme an Nr. 3 Buchst. b
obligatorisch.
4. Nachweis englischer Sprachkenntnisse. Der Nachweis wird
durch die Übersetzung eines schwierigen fachwissenschaftlichen Textes
ins Deutsche im Rahmen einer zweistündigen Klausur erbracht. Den Klausurtext
stellt und beurteilt ein vom Dekan beauftragter Fachvertreter. Bei nicht
ausreichender Leistung kann die Klausur einmal, in besonderen
Ausnahmefällen mit Genehmigung des Dekans zweimal wiederholt werden;
die Wiederholungsprüfung muß jeweils innerhalb eines Zeitraumes
von drei Monaten abgelegt werden.
II. Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach:
1. Erfolgreiche Teilnahme an den drei Einführungsveranstaltungen;
2. erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren im Teilfach Theoretische und Angewandte Sprachwissenschaft;
3. Nachweis englischer Sprachkenntnisse.
(2) Prüfungsanforderungen
Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Hauptfach:
1. Überblickswissen über bekanntere grammatiktheoretische
Ansätze;
2. Grundkenntnisse im Bereich der Theoretischen und Angewandten
Sprachwissenschaft;
3. Grundkenntnisse über die Methoden und einzelnen Gebiete
der Informationswissenschaft.
Ist Allgemeine Sprachwissenschaft Nebenfach, so entfällt
die Anforderung nach Nr. 3.
(3) Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus
1. einer zweistündigen Klausur; es werden vier Themen
zur Wahl gestellt, die sich auf Gebiete erstrecken, die im Vordergrund von
Lehrveranstaltungen des Grundstudiums stehen;
2. einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
Die Prüfung kann entweder im Teilfach Theoretische und Angewandte
Sprachwissenschaft oder in beiden Teilfächern abgelegt werden. In diesem
Fall beträgt die Prüfungszeit je Teilfach 15 Minuten.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) zwei Seminaren in Allgemeiner Wissenschaftsgeschichte, wenn Allgemeine Wissenschaftsgeschichte Hauptfach ist, bzw. einem Seminar in Allgemeiner Wissenschaftsgeschichte, wenn Allgemeine Wissenschaftsgeschichte Nebenfach ist;
b) einem Seminar oder einer vergleichbaren Lehrveranstaltung
in dem Fachgebiet, dessen Geschichte der Kandidat studiert.
2. Nachweis von Kenntnissen zweier Fremdsprachen.
(2) Prüfungsanforderungen
Grundkenntnisse aus der Geschichte einer bestimmten Wissenschaft
(Mathematik, Physik usw.) oder in der allgemeinen Geschichte des
wissenschaftlichen Denkens im Rahmen einer historischen Epoche.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen
Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Sie
erstreckt sich auf die Stoffgebiete, die sich aus den Absätzen 1 und
2 ergeben.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
1. einführender Kurs zur Zytologie und Anatomie der Pflanzen;
2. einführender Kurs zur Zytologie und Anatomie der Tiere;
3. einführender Kurs zur Formenkenntnis und Systematik der Pflanzen;
4. einführender Kurs zur Formenkenntnis und Systematik der Tiere;
5. zwei ganztägige biologische Anfängerexkursionen;
6. physikalischer Kurs.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse von Bau und Leistung der Zelle;
2. Grundkenntnisse der klassischen und molekularen Genetik;
3. Grundkenntnisse der Anatomie (Histologie), Morphologie und Physiologie der Pflanzen und Tiere;
4. Grundkenntnisse der Systematik und Verwandtschaftsbeziehungen;
5. Überblick über Erscheinung, Lebensweise und Vorkommen
einheimischer Pflanzen und Tiere.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht im Fach Biologie in je einer
mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer in den Teilfächern
Botanik und Zoologie.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem anorganisch-chemischen Praktikum mit Seminar (15 Semesterwochenstunden);
2. einem organisch-chemischen Praktikum mit Seminar (14 Semesterwochenstunden);
3. einem physikalisch-chemischen Praktikum mit Seminar (5 Semesterwochenstunden);
4. einem physikalischen Kurs (3 Semesterwochenstunden).
(2) Prüfungsanforderungen
Als inhaltliche Prüfungsanforderung wird die Kenntnis
der wichtigsten Stoffklassen und Gesetzmäßigkeiten der Anorganischen,
Physikalischen und Organischen Chemie gefordert.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung im Fach Chemie besteht aus einer
mündlichen Prüfung von je 30 Minuten Dauer in:
1. Anorganischer und Physikalischer Chemie;
2. Organischer Chemie.
(1) Die Zwischenprüfung wird nach Wahl in einem der folgenden Teilfächer abgelegt:
- Deutsche Sprachwissenschaft
- Ältere deutsche Literaturwissenschaft
- Neuere deutsche Literaturwissenschaft.
(2) Bei der Meldung zur Prüfung ist die Erfüllung
der in Absatz 3 genannten Zulassungsvoraussetzungen für die drei
Teilfächer nachzuweisen.
(3)
I. Teilfach Deutsche Sprachwissenschaft:
a) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Deutsche Sprachwissenschaft I: Gegenwartssprache
2. einem zweistündigen Proseminar II: Deutsche
Sprachwissenschaft II: Sprachgeschichte.
b) Prüfungsanforderungen
1. Kenntnis der Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprachforschung;
2. Kenntnisse der Struktur der Gegenwartssprache;
3. Grundkenntnisse in einer älteren Sprachstufe des Deutschen
und Einblick in die Geschichte der deutschen Sprache.
c) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur, in
der die in Ziffer I Buchst. b geforderten Kenntnisse durch
sprachwissenschaftliche Textanalysen nachzuweisen sind.
II. Teilfach Ältere deutsche Literaturwissenschaft:
a) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die mittelhochdeutsche Sprache und Literatur;
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet
Ältere deutsche Literaturwissenschaft.
b) Prüfungsanforderungen
1. Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft;
2. Grundkenntnisse in mittelhochdeutscher Grammatik, die zur Lektüre und Übersetzung mittelhochdeutscher Texte befähigen;
3. Fähigkeit zur Analyse von mittelhochdeutschen Texten;
4. Auf Quellenlektüre gegründeter Überblick
über eine literarische Gattung.
c) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur, in
der ein mittelhochdeutscher Text zu übersetzen und nach Gesichtspunkten
zu interpretieren ist, welche sich aus den unter Ziffer II Buchst. b genannten
Prüfungsanforderungen ergeben.
III. Teilfach Neuere deutsche Literaturwissenschaft:
a) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem zweistündigen Proseminar I: Einführung in die Neuere deutsche Literaturwissenschaft;
2. einem zweistündigen Proseminar II aus dem Teilgebiet
Neuere deutsche Literaturwissenschaft.
b) Prüfungsanforderungen
1. Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden der Literaturtheorie und Literaturwissenschaft;
2. Fähigkeit zur Analyse literarischer Texte;
3. Auf Quellenlektüre gegründete Grundkenntnisse
der deutschen Literatur zwischen dem 16. Jahrhundert und der Gegenwart.
c) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur, in
der die in Ziffer III Buchst. b geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse
in der Interpretation eines literarischen Textes nachzuweisen
sind.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis des Latinums oder mindestens von lateinischen Sprachkenntnissen und Nachweis von mindestens Grundkenntnissen der französischen oder einer anderen romanischen Sprache;
2. Sprachpraktischer Schein mit Nachweis von Übersetzungsübungen aus der Fremdsprache;
3. Diktatschein;
4. Phonetikschein mit Nachweis von Übungen in Lautschrift (IPA);
5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundkurs Landeskunde;
6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs);
7. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem
literaturwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem
Einführungskurs).
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Englische Philologie
entfallen die Nrn. 3 und 4 sowie je nach dem gewählten Teilfach Nr.
6 oder 7.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im Gebrauch der englischen Sprache;
2. Korrekte Aussprache und Intonation;
3. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft;
4. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprachwissenschaft;
5. Vertrautheit mit den in der Lektüreliste angegebenen
Werken der Literatur oder der Sprachwissenschaft.
(3) Prüfungsleistungen
1. Schriftliche Prüfung:
Übersetzung eines mittelschweren Textes in die Fremdsprache
(Länge etwa 250 Wörter) und Fragen zur Grammatik im Anschluß
an den Text.
(Bearbeitungszeit: drei Stunden)
2. Mündliche Prüfung:
Literaturwissenschaft:
Nachweis der Vertrautheit mit den Grundbegriffen der
Literaturwissenschaft und mit den in der Lektüreliste angegebenen
literarischen Werken
o d e r
Sprachwissenschaft:
Nachweis der Vertrautheit mit den Grundbegriffen der
Sprachwissenschaft und mit den in der Lektüreliste angegebenen
sprachwissenschaftlichen Werken.
Die mündliche Prüfung findet zum Teil in englischer
Sprache statt (mindestens 10 Minuten) und dient insofern auch der
Überprüfung der Sprechfertigkeit und der Aussprache (Dauer: 30
Minuten).
(1) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. je einer mindestens zweistündigen Übung oder je einem Proseminar in:
- Einführung in das Studium der Geographie
- Einführung in die geographische Kartenkunde
- Anthropogeographie
- Physische Geographie;
2. einem mindestens zweistündigen Mittelseminar aus dem
Bereich der Physischen oder Anthropogeographie;
3. einem Geländepraktikum;
4. fünf Exkursionstagen (eintägig).
Ist Erdkunde (Geographie) Nebenfach, so entfällt die
Voraussetzung nach Nr. 2.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Kenntnis grundlegender Arbeitsmethoden der Allgemeinen und
Regionalen Geographie sowie die Fähigkeit zur Anwendung dieser
Methoden;
2. Überblick über die Hauptinhalte der Allgemeinen
Geographie;
3. Überblick über den Natur- und Kulturraum
Mitteleuropas.
(3) Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht in dem Fach Erdkunde (Geographie)
aus einer schriftlichen Klausur von vier Stunden Dauer in den
Prüfungsfächern Physische Geographie und Anthropogeographie. Es
werden Fragen gestellt, gleichmäßig und gleichgewichtig verteilt
auf die folgenden Teilgebiete:
1. Geomorphologie;
2. Klima- und Pflanzengeographie;
3. Geographie der städtischen und ländlichen Siedlungen;
4. Wirtschafts- und Sozialgeographie.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Evangelische Theologie als Hauptfach:/
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung
aus der Systematischen Theologie, der Kirchengeschichte, der Biblischen Theologie
und der Religionspädagogik.
2. Evangelische Theologie als Nebenfach:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung aus
a) der Systematischen Theologie oder der Kirchengeschichte und
b) der Biblischen Theologie oder der Religionspädagogik.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Kenntnis der Grundprobleme des Alten Testaments (Schwerpunkte:
Urgeschichte und Moseüberlieferung)
und des Neuen Testaments (Schwerpunkt: Synoptische Jesusüberlieferung);
2. Grundzüge der Dogmatik und der Ethik im Horizont der
heutigen Welterfahrung
(Schwerpunkte: Gotteslehre und Christologie);
3. Grundzüge der Religionspädagogik (Schwerpunkt:
Religiöse Erziehung und Sozialisation);
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von je 20 Minuten Dauer in:
1. Religionspädagogik;
2. Systematischer Theologie.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Latinum;
2. Sprachpraktischer Schein aufgrund folgender Leistungen:
a) Übersetzung Französisch-Deutsch;
b) Grammatiktest;
c) Sprechfertigkeitstest (10 Minuten zu einem mit dem Lektor vereinbarten landeskundlichen Thema).
3. Diktatschein;
4. Phonetikschein mit Nachweis von Übungen in Lautschrift (API);
5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs);
6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem
literaturwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem
Einführungskurs).
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Romanische Philologie
entfallen die Nrn. 3 und 4 sowie je nach dem gewählten Teilfach Nr.
5 oder Nr. 6.
Für ein Magisterstudium im Hauptfach Romanische Philologie
mit zwei Teilfächern aus verschiedenen romanischen Sprachen entfällt
je nach dem gewählten Teilfach Nr. 5 oder Nr. 6.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im Gebrauch der französischen
Sprache;
2. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprach- oder
Literaturwissenschaft;
3. Vertrautheit mit den im Lektüreplan angegebenen Werken
der französischen Literatur oder der Sprachwissenschaft (Angaben im
Zulassungsgesuch).
(3) Prüfungsleistungen
1. Übersetzung eines mittelschweren Textes aus dem Deutschen
in das Französische (ca. 250 Wörter; zwei Stunden);
2. Grammatiktest (eine Stunde);
3. Mündliche Prüfung in Sprach- oder
Literaturwissenschaft von 20 Minuten Dauer: Nachweis der Vertrautheit mit
den Grundbegriffen der Sprach- oder Literaturwissenschaft im Anschluß
an den örtlichen Lektüreplan.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar
zur Alten Geschichte;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar
zur Mittleren Geschichte;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar
zur Neueren und Neuesten Geschichte.
In diesen Proseminaren werden auch die Sprachkenntnisse in
Latein und in einer modernen Fremdsprache überprüft, welche zum
Verständnis von Texten und zur Benutzung wissenschaftlicher Fachliteratur
notwendig sind.
4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung
zum fachbezogenen wissenschaftlichen Arbeiten an Hand von Quellen zur Geschichte
des Altertums, des Mittelalters oder der Neuzeit, wenn Geschichte Hauptfach
ist.
5. Besuch von vier zweistündigen Vorlesungen, wenn Geschichte
Hauptfach ist, aus den Teilfächern Alte, Mittelalterliche, Neuere/Neueste
und Bayerische Geschichte bzw. von drei zweistündigen Vorlesungen aus
dreien der genannten Teilfächer, wenn Geschichte Nebenfach
ist.
6. Ist Geschichte Hauptfach, so ist bei einer der unter Nr.
5 genannten Vorlesungen die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen (mündliche
Prüfung von etwa 15 Minuten Dauer).
7. Besuch einer zweistündigen Vorlesung in Didaktik der
Geschichte, wenn Didaktik der Geschichte als Teilfach in der
Magisterprüfung gewählt wird.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Gesicherte Kenntnisse über Epochen der Alten,
Mittelalterlichen, Neueren/Neuesten und Bayerischen Geschichte;
2. Gesicherte Kenntnisse über die Didaktik der Geschichte,
wenn Didaktik der Geschichte als Teilfach in der Magisterprüfung
gewählt wird.
(3) Prüfungsleistungen
Je eine mündliche Prüfung von 15 Minuten Dauer in
dreien der in Absatz 1 Nr. 5 genannten Teilfächer über das Sachgebiet
einer mindestens zweistündigen, von einem Prüfer im Sinne von §
5 Abs. 2 gehaltenen Vorlesung. Vorlesungen über Ost- und
Südosteuropäische Geschichte sowie Bevölkerungs- und
Sozialgeschichte gelten entsprechend der Thematik als solche der Mittleren
oder Neueren/Neuesten Geschichte. Ist Geschichte Hauptfach, so kann das Teilfach,
welchem die nach Absatz 1 Nr. 6 gewählte Vorlesung entstammt, nicht
in diese Prüfung eingebracht werden.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einer altertumswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung; studiert der Prüfungsteilnehmer Griechisch und Latein, genügt erfolgreiche Teilnahme an nur einer solchen Einführungsveranstaltung;
b) zwei griechischen Proseminaren; studiert der Prüfungsteilnehmer Griechisch und Latein, genügt die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Proseminaren in beiden Fächern;
c) einem griechischen Grammatik- und Übersetzungskurs
(sechsstündig).
2. Übersetzungsschein (Übersetzung eines mittelschweren
Textes aus einem Werk der griechischen Literatur ins Deutsche. Bearbeitungszeit:
drei Stunden);
3. Latinum.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Griechische Philologie
ist unter Nr. 1 Buchst. b nur ein griechisches Proseminar
nachzuweisen.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse in der griechischen Sprache (Wortschatz, Grammatik, Übersetzungstechnik);
2. Auf Lektüre beruhende Kenntnis klassischer Werke der griechischen Literatur (Angaben im Zulassungsgesuch);
3. Grundkenntnisse in den Methoden und Arbeitsmitteln der griechischen Philologie;
4. Grundkenntnisse in der Geschichte und Mythologie des
griechischen Altertums und in der griechischen Metrik.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen
Prüfung von 30 Minuten Dauer. Gegenstand der Prüfung sind die in
Absatz 2 genannten Themenkreise.
(1) Zulassungsvoraussetzungen im Hauptfach
1. Ausreichende Beschäftigung mit dem Altindischen und zwei weiteren indogermanistisch relevanten Sprachen oder Sprachgruppen; sie wird durch die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen oder durch eine mündliche Prüfung nachgewiesen.
2. Erfolgreiche Teilnahme an
a) einem indogermanistischen Proseminar;
b) einem weiteren Proseminar des Faches Indogermanische
Sprachwissenschaft oder eines anderen sprachwissenschaftlichen oder
philologischen Faches.
(2) Zulassungsvoraussetzungen im Nebenfach
1. Ausreichende Beschäftigung mit einer indogermanistisch relevanten Sprache oder Sprachgruppe; sie wird durch die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen oder durch eine mündliche Prüfung nachgewiesen.
2. Erfolgreiche Teilnahme an einem indogermanistischen
Proseminar.
(3) Prüfungsanforderungen im Hauptfach
1. Grundkenntnisse in Methodik und Terminologie der Indogermanischen Sprachwissenschaft;
2. Überblick über die indogermanischen Sprachen;
3. Genauere Kenntnis der historischen Grammatik einer
indogermanischen Einzelsprache oder entsprechende Kenntnisse von Teilgebieten
der historischen Grammatik zweier oder mehrerer indogermanischer Einzelsprachen.
(4) Prüfungsanforderungen im Nebenfach
1.Grundkenntnisse in Methodik und Terminologie der Indogermanischen Sprachwissenschaft;
2. Überblick über die indogermanischen Sprachen;
3. Kenntnis der historischen Grammatik einer indogermanischen
Einzelsprache.
(5) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer zweistündigen
Klausur (sprachwissenschaftliche Textinterpretation oder Behandlung von
grammatischen Problemen der indogermanischen Grundsprache oder einer
indogermanischen Einzelsprache) und einer mündlichen Prüfung von
30 Minuten Dauer über die in Absatz 3 bzw. Absatz 4 genannten
Prüfungsgegenstände.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Latinum;
2. Sprachpraktischer Schein aufgrund folgender Leistungen:
a) Übersetzung Italienisch-Deutsch;
b) Grammatiktest;
c) Sprechfertigkeitstest (10 Minuten zu einem mit dem Lektor vereinbarten landeskundlichen Thema).
3. Diktatschein (im Anschluß an einen Diktatkurs);
4. Phonetikschein mit Nachweis von Übungen in Lautschrift (API);
5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs);
6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem
literaturwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem
Einführungskurs).
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Romanische Philologie
entfallen die Nrn. 3 und 4 sowie je nach dem gewählten Teilfach Nr.
5 oder Nr. 6.
Für ein Magisterstudium im Hauptfach Romanische Philologie
mit zwei Teilfächern aus verschiedenen romanischen Sprachen entfällt
je nach dem gewählten Teilfach Nr. 5 oder Nr. 6.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im Gebrauch der italienischen
Sprache;
2. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprach- oder
Literaturwissenschaft;
3. Vertrautheit mit im Lektüreplan angegebenen Werken
der italienischen Literatur oder Sprachwissenschaft (Angaben im
Zulassungsgesuch).
(3) Prüfungsleistungen
1. Übersetzung eines mittelschweren Textes aus dem Deutschen
in das Italienische (ca. 250 Wörter; zwei Stunden);
2. Grammatiktest (eine Stunde);
3. Mündliche Prüfung in Sprach- oder
Literaturwissenschaft von 20 Minuten Dauer: Nachweis der Vertrautheit mit
den Grundbegriffen der Sprach- oder Literaturwissenschaft im Anschluß
an den örtlichen Lektüreplan.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) drei archäologischen Proseminaren;
b) einem Proseminar in griechischer oder lateinischer Philologie
oder Alter Geschichte.
2. Besuch dreier archäologischer Vorlesungen.
3. Im Fall, daß eines der drei unter Nr. 1 Buchst. b
genannten Fächer als zweites Hauptfach oder als Nebenfach gewählt
wird: Nachweis des Besuchs einer Lehrveranstaltung in Vor- und
Frühgeschichte oder Kunstgeschichte.
4. Latinum;
5. Graecum.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Klassische
Archäologie entfallen die Nrn. 1 Buchst. b, 3 und 5; in begründeten
Ausnahmefällen kann Nr. 4 durch Nr. 5 ersetzt werden.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Kenntnis wichtiger Denkmäler der klassischen Antike;
2. Kenntnis der hauptsächlichen Methoden und Arbeitsmittel des Faches;
3. Grundkenntnisse antiker Topographie, Kunstgeschichte und Mythologie:
4. Vertiefte Kenntnis des Stoffes einer archäologischen
Vorlesung.
(3) Prüfungsleistungen
Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die Prüfung
besteht aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil. Der allgemeine Teil
erstreckt sich auf die Anforderungen nach Absatz 2 Nrn. 1 - 3, der spezielle
Teil auf die Anforderung nach Absatz 2 Nr. 4.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Kunstgeschichte als Hauptfach:
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungskurs in das Studium der Kunstgeschichte;
b) Nachweis des erfolgreichen Besuches von vier mindestens zweistündigen Proseminaren;
c) Besuch von mindestens vier Vorlesungen in Kunstgeschichte;
d) Nachweis der erfolgreichen Exkursionsteilnahme in der
Gesamtdauer von mindestens zehn Tagen.
2. Kunstgeschichte als Nebenfach:
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungskurs in das Studium der Kunstgeschichte;
b) Nachweis des erfolgreichen Besuches von einem mindestens zweistündigen Proseminar;
c) Besuch von mindestens vier Vorlesungen in Kunstgeschichte;
d) Nachweis der erfolgreichen Exkursionsteilnahme in der
Gesamtdauer von mindestens fünf Tagen.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Gegenstand der Klausur ist ein Thema aus dem Bereich der
Studieninhalte des Grundstudiums.
2. Gegenstände der mündlichen Prüfung sind:
a) die Kunstgeschichte der Stadt Regensburg und ihrer Umgebung;
b) das Stoffgebiet von vier kunstgeschichtlichen Lehrveranstaltungen;
c) sachliche und methodische Grundkenntnisse der
Kunstgeschichte.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer einstündigen
Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
a) einer altertumswissenschaftlichen Einführungsveranstaltung; studiert der Prüfungsteilnehmer Latein und Griechisch, genügt die erfolgreiche Teilnahme an nur einer solchen Einführungsveranstaltung;
b) zwei lateinischen Proseminaren; studiert der Prüfungsteilnehmer Latein und Griechisch, genügt erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Proseminaren in beiden Fächern;
c) einem lateinischen Grammatik- und Übersetzungskurs
(sechsstündig).
2. Übersetzungsschein (Übersetzung eines mittelschweren
Textes aus einem Werk der lateinischen Literatur ins Deutsche. Bearbeitungszeit:
drei Stunden).
3. Graecum.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Lateinische Philologie
ist unter Nr. 1 Buchst. b nur ein lateinisches Proseminar
nachzuweisen.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse in der lateinischen Sprache (Wortschatz, Grammatik, Übersetzungstechnik);
2. Auf Lektüre beruhende Kenntnis klassischer Werke der römischen Literatur (Angaben im Zulassungsgesuch);
3. Grundkenntnisse in den Methoden und Arbeitsmitteln der lateinischen Philologie;
4. Grundkenntnisse in der Geschichte und Mythologie des
römischen Altertums und in der lateinischen Metrik.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen
Prüfung von 30 Minuten Dauer. Gegenstand der Prüfung sind die in
Absatz 2 genannten Themenkreise.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an mindestens drei
zweistündigen musikhistorischen Proseminaren;
2. Besuch von mindestens drei musikhistorischen Vorlesungen
für Studenten im Hauptfach, von zwei für Studenten im Nebenfach;
3. Nachweis über den erfolgreichen Besuch von mindestens sieben der zehn folgenden propädeutischen Übungen:
a) Harmonielehre I bis IV;
b) Kontrapunkt I und II; Voraussetzung: Harmonielehre I;
c) Gehörbildung I und II;
d) Generalbaßspiel;
e) Partiturspiel;
Für Studenten mit Musikwissenschaft als Nebenfach entfallen
die Nachweise Nr. 3 Buchst. a III-IV, b, c, d, e.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind drei thematische
Schwerpunkte aus dem Bereich der Musikgeschichte; sie sollen den vom Kandidaten
besuchten Lehrveranstaltungen entnommen sein. Daneben werden terminologische
und bibliographische Fragen gestellt. Es können auch Partitur- und
Klangbeispiele zur musikhistorischen Bestimmung vorgelegt werden.
2. In der mündlichen Prüfung werden ergänzende
Fragen im Umfeld der schriftlichen Prüfungsthemen gestellt.
(3) Prüfungsleistungen
Eine dreistündige Klausur und eine halbstündige
mündliche Prüfung.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Einführung
in die Methodologie der Erziehungswissenschaft oder an einer Veranstaltung
zu Forschungsmethoden und -techniken;
2. Drei weitere Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an Veranstaltungen aus den folgenden Gebieten, wenn Pädagogik Hauptfach ist:
a) Pädagogische Anthropologie;
b) Historische und gesellschaftliche Voraussetzungen der Erziehung;
c) Theorie der Erziehungsprozesse;
d) Institutionen und Organisationsformen im Erziehungswesen.
Ist Pädagogik Nebenfach, sind zwei der genannten Nachweise
zu erbringen.
(2) Prüfungsanforderungen
Grundkenntnisse der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Hauptgebiete
der Erziehungswissenschaft.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus
1. einer vierstündigen Klausur;
2. einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist eines der vier
Hauptgebiete gemäß Absatz 1 Nr. 2. Die drei anderen Hauptgebiete
sind Gegenstand der mündlichen Prüfung.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem
Proseminar zur Einführung in das Studium der Philosophie (mit
Hilfsmittelkunde);
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an je einem
Proseminar aus den folgenden drei Gebieten, wenn Philosophie Hauptfach ist,
oder an je einem Proseminar aus zwei der folgenden drei Gebiete, wenn Philosophie
Nebenfach ist:
a) Metaphysik, Anthropologie, Naturphilosophie sowie Geschichte der
Philosophie;
b) Praktische Philosophie (Ethik, Theorie von Recht, Staat und Gesellschaft,
von Kunst, Religion, Geschichte);
c) Theoretische Philosophie (Logik, Erkenntnistheorie, allgemeine und spezielle
Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie).
(2) Prüfungsanforderungen
1. Kenntnis der Hilfsmittel;
2. Fähigkeit zur wissenschaftlichen Argumentation und
Kritik; Grundkenntnisse in Logik und allgemeiner Wissenschaftstheorie;
3. Historische und systematische Grundkenntnisse in den in
Absatz 1 genannten Hauptgebieten.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen
Prüfung von 30 Minuten Dauer. Gegenstand der Prüfung ist eines
der in Absatz 1 Nr. 2 Buchst. a - c genannten Gebiete nach Wahl des
Kandidaten.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Übungen:
a) Politische Theorie oder Politische Philosophie einschl. Politische Ideengeschichte;
b) Das politisches System der Bundesrepublik Deutschland oder Öffentliches Recht oder Verfassungsgeschichte;
c) Analyse und Vergleich politischer Systeme;
d) Internationale Beziehungen und Außenpolitik;
e) Methoden der Politikwissenschaft.
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
im Fach Didaktik der Sozialkunde, wenn diese als Teilfach gewählt
wird.
Ist Politikwissenschaft Nebenfach, so entfallen die Nachweise
nach Nr. 2 und zwei der Nachweise nach Nr. 1.
(2) Prüfungsanforderungen
Gesicherte Grundkenntnisse auf den Gebieten Politische Theorie
und Philosophie, Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, Analyse
und Vergleich politischer Systeme, Internationale Politik und Außenpolitik
sowie Verfassungsgeschichte und Öffentliches Recht.
(3) Prüfungsleistungen
a) Eine vierstündige Klausur sowie zwei mündliche
Prüfungen von 30 Minuten Dauer aus drei der in Absatz 2 genannten
Teilfächer, wenn Politikwissenschaft Hauptfach ist. Prüfungsstoff
ist das Sachgebiet zweier mindestens zweistündiger Vorlesungen und einer
Übung.
b) Eine zweistündige Klausur sowie eine mündliche
Prüfung von 30 Minuten Dauer aus zwei der in Absatz 2 genannten
Teilfächer, wenn Politikwissenschaft Nebenfach ist. Prüfungsstoff
ist das Sachgebiet einer mindestens zweistündigen Vorlesung und einer
Übung.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Religionswissenschaft als Hauptfach:
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs in Religionswissenschaft;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Proseminaren in Religionswissenschaft;
c) Besuch von vier Vorlesungen in Religionswissenschaft.
2. Religionswissenschaft als Nebenfach:
a) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs in Religionswissenschaft;
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar in Religionswissenschaft;
c) Besuch von drei Vorlesungen in Religionswissenschaft.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse von Methoden der Religionswissenschaft;
2. gründliche Kenntnisse eines religionswissenschaftlichen
Stoffgebietes.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen
Prüfung von 30 Minuten Dauer. Gegenstand der Prüfung sind die in
Absatz 2 genannten Themenkreise.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Sprachpraktischer Schein mit Nachweis von Übersetzungsübungen aus dem Russischen;
2. Phonetikschein;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar in Altkirchenslavisch und einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich der synchronen Sprachwissenschaft;
4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Einführung in die Literaturwissenschaft und an einem literaturwissenschaftlichen Proseminar;
5. Gesicherte Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Russische (Ostslavische)
Philologie entfallen die Nrn. 2 und 5 sowie je nach dem gewählten Teilfach
Nr. 3 oder 4.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im Gebrauch der russischen Sprache;
2. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der diachronen und der synchronen Sprachwissenschaft;
3. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft und der Literaturtheorien;
4. Vertrautheit mit der im örtlichen Lektüreplan
für das jeweilige Teilfach angegebenen Literatur;
Je nach dem für die mündliche Prüfung
gewählten Teilfach entfällt Nr. 2 oder 3.
(3) Prüfungsleistungen
1. Schriftliche Prüfung
Übersetzung eines mittelschweren Textes (Länge ca.
250 Wörter) aus dem Russischen und Fragen zur Grammatik im Anschluß
an den Text (Bearbeitungszeit: drei Stunden).
2. Mündliche Prüfung
Sprachwissenschaft: Nachweis der Vertrautheit mit den
Grundbegriffen der Sprachwissenschaft im Rahmen der im örtlichen
Lektüreplan angegebenen Fachliteratur (Dauer: 20 Minuten)
o d e r
Literaturwissenschaft: Nachweis der Vertrautheit mit den
Grundbegriffen der Literaturwissenschaft im Rahmen der im örtlichen
Lektüreplan angegebenen Texte (Dauer: 20 Minuten).
Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Prüfungsteilnehmer
an, ob er an der mündlichen Prüfung im Teilfach Sprachwissenschaft
oder im Teilfach Literaturwissenschaft teilnimmt.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an
einer
1. Einführung in die Politikwissenschaft; *)
2. Einführung in die Soziologie; *)
3. Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung einschließlich Statistik;
4. Lehrveranstaltung aus einem der folgenden Nachbargebiete:
a) Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts;
b) Rechtswissenschaft;
c) Sozialpsychologie.
*) Die Einführungsveranstaltung kann aus mehreren aufeinander
bezogenen Lehrveranstaltungen mit Übungscharakter bestehen.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Politikwissenschaft
Grundkenntnisse der Fragestellungen und Begriffe des Faches
a) Politische Theorie:
Grundkenntnisse der Geschichte des politischen Denkens;
b) Politische Systeme:
Kenntnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland;
Grundkenntnisse des politischen Systems der Deutschen Demokratischen
Republik.
2. Soziologie
a) Grundkenntnisse der Fragestellungen und Kategorien der Soziologie;
b) Grundkenntnisse der Methoden und Techniken der empirischen
Sozialforschung.
(3) Prüfungsleistungen
Schriftliche Prüfung
1. Eine Aufgabe aus dem Bereich der Politikwissenschaft:
Bearbeitungszeit drei Stunden, wobei zu den Teilgebieten "Politische Systeme"
bzw. "Politische Theorie" jeweils drei Themen zur Wahl gestellt
werden.
2. Eine Aufgabe aus dem Bereich der Soziologie: Bearbeitungszeit
zwei Stunden. Drei Themen werden zur Wahl gestellt.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Wenn Soziologie erstes oder zweites Hauptfach ist, Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
a) Einführung in die Soziologie;
b) Geschichte der Soziologie;
b) Statistik I und II;
c) Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung für
Hauptfachstudenten.
2. Ist Soziologie Nebenfach, Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
a) Einführung in die Soziologie;
b) Statistik I;
c) Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung für
Nebenfachstudenten.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Sozialstrukturanalyse von Gegenwartsgesellschaften;
2. Grundlagen der Soziologie;
3. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung.
(3) Prüfungsleistungen
1. Wenn Soziologie erstes oder zweites Hauptfach ist
a) eine jeweils dreistündige Klausur in den Fachgebieten
- Grundlagen der Soziologie;
- Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung.
Von den Prüfern werden dazu jeweils mindestens zwei Themen
bzw. Aufgaben zur Wahl gestellt.
b) eine insgesamt halbstündige mündliche Prüfung in den Fachgebieten
- Grundlagen der Soziologie
- Sozialstrukturanalyse von Gegenwartsgesellschaften.
2. Wenn Soziologie Nebenfach ist und als Prüfungsfach
gewählt wird
a) eine jeweils zweistündige Klausur in den Fachgebieten
- Grundlagen der Soziologie;
- Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung.
Von den Prüfern werden dazu jeweils mindestens zwei Themen
bzw. Aufgaben zur Wahl gestellt.
b) eine halbstündige mündliche Prüfung im Fachgebiet
Sozialstrukturanalyse von Gegenwartsgesellschaften.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Latinum;
2. Sprachpraktischer Schein aufgrund folgender Leistungen:
a) Übersetzung Spanisch-Deutsch;
b) Grammatiktest;
c) Sprechfertigkeitstest (10 Minuten zu einem mit dem Lektor vereinbarten landeskundlichen Thema).
3. Diktatschein;
4. Phonetikschein mit Nachweisen von Übungen in Lautschrift (API);
5. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem Einführungskurs);
6. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem
literaturwissenschaftlichen Proseminar (mit vorausgehendem
Einführungskurs).
Für ein Magisterstudium im Nebenfach Romanische Philologie
entfallen die Nrn. 3 und 4 sowie je nach dem gewählten Teilfach Nr.
5 oder Nr. 6.
Für ein Magisterstudium im Hauptfach Romanische Philologie
mit zwei Teilfächern aus verschiedenen romanischen Sprachen entfällt
je nach dem gewählten Teilfach Nr. 5 oder Nr. 6.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im Gebrauch der spanischen
Sprache;
2. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Sprach- oder
Literaturwissenschaft;
3. Vertrautheit mit im Lektüreplan angegebenen Werken
der spanischen Literatur oder der Sprachwissenschaft (Angaben im
Zulassungsgesuch).
(3) Prüfungsleistungen
1. Übersetzung eines mittelschweren Textes aus dem Deutschen
in das Spanische (ca. 250 Wörter; zwei Stunden);
2. Grammatiktest (eine Stunde);
3. Mündliche Prüfung in Sprach- oder
Literaturwissenschaft von 20 Minuten Dauer: Nachweis der Vertrautheit mit
den Grundbegriffen der Sprach- oder Literaturwissenschaft im Anschluß
an den örtlichen Lektüreplan.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Einführungskurs (einstündig);
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar (zweistündig);
3. Besuch von mindestens vier sportwissenschaftlichen Vorlesungen. Davon müssen zwei aus dem Gebiet der Sportpädagogik sein.
4. Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an folgenden sportpraktischen Übungen
a) Gerätturnen (einstündig);
b) Schwimmen (einstündig);
c) Leichtathletik (einstündig);
d) Gymnastik und Tanz (Studentinnen) (einstündig);
e) Fußball (Studenten) (einstündig);
f) Volleyball (einstündig);
g) Basketball (einstündig);
h) Handball (einstündig).
Für Sport (Sportpädagogik) als Hauptfach sind die
Buchstaben a) bis e) obligatorisch, aus den Übungen der Buchstaben f)
bis h) müssen zwei gewählt werden. Im Nebenfach müssen je
zwei Individual- und zwei Mannschaftssportarten gewählt
werden.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Gegenstand der Klausur ist ein Thema aus dem Bereich der
Studieninhalte des Grundstudiums.
2. Gegenstände der mündlichen Prüfung sind:
a) Spezialgebiete aus dem Stoff mindestens zweier Vorlesungen der vorausgegangenen Semester;
b) das Stoffgebiet des besuchten Seminars;
c) didaktisch-methodische Kenntnisse der gewählten
Sportdisziplinen.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer einstündigen
schriftlichen Klausur und einer einstündigen mündlichen Prüfung.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Einführungskurs
in das Studium der Volkskunde;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Proseminaren
im Hauptfach und an zwei Proseminaren im Nebenfach;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Exkursionen mit
einer Gesamtdauer von wenigstens 10 Tagen.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Gegenstand der Klausur ist ein Thema aus dem Bereich der
Studieninhalte des Grundstudiums.
2. Gegenstände der mündlichen Prüfung sind:
a) sachliche und methodische Grundkenntnisse im Fach Volkskunde;
b) das Stoffgebiet von zwei besuchten Vorlesungen;
c) das Stoffgebiet von zwei besuchten Proseminaren;
d) die Geschichte des Faches Volkskunde im 19. und 20. Jahrhundert.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer zweistündigen
Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. drei Proseminaren zur Vor- und Frühgeschichte, wenn
sie Hauptfach ist, und zwei Proseminaren, wenn sie Nebenfach ist;
2. einem Proseminar oder einer Übung mit Museums- oder
Geländepraktikum, wenn Vor- und Frühgeschichte Hauptfach
ist;
3. vier Geländeexkursionen mit benotetem schriftlichen
Referat, wenn Vor- und Frühgeschichte Hauptfach ist, und zwei
Geländeexkursionen, wenn sie Nebenfach ist;
4. Nachweis von Lateinkenntnissen (durch das Latinum nachzuweisen)
und Kenntnissen in Englisch und einer weiteren modernen europäischen
Fremdsprache. In einer der modernen Fremdsprachen müssen gesicherte
Kenntnisse, in der anderen Grundkenntnisse nachgewiesen werden.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Grundkenntnisse in den Methoden und Arbeitsmitteln des
Faches;
2. Grundkenntnisse der alteuropäischen Kulturgeschichte
und, wenn Vor- und Frühgeschichte Hauptfach ist, vertiefte Kenntnis
eines engeren Kulturraumes oder einer Kulturperiode.
(3) Prüfungsleistungen
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen
Prüfung von 40 Minuten Dauer.
(1) Zulassungsvoraussetzungen
1. Sprachpraktischer Schein mit Nachweis von Übersetzungsübungen aus dem Polnischen oder Tschechischen oder Serbischen/Kroatischen;
2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar in Altkirchenslavisch und einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich der synchronen Sprachwissenschaft;
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Einführung
in die Literaturwissenschaft und an einem literaturwissenschaftlichen
Proseminar.
Für ein Magisterstudium im Nebenfach West- und
Südslavische Philologie entfallen je nach dem gewählten Teilfach
Nr. 2 oder 3.
(2) Prüfungsanforderungen
1. Angemessene Sicherheit im Gebrauch der polnischen oder tschechischen oder serbischen/kroatischen Sprache;
2. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der diachronen und der synchronen Sprachwissenschaft;
3. Vertrautheit mit den Grundbegriffen der Literaturwissenschaft und der Literaturtheorien;
4. Vertrautheit mit der im örtlichen Lektüreplan
für das jeweilige Teilfach angegebenen Literatur.
Je nach dem für die mündliche Prüfung
gewählten Teilfach entfällt Nr. 2 oder 3.
(3) Prüfungsleistungen
1. Schriftliche Prüfung
Übersetzung eines mittelschweren Textes (Länge ca.
250 Wörter) aus dem Polnischen oder Tschechischen oder
Serbischen/Kroatischen ins Deutsche und Fragen zur Grammatik im Anschluß
an den Text (Bearbeitungszeit: drei Stunden).
2. Mündliche Prüfung
Sprachwissenschaft: Nachweis der Vertrautheit mit den
Grundbegriffen der Sprachwissenschaft im Rahmen der im örtlichen
Lektüreplan angegebenen Fachliteratur (Dauer: 20 Minuten)
o d e r
Literaturwissenschaft: Nachweis der Vertrautheit mit den
Grundbegriffen der Literaturwissenschaft im Rahmen der im örtlichen
Lektüreplan angegebenen Texte (Dauer: 20 Minuten).
Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Prüfungsteilnehmer
an, ob er an der mündlichen Prüfung im Teilfach Sprachwissenschaft
oder im Teilfach Literaturwissenschaft teilnimmt.
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