Der Text dieser Prüfungsordnungist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

III. ABSCHNITT:
ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 52
Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zwischenprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 24. Januar 1989 (KWMBl II S. 72) vorbehaltlich Absatz 2 außer Kraft.

(2) Sie gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten ihr Studium aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität Regensburg vom 21. Dezember 1994 und 31. Mai 1995 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst durch Schreiben vom 03. März 1995 Nr. X/4-5e 66Z-6/10 617 und 06. Juni 1995 Nr. X/4-6/91 462.

Regensburg, den 07. Juni 1995 Universität Regensburg

Der Rektor

I. V.

(Zorger)

Die Satzung wurde am 07. Juni 1995 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am
07. Juni 1995 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 07. Juni 1995.


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