Siebte Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung für die
Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg
Vom 17. Juli 2002
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Habilitationsordnung für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 23. April 1985 (KMBl II S. 155), zuletzt geändert durch Satzung vom 2. August 2001 (KWMBl II S. ....), wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
b) Absatz 2 Buchst. d wird wie folgt geändert:
aa) Nach dem Fachgebiet "Anorganische Chemie" wird das Fachgebiet "Klinische
Pharmazie" eingefügt.
bb) Das Wort "Pharmakologie" wird durch die Worte "Pharmakologie und Toxikologie;
Habilitationen im Fachgebiet Pharmakologie und Toxikologie erfolgen im
Einvernehmen mit der Medizinischen Fakultät; der Dekan der Medizinischen
Fakultät oder ein von ihm benannter Vertreter ist für dieses Fachgebiet
Mitglied der Habilitationskommission" ersetzt.
2. § 10 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Über den erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens und das
Fachgebiet der Lehrbefähigung wird dem Bewerber eine vom Rektor und
dem Dekan der zuständigen Fakultät unterzeichnete Urkunde
ausgehändigt."
3. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden die Worte "und die Entziehung des akademischen
Grades" gestrichen.
b) In Satz 1 werden die Worte "sowie die Entziehung des akademischen Grades"
gestrichen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Habilitationsverfahren, bei denen der Antrag auf Zulassung gemäß § 4 Abs. 2 der Habilitationsordnung nach dem In-Kraft-Treten dieser Satzung gestellt wird.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 10. Juli 2002 und der Genehmigung des Rektors der Universität Regensburg, Vorsitzenden des Leitungsgremiums, vom 17. Juli 2002
Regensburg, den 17. Juli 2002
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 17. Juli 2002 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am selben Tag durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 17. Juli 2002.
Zurück zum Inhaltsverzeichnis