Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Vierte Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung für die

Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg

Vom 18. August 1998 (KWMBl II S. 1253)

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

§ 1

Die Habilitationsordnung für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 23. April 1985 (KMBl II S. 155), zuletzt geändert durch Satzung vom 4.Oktober 1994 (KWMBl II S. 850), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) Bei Buchst. c wird nach dem Wort "Mikrobiologie" das Wort "Zellbiologie" und ein Komma eingefügt.

b) Bei Buchst. d werden nach dem Wort "Fachgebiete" die Worte "Analytische Chemie" und ein Komma eingefügt.

2. § 2 Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

"1. alle Professoren i. S. v. Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 BayHSchG der Fakultät, alle Universitätsdozenten der Fakultät und die sonstigen habilitierten Mitglieder des Fachbereichsrates, soweit diese zur Abnahme von Habilitationen befugt sind; darüber hinaus in der Naturwissenschaftlichen Fakultät III entpflichtete Professoren, Professoren im Ruhestand und Honorarprofessoren der Fakultät, wenn sie ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am jeweiligen Habilitationsverfahren dem Dekan gegenüber schriftlich bekundet haben;".

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Sie gilt für alle Habilitationsverfahren, bei denen der Antrag auf Zulassung gemäß § 4 Abs. 2 der Habilitationsordnung nach dem Inkrafttreten dieser Satzung gestellt wird.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 29. Juli 1998 und der Genehmigung des Rektors der Universität Regensburg, Vorsitzenden des Rektorats, vom 12. August 1998.

Regensburg, den 18. August 1998

Universität Regensburg

Der Rektor

I.V.

(Zorger)

Diese Satzung wurde am 18. August in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am selben Tag durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 18. August 1998.