Fünfte Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung für die
Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg
Vom 20. Juli 1999
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:
§ 1
Die Habilitationsordnung für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 23. April 1985 (KMBl II S. 155), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. August 1998 (KWMBl II S. 1253), wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 Buchst. d werden die Worte Pharmakologie für Naturwissenschaften durch das Wort Pharmakologie ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 30. Juni 1999 und der Genehmigung des Rektors der Universität Regensburg, Vorsitzenden des Leitungsgremiums, vom 19. Juli 1999.
Regensburg, den 20. Juli 1999
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 20. Juli 1999 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am selben Tag durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 20. Juli 1999.
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