Zweite Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung
für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV
der Universität Regensburg
Vom 8. Februar 2006
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 8 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg folgende Satzung:
§ 1
Die Habilitationsordnung für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 18. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Sammelsatzung zur Änderung von Habilitationsordnungen der Universität Regensburg vom 24. Februar 2005, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 3 Buchst. c wird nach dem Wort "Biochemie" das Wort "Bioinformatik," eingeführt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 1. Februar 2006 und der Genehmigung des Rektors der Universität Regensburg, Vorsitzenden des Lei-tungsgremiums, vom 8. Februar 2006.
Regensburg, den 8. Februar 2006
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Die Satzung wurde am 8. Februar 2006 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 8. Februar 2006 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 8. Februar 2006.
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