Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Zweite Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung für die

Juristische Fakultät der Universität Regensburg
Vom 8. September 1997



Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

§ 1

Die Habilitationsordnung für die Juristische Fakultät der Universität Regensburg vom 20. September 1979 (KMBl II S. 302), geändert durch Satzung vom 21. Mai 1993 (KWMBl II S. 545), wird wie folgt geändert:

In § 15 wird folgender neuer Satz 2 angefügt:

"Entpflichtete Professoren, Professoren im Ruhestand und Honorarprofessoren gehören als Mitglieder der Habilitationskommission nur an, wenn sie ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am jeweiligen Habilitationsverfahren dem Dekan gegenüber schriftlich bekundet haben."

§ 2

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Sie gilt für alle Habilitationsverfahren, bei denen der Antrag auf Zulassung gemäß § 4 Abs. 1 der Habilitationsordnung nach dem Inkrafttreten dieser Satzung gestellt wird.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 30. Juli 1997 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 13. August 1997 Nr. X/4-3/119 839.

Regensburg, den 8. September 1997

Universität Regensburg

Der Rektor

I. V.

(Zorger)

Diese Satzung wurde am 8. September 1997 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 8. September 1997 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 8. September 1997.


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