Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach
dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht
ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare,
im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Absatz 3 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Satzung:
Die Habilitationsordnung für die Juristische Fakultät der
Universität Regensburg vom 20. September 1979 (KMBl II S. 302) wird
wie folgt geändert:
1. Nach der Einleitungsformel wird eingefügt:
"Vorbemerkung zum Sprachgebrauch.
Diese Prüfungsordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs.
2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen-
und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen
und Männer in gleicher Weise."
2. § 15 erhält folgende Fassung:
Die nach dieser Habilitationsordnung zuständige Kommission besteht aus
dem Dekan als Vorsitzendem, allen Professoren, Honorarprofessoren, den
hauptberuflich an der Universität Regensburg tätigen Privatdozenten
und außerplanmäßigen Professoren sowie den entpflichteten
und den im Ruhestand befindlichen Professoren."
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
des Senats der Universität Regensburg vom 24. Februar 1993 und der
Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus,
Wissenschaft und Kunst durch Schreiben vom 11. Mai 1993 Nr. X/6-3/65
730.
Regensburg, den 21. Mai 1993 Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Die Satzung wurde am 21. Mai 1993 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 21. Mai 1993 in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 21. Mai 1993.
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