Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach
dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht
ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare,
im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 3 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Satzung:
Die Habilitationsordnung für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten
I - IV der Universität Regensburg vom 23. April 1985 (KMBl II S. 155),
zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Januar 1993 (KWMBl II S. 217),
wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Zitat "Absatz 2" durch das Zitat "den
Absätzen 2 und 3" ersetzt.
b) Es wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Eine Habilitation ist auch möglich in der Naturwissenschaftlichen
Fakultät I in Didaktik der Mathematik, in der Naturwissenschaftlichen
Fakultät II in Didaktik der Physik, in der Naturwissenschaftlichen
Fakultät III in Didaktik der Biologie und in der Naturwissenschaftlichen
Fakultät IV in Didaktik der Chemie.".
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:
" (3) Im Falle einer Habilitation nach § 1 Abs. 3 beruft die
Habilitationskommission vor der Entscheidung über den Zulassungsantrag
auswärtige Professoren, die die jeweilige Fachdidaktik an einer
Universität vertreten, als weitere Mitglieder.".
b) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden Absätze 4 bis 6.
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
(2) Für Bewerber, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung
zum Habilitationsverfahren zugelassen sind, wird das Habilitationsverfahren
nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende geführt.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Universität Regensburg vom 25.07.1994 und der Genehmigung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst durch
Schreiben vom 23.09.1994 Nr. X/6-3/139 366.
Regensburg, den 04.10.1994
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 04.10.1994 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 04.10.1994 in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 04.10.1994.
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