Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand
sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 3 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Satzung:
Die Habilitationsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
der Universität Regensburg vom 01. August 1988 (KWMBl II S. 244),
geändert durch Satzung vom 15. Oktober 1991 (KWMBl II S. 952), wird
wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 2 angefügt:
"Entpflichtete Professoren, Professoren im Ruhestand, Honorarprofessoren
und Privatdozenten gehören als Mitglieder der Habilitationskommission
nur an, wenn sie ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am jeweiligen
Habilitationsverfahren dem Dekan gegenüber schriftlich bekundet
haben."
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sie gilt für alle Habilitationsverfahren, bei denen das Gesuch um
Zulassung gemäß § 4 Abs. 1 der Habilitationsordnung nach
dem Inkrafttreten dieser Satzung gestellt wird.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg
vom 30. Juli 1997 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 13.
August 1997 Nr. X/4-3/119 842.
Regensburg, den 8. September 1997
Universität Regensburg
Der Rektor
I. V.
(Zorger)
Diese Satzung wurde am 8. September 1997 in der Hochschule niedergelegt;
die Niederlegung wurde am 8. September 1997 durch Aushang in der Hochschule
bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 8. September 1997.
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