Der Text dieser Prüfungsordnung
ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein
Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt
einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte
Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art.
91 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetztes erläßt die
Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
Die Habilitationsordnung für die
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Regensburg
vom 01. August 1988 (KWMBl II S. 244) wird wie folgt
geändert:
1. Nach der Einleitungsformel wird
eingefügt:
"Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Prüfungsordnung enthält Rechtsvorschriften.
Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes
sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen- und
Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und
Männer in gleicher Weise."
2. In § 1 Abs. 2 werden nach den Worten
"akademischen Grad" die Worte "einer habilitierten Doktorin beziehungsweise"
eingefügt.
3. In § 2 Abs. 3 wird "Art. 35 BayHSchG"
durch "Art 48 BayHSchG" und "Art 37 BayHSchG" durch "Art. 50
BayHSchG" ersetzt.
4. In § 3 Abs. 1 Nr. 2 werden nach
dem Wort "erfolgreich" die Worte "oder der Studiengang Betriebswirtschaft
an einer Fachhochschule mit wenigstens sehr gutem Erfolg"
eingefügt.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Senats der Universität Regensburg vom 29. Mai 1991 und der Genehmigung
des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst durch
Schreiben vom 1. Oktober 1991 Nr. X/6-26/91 052.
Regensburg, den 15.10.1991 Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut
Altner)
Die Satzung wurde am 15. Oktober 1991 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 15. Oktober 1991 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 15. Oktober 1991.
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