Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach
dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht
ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare,
im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung für die
Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg
Vom 8. September 1997
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:
§ 1
Die Habilitationsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 3. Februar 1994 (KWMBl II S. 180) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
"Entpflichtete Professoren, Professoren im Ruhestand und Honorarprofessoren
gehören als Mitglieder der Habilitationskommission nur an, wenn sie
ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am jeweiligen Habilitationsverfahren dem
Dekan gegenüber schriftlich bekundet haben."
b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
§ 2
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sie gilt für alle Habilitationsverfahren, bei denen der Antrag auf Zulassung gemäß § 5 Abs. 1 der Habilitationsordnung nach dem Inkrafttreten dieser Satzung gestellt wird.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 30. Juli 1997 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 13. August 1997 Nr. X/4-3/119 841.
Regensburg, den 8. September 1997
Universität Regensburg
Der Rektor
I. V.
(Zorger)
Diese Satzung wurde am 8. September 1997 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 8. September 1997 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 8. September 1997.
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