Sammelsatzung
zur Änderung von Habilitationsordnungen
der Universität Regensburg
Vom 24. Februar 2005
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 8 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg folgende Sammeländerungssatzung:
§ 1
In den folgenden Habilitationsordnungen der Universität Regensburg wird an der jeweils angegebenen Stelle der folgende neue Absatz angefügt:
"1Das Fachmentorat verlängert die Frist nach Abs. 1 auf Antrag um Zeiten des Mutterschutzes in entsprechender Anwendung der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen sowie um Elternzeit in entsprechender Anwendung von § 12 der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter in der jeweils geltenden Fassung. 2Die Verlängerung ist unabhängig davon zu gewähren, in welchem Umfang Habilitanden, die in einem Dienstverhältnis zur Universität stehen, hinsichtlich dieses Dienstverhältnisses Mutterschutz oder Elternzeit in Anspruch nehmen."
1. Habilitationsordnung für die Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 06. November 2003, an § 6 als Absatz 7;
2. Habilitationsordnung für die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Regensburg vom 03. Juni 2004, an § 6 als Absatz 7;
3. Habilitationsordnung für die Naturwissenschaftlichen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg vom 18. Dezember 2003, an § 5 als Absatz 3;
4. Habilitationsordnung für die Medizinische Fakultät und die Naturwissenschaftliche Fakultät III - Biologie und Vorklinische Medizin (medizinische Fachgebiete) - der Universität Regensburg vom 16. Februar 2004, an § 6 als Absatz 8.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 2. Februar 2005 und der Genehmigung des Rektors der Universität Regensburg, Vorsitzender des Leitungsgremiums, vom 24. Februar 2005.
Regensburg, den 24. Februar 2005
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 24. Februar 2005 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 24. Februar 2005 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 24. Februar 2005.
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