Der Text dieser Prüfungsordnung
ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein
Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt
einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte
Text.
Aufgrund von Art. 6 i.V.m. Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende
Satzung:
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Satzung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3
Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für
Frauen und Männer in gleicher Weise.
(1) Die folgenden Bestimmungen regeln Zulassungsvoraussetzungen,
Prüfungsinhalte und Prüfungsteile für das Fach
Betriebswirtschaftslehre der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
das nach Maßgabe der entsprechenden Prüfungsordnungen in
Diplomstudiengängen als Neben- oder Zusatzfach oder im Magisterstudiengang
an der Universität Regensburg als zweites Hauptfach gewählt werden
kann.
(2) Die Voraussetzungen für die Wahl des Neben- oder
Zusatzfaches in einem Diplomstudiengang oder des zweiten Hauptfaches im
Magisterstudiengang sind in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.
Die Wahl erfolgt im Einvernehmen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät.
(1) Betriebswirtschaftslehre kann als Neben- oder Zusatzfach
im Umfang von ca. 14 Semesterwochenstunden verpflichtender Lehrveranstaltungen
studiert werden (grundständiges Studium). Es umfaßt die folgenden
Studien- und Prüfungsinhalte des Faches Betriebswirtschaftslehre aus
dem Grundstudium des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
- Einführung in die Betriebswirtschaftslehre,
- Betriebliche Leistungserstellung,
- Betriebliche Finanzierung
- Betriebliche Marktwirtschaft.
Das grundständige Neben- oder Zusatzfachstudium in
Betriebswirtschaftslehre wird mit dem erfolgreichen Ablegen des
Prüfungsfaches Betriebswirtschaftslehre in der Diplomvorprüfung
des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre gemäß den Bestimmungen
der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Studiengänge
Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre an der Universität
Regensburg in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen.
Nach erfolgreichem Abschluß des grundständigen Studiums
der Betriebswirtschaftslehre als Neben- oder Zusatzfach in
Diplomstudiengängen wird ein Zeugnis über "Grundzüge der
Betriebswirtschaftslehre" ausgestellt.
(2) Betriebswirtschaftslehre als Neben- oder Zusatzfach kann
im erweiterten Umfang von ca. 30 Semesterwochenstunden verpflichtender
Lehrveranstaltungen studiert werden. Es besteht dann aus einem Grund- und
einem Hauptstudium. Das Grundstudium und sein Abschluß bestimmen sich
nach Absatz 1. Studien- und Prüfungsinhalte des Hauptstudiums in
Betriebswirtschaftslehre als Neben- oder Zusatzfach bestehen nach Wahl aus
einer speziellen Betriebswirtschaftslehre oder der allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre als Schwerpunktfach gemäß den Bestimmungen
des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre.
Das erweiterte Nebenfach- oder Zusatzfachstudium in
Betriebswirtschaftslehre wird mit dem erfolgreichen Ablegen des im Hauptstudium
gewählten Prüfungsfaches gemäß den Bestimmungen der
Diplomprüfungsordnung für Studenten der Studiengänge
Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre an der Universität
Regensburg in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen.
Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, daß das Grundstudium
gemäß Absatz 1 erfolgreich abgeschlossen wurde und der Nachweis
über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar in der gewählten
speziellen oder allgemeinen Betriebswirtschaftslehre mit dem Antrag auf
Prüfungszulassung vorgelegt wird.
Nach erfolgreichem Abschluß des erweiterten Studiums
des Faches Betriebswirtschaftslehre als Neben- oder Zusatzfach in
Diplomstudiengängen wird ein Zeugnis über das im Hauptstudium
gewählte Fach als "betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt"
ausgestellt.
Betriebswirtschaftslehre kann im Magisterstudiengang nur als zweites Hauptfach gewählt werden. Für das Studium und die Prüfungen gilt § 2 Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, daß im Hauptstudium zwei spezielle Betriebswirtschaftslehren oder die allgemeine Betriebswirtschaftslehre und eine spezielle Betriebswirtschaftslehre als Schwerpunktfächer gewählt werden müssen.
Für diesen Studienteil sind im Grund- und Hauptstudium
insgesamt ca. 46 Semesterwochenstunden erforderlich. Hinzu kommen weitere
16 bis 20 Semesterwochenstunden aus dem Lehrveranstaltungsangebot für
das Grund- und Hauptstudium des Diplomstudiengangs nach Wahl des Studenten
in Absprache mit dem Fachstudienberater. Dieses Studienkonzept wird schriftlich
festgehalten und ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung bzw. zur
Magisterprüfung als Grundlage für die zu prüfenden Gebiete
vorzulegen.
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Soweit mit dem Studium der Betriebswirtschaftslehre als
Neben-, Zusatz- oder Magisterfach vor Inkrafttreten dieser Satzung begonnen
wurde, wird das Fach gemäß den bisher geltenden Regelungen studiert
und abgeschlossen; auf Antrag können jedoch die Prüfungen auch
nach dieser Ordnung abgelegt werden.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Universität Regensburg vom 28. Juni1995 und der Genehmigung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit
Schreiben vom 13. Juli 1995 Nr. X/4-5e66a(5)-6/107745.
Regensburg, den 18. Juli 1995
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Helmut Altner)
Diese Satzung wurde am 18. Juli 1995 in der Hochschule
niedergelegt; die Niederlegung wurde am
18. Juli 1995 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der
Bekanntmachung ist daher der
18. Juli 1995.
Zurück zum Inhaltsverzeichnis