Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Ordnung für das Fach Volkswirtschaftslehre als Nebenfach
in Diplomstudiengängen
oder als 2. Hauptfach oder Nebenfach im Magisterstudiengang
an der Universität Regensburg
Vom 18. Juli 1995 (KWMBl II S. 911)

Aufgrund von Art. 6 i.V.m. Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

Diese Satzung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.

§ 1
Grundsatz

(1) Die folgenden Bestimmungen regeln Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und Prüfungsteile für das Fach Volkswirtschaftslehre der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, das nach Maßgabe der entsprechenden Prüfungsordnungen in Diplomstudiengängen als Neben- oder Zusatzfach oder im Magisterstudiengang an der Universität Regensburg als zweites Hauptfach oder Nebenfach gewählt werden kann.

(2) Die Voraussetzungen für die Wahl des Neben- oder Zusatzfaches in einem Diplomstudiengang oder des zweiten Hauptfaches oder Nebenfaches im Magisterstudiengang sind in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Die Wahl erfolgt im Einvernehmen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

§ 2
Studien- und Prüfungsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsteile
für Volkswirtschaftslehre als Neben-oder Zusatzfach

(1) Volkswirtschaftslehre kann als Neben- oder Zusatzfach in Diplomstudiengängen oder als Nebenfach im Magisterstudiengang im Umfang von ca. 14 Semesterwochenstunden verpflichtender Lehrveranstaltungen studiert werden (grundständiges Studium).

Das grundständige Studium umfaßt die folgenden Studien- und Prüfungsinhalte des Faches Volkswirtschaftslehre aus dem Grundstudium des Diplomstudiengangs Volkswirtschaftslehre der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:

- Volkswirtschaftliches Rechnungswesen,

- Volkswirtschaftslehre I,

- Volkswirtschaftslehre II.

Das grundständige Studium wird mit dem erfolgreichen Ablegen des Prüfungsfaches Volkswirtschaftslehre in der Diplomvorprüfung des Studiengangs Volkswirtschaftslehre gemäß den Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre an der Universität Regensburg in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen.

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist als Zulassungsvoraussetzung der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Volkswirtschaftliches Rechnungswesen" zu führen.

Nach erfolgreichem Abschluß des grundständigen Studiums der Volkswirtschaftslehre als Neben- oder Zusatzfach in Diplomstudiengängen oder als Nebenfach im Magisterstudiengang wird ein Zeugnis über "Grundzüge der Volkswirtschaftslehre" ausgestellt.

(2) Volkswirtschaftslehre als Neben- oder Zusatzfach kann im erweiterten Umfang von ca. 30 Semesterwochenstunden verpflichtender Lehrveranstaltungen studiert werden. Es besteht dann aus einem Grund- und einem Hauptstudium. Das Grundstudium und sein Abschluß bestimmen sich nach Absatz 1.

Das Hauptstudium besteht nach Wahl aus einem der vier Fächer

- Wirtschaftstheorie,

- Wirtschaftspolitik,

- Finanzwissenschaft,

- Ökonometrie.

Das erweiterte Nebenfach- oder Zusatzfachstudium wird mit dem erfolgreichen Ablegen des im Hauptstudium gewählten Prüfungsfaches gemäß den Bestimmungen der Diplomprüfungsordnung für Studenten der Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre an der Universität Regensburg in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen.

Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, daß das Grundstudium gemäß Absatz 1 erfolgreich abgeschlossen wurde und der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene oder an einem Seminar in dem gewählten Prüfungsfach mit dem Antrag auf Prüfungszulassung vorgelegt wird.

Nach erfolgreichem Abschluß des erweiterten Studiums des Faches Volkswirtschaftslehre als Neben- oder Zusatzfach in Diplomstudiengängen oder als Nebenfach im Magisterstudiengang wird ein Zeugnis über das im Hauptstudium gewählte Fach als "volkswirtschaftlichen Schwerpunkt" ausgestellt.

§ 3
Volkswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Volkswirtschaftslehre kann im Magisterstudiengang als zweites Hauptfach gewählt werden. Für das Grundstudium und die Prüfung gilt § 2 Abs. 1 entsprechend. Für das Hauptstudium gilt § 2 Abs. 2 entsprechend mit der Maßgabe, daß zwei der vier dort genannten Fächer gewählt und mit Prüfung abgeschlossen werden müssen und je ein Nachweis in den gewählten Prüfungsfächern über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene oder an einem Seminar zu erbringen ist.

Für diesen Studienteil sind im Grund- und Hauptstudium insgesamt ca. 46 Semesterwochenstunden erforderlich. Hinzu kommen weitere 16 bis 20 Semesterwochenstunden aus dem Lehrveranstaltungsangebot für das Grund- und Hauptstudium des Diplomstudiengangs nach Wahl des Studenten in Absprache mit dem Fachstudienberater. Dieses Studienkonzept wird schriftlich festgehalten und ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung bzw. zur Magisterprüfung als Grundlage für die zu prüfenden Gebiete vorzulegen.

§ 4
Inkrafttreten, Übergangsregelungen

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Soweit mit dem Studium der Volkswirtschaftslehre als Neben-, Zusatz- oder Magisterfach vor Inkrafttreten dieser Satzung begonnen wurde, wird das Fach gemäß den bisher geltenden Regelungen studiert und abgeschlossen; auf Antrag können jedoch die Prüfungen auch nach dieser Ordnung abgelegt werden.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 28. Juni 1995 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 13. Juli 1995 Nr. X/4-5e66a(5)-6/107745I.

Regensburg, den 18. Juli 1995

Universität Regensburg

Der Rektor

(Prof. Dr. Helmut Altner)

Diese Satzung wurde am 18. Juli 1995 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am
18. Juli 1995 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der
18. Juli 1995.


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