Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung
für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung
an der Universität Regensburg
Vom 13. März 1995 (KWMBl II S. 635)

Aufgrund von Art. 6 i. V. m. Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

§ 1

Die Ordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung an der Universität Regensburg vom 11. September 1990 (KWMBl II S. 412), geändert durch Satzung vom 20. Januar 1993 (KWMBl II S. 173), wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 3 wird das Wort "wird" durch die Worte "werden kann" ersetzt.

b) Es wird folgender Satz 4 angefügt:

"Ein Rechtsanspruch auf Ausbildung in einer bestimmten Fremdsprache oder in einer bestimmten Fachrichtung besteht nicht."

2. In Anlage 1 erhält der Abschnitt Allgemeine Fremdsprachenausbildung folgende Fassung:

"Allgemeine Fremdsprachenausbildung

Der FREMDSPRACHENSCHEIN I kann in folgenden Fremdsprachen erworben werden:

Arabisch

Bulgarisch

Chinesisch

Neugriechisch

Italienisch

Japanisch

Koreanisch

Niederländisch

Polnisch

Portugiesisch

Rumänisch

Russisch

Schwedisch

Serbokroatisch

Spanisch

Tschechisch

Türkisch.

Der FREMDSPRACHENSCHEIN II kann in folgenden Fremdsprachen erworben werden:

Französisch

Italienisch

Polnisch

Russisch

Serbokroatisch

Spanisch

Tschechisch."

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.



Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 1. Februar 1995

und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst durch Schreiben vom 02. März 1995 Nr. X/4-5e69m(1)-6/31 653.

Regensburg, den 13. März 1995 Universität Regensburg

Der Rektor


(Prof. Dr. Helmut Altner)

Die Satzung wurde am 13. März 1995 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 13. März 1995 in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 13. März 1995.


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