Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Vierte Satzung zur Änderung der Ordnung
für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung
an der Universität Regensburg
Vom 15. Juli 2002
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Ordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung an der Universität Regensburg vom 11. September 1990 (KWMBl II S. 412), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. April 2000 (KWMBl II S. 901), wird wie folgt geändert:
1. § 3 erhält folgende Fassung:
" § 3
Organisation
(1) Koordination und Kontrolle der Ausbildung liegen beim Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) gemäß der "Ordnung des Zentrums für Sprache und Kommunikation an der Universität Regensburg" vom 7. Februar 2002 in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Lehrveranstaltungen der Fakultäten, die für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung anerkannt werden, werden von der jeweils zuständigen Fakultät, im Falle der Fachbezogenen Fremdsprachenausbildung auch von der für die fachliche Ausrichtung zuständigen Fakultät im Einvernehmen mit dem Leiter des ZSK für jedes Semester festgelegt.
(3 Der Leiter des ZSK stellt zu jedem Semester eine Liste der für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung einschlägigen Kurse und Lehrveranstaltungen auf. Diese Liste wird im Vorlesungsverzeichnis sowie von den Fakultäten und dem Sprachlabor durch Anschlag bekanntgegeben."
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort "Beirat" durch die Worte "Leiter des ZSK" ersetzt.
b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "Ausschuss" durch die Worte "Leiter des ZSK" ersetzt.
c) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
"(4) Die Fremdsprachenscheine werden vom Leiter des ZSK und vom Leiter des
Lehrgebietes Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung unterzeichnet."
3. In § 6 Abs. 2 Satz 4 wird das Wort "Beirat" durch die Worte "Leiter des ZSK" ersetzt.
4. Die Anlagen 2 bis 6 werden jeweils wie folgt geändert:
a) In der Kopfzeile werden die Worte "Philosophische Fakultät IV - Sprach- und Literaturwissenschaften" durch die Worte "Zentrum für Sprache und Kommunikation" ersetzt.
b) In der Fußzeile werden die Worte "Der Dekan der Philosophischen Fakultät IV - Sprach- und Literaturwissenschaften" durch die Worte "Der Leiter" und die Worte "Der Vorsitzende des Ausschusses für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung an der Universität Regensburg" durch die Worte "Der Leiter des Lehrgebietes Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung" ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 12. Juni 2002 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom 28.06.2002 Nr. X/4-5e69m(1)-10b/29 931.
Regensburg, den 15. Juli 2002
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 15. Juli 2002 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 15. Juli 2002 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 15. Juli 2002.
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