Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen
Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen.
Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 des Bayerischen Hochschulgesetzes
erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:
Die Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung für Juristen
und Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Regensburg in
Unternehmenssanierung vom 3. Oktober 1989 (KMBl II S. 411) wird wie folgt
geändert:
1. Nach dem Einleitungssatz wird folgende Vorbemerkung eingefügt:
"Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Prüfungsordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs.
2 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Alle Personen-
und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen
und Männer in gleicher Weise."
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
"Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsfristen"
b) Es werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:
"(3) Meldet sich ein Student aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht
so rechtzeitig ordnungsgemäß zur Prüfung, daß er sie
im Prüfungstermin des vierten Semesters, in dem er für die
Zusatzausbildung eingeschrieben ist, ablegen kann, oder legt er die
Prüfung, zu der er sich gemeldet hat, nicht ab, so gilt die Prüfung
als erstmals abgelegt und nicht bestanden.
(4) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei Vorliegen von
Gründen, die der Bewerber nicht in besonderer Weise zu vertreten hat,
auf dessen Antrag abweichend von der Frist in Absatz 3 eine Nachfrist
gewähren."
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 findet § 1 Nr. 2 Buchst. b erstmals nach
dem übernächsten Prüfungstermin nach Inkrafttreten
Anwendung.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der
Universität Regensburg vom 26. Februar 1997 und vom 2. Juli 1997 und
der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus,
Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 27.03.1997 Nr. X/4-5e91a(9)-6/38
077.
Regensburg, den 4. Juli 1997
Universität Regensburg
Der Rektor
I. V.
(Zorger)
Diese Satzung wurde am 4. Juli 1997 in der Hochschule niedergelegt;
die Niederlegung wurde am
4. Juli 1997 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der
Bekanntmachung ist daher der
4. Juli 1997.
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