Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Ordnung für die
studienbegleitende Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz (SIH)
an der Universität Regensburg
Vom 7. November 2001
(KWMBl II 2003 S. 137)
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Satzung:
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Ordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des
Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen-
und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen
und Männer in gleicher Weise.
§ 1
Studienbegleitende Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz (SIH)
(1) An der Universität Regensburg und an der Fachhochschule Regensburg wird in Ergänzung zu den Studiengängen eine studienbegleitende Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz (SIH) angeboten. Die Ausbildung findet in Zusammenarbeit der beiden Institutionen statt.
(2) Die SIH dient zur berufsvorbereitenden Qualifikation in Bereichen Internationaler Handlungskompetenz, wie z.B. den Themen "globale Kulturkonzepte", "eigen- und fremdkulturelle Orientierungssysteme" oder "interkulturelle Kommunikation".
(3) Zur SIH sind alle Studenten der Universität Regensburg nach Abschluss der Diplomvor- oder Zwischenprüfung oder, wenn keine solche Prüfung vorgeschrieben ist, ab dem 5. Fachsemester zugelassen.
§ 2
Ziele
Die studienbegleitende Ausbildung hat folgende Ziele:
1. Erwerb von Wissen und Aufbau von Kenntnissen über globale
Kulturkonzepte.
2. Sensibilisierung für fremdkulturelle Orientierungssysteme und deren
Handlungswirksamkeit.
3. Verständnis für den Zusammenhang zwischen eigen- und
fremdkulturellen Orientierungssystemen in der interkulturellen Begegnung
im Inland und im Ausland.
4. Entwicklung von Kompetenzen zur produktiven interkulturellen Kooperation
in Schlüsselbereichen wie Kommunikation, Führung, Entscheidungsfindung,
Verhandeln, Konfliktlösung, Gruppenarbeit, Problemlösung,
Qualitätsmanagement, Internationales Marketing.
5. Erkennen eigener und fremder Potentiale internationaler
Handlungskompetenz.
6. Entwicklung und Anwendung von Qualifizierungsverfahren zur Förderung
interkultureller Handlungskompetenz (z.B. Beratung, Coaching, Training).
7. Aufbau von Managementqualifikationen zur Arbeit in internationalen
Organisationen und im Bereich der internationalen Organisationsentwicklung
und Personalentwicklung.
§ 3
Organisation
(1) Die Organisation der SIH erfolgt in Kooperation des Instituts für Experimentelle Psychologie und des Instituts für Kooperationsmanagement (IKO) an der Universität Regensburg.
(2) Zur Koordinierung und Kontrolle der SIH wird ein Beirat eingesetzt. Dem
Beirat gehören an
1. ein Professor aus dem Bereich der Angewandten Psychologie oder der
Sozialpsychologie des Instituts für Experimentelle Psychologie als
Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Instituts für Kooperationsmanagement (IKO),
3. ein Professor aus einer Fakultät außerhalb der Philosophischen
Fakultäten I-IV,
4. zwei Professoren der Fachhochschule Regensburg,
5. ein Vertreter der Studenten.
Die Bestellung der Mitglieder erfolgt durch den Fachbereichsrat der Philosophischen Fakultät II- Psychologie und Pädagogik der Universität auf vier Jahre, für Nr. 4 auf Vorschlag der Fachhoch-schule Regensburg, für Nr. 5 auf zwei Jahre.
§ 4
Umfang der Ausbildung, Leistungsnachweise
(1) Der Umfang der mindestens erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt acht Semesterwochenstunden (SWS). Sie sollen in zwei Semestern absolviert werden.
(2) Folgende Lehrveranstaltungen sind mindestens erforderlich:
a) Vorlesung: Internationale Handlungskompetenz - Forschung und Praxis (2
SWS);
b) Übung: Analyse kulturell bedingter Konfliktsituationen (mit
Fallbeispielen) (2 SWS);
c) Seminar zur Vertiefung der Thematik (2 SWS);
d) Blockseminar: Potentialerkennung und Potentialförderung internationaler
Handlungskompetenz (entsprechend 2 SWS).
(3) Zur Vertiefung der erworbenen Kompetenz, insbesondere auch in Hinsicht auf das gewählte Studium und den künftigen Beruf, können weitere Lehrveranstaltungen angeboten werden.
(4) Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch benotete Leistungsnachweise bestätigt. Die Gesamtnote der Leistungsbescheinigung (§ 5) ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der Leistungsnachweise, gewichtet entsprechend der Semesterwochenstundenzahl. Für die Bewertung der Leistungen und für die Notenbildung gilt § 12 Abs. 1, 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten I - IV der Universität Regensburg in der jeweils geltenden Fassung.
§ 5
Leistungsbescheinigung
(1) Liegen die erforderlichen Leistungsnachweise (§ 4 Abs. 2) vor, wird hierüber eine Leistungsbescheinigung ausgehändigt (Anlage). Sie wird vom Dekan der Philosophischen Fakultät II- Psychologie und Pädagogik der Universität und vom Vorsitzenden des Beirates unterschrieben. Sie enthält auf der Rückseite die Liste der besuchten Lehrveranstaltungen gemäß § 4 Abs. 2.
(2) Studenten, die die Voraussetzungen für die Leistungsbescheinigung erbracht und darüber hinaus weiterführende Veranstaltungen erfolgreich besucht haben, bekommen diese Teilnahme zusätzlich bestätigt.
§ 6
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 18. Juli 2001.
Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde eingehalten (Schreiben der Universität Nr. V 108-01/3755 vom 31.7.2001, Schreiben des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 18.9.2001 Nr. X/4-5e69v(3)-10b/36 258).
Regensburg, den 7. November 2001
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Die Satzung wurde am 7. November 2001 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 7. November 2001 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 7. November 2001.
Anlage (zu § 5)
UNIVERSITÄT REGENSBURG
PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT II - Psychologie und Pädagogik
Studienbegleitende Ausbildung
in Internationaler Handlungskompetenz (SIH)
Herr/Frau ................
hat nach der Ordnung für die studienbegleitende Ausbildung in
Internationaler Handlungskompetenz an der Universität Regensburg
an den grundlegenden Lehrveranstaltungen (s. umseitig)
mit sehr gutem
(gutem
befriedigendem
ausreichendem) Erfolg teilgenommen.
Er / Sie hat damit Grundlagen der interkulturellen Kommunikation erworben und praktische Kompetenzen in diesem Bereich entwickelt.
Regensburg, den
(Siegel)
| _____________________ Der Vorsitzende des Beirats für die SIH |
____________________ Der Dekan der Philosophischen Fakultät II - Psychologie und Pädagogik |
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