Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Ordnung für die
studienbegleitende Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz (SIH)
an der Universität Regensburg und der Fachhochschule Regensburg
Vom 11. September 2003
Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlassen die Universität Regensburg und die Fachhochschule Regensburg folgende Satzung:
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Diese Ordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des
Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen-
und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen
und Männer in gleicher Weise.
§ 1
Studienbegleitende Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz (SIH)
(1) An der Universität Regensburg und an der Fachhochschule Regensburg wird in Ergänzung zu den Studiengängen eine studienbegleitende Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz (SIH) angeboten. Die Ausbildung findet in Zusammenarbeit der beiden Institutionen statt.
(2) Die SIH dient zur berufsvorbereitenden Qualifikation in Bereichen Internationaler Handlungskompetenz, wie z.B. den Themen "globale Kulturkonzepte", "eigen- und fremdkulturelle Orientierungssysteme" oder "interkulturelle Kommunikation".
(3) Zur SIH sind alle Studenten der Universität Regensburg und der Fachhochschule Regensburg nach Abschluss der Diplomvor- oder Zwischenprüfung oder, wenn keine solche Prüfung vorgeschrieben ist, ab dem 5. Fachsemester zugelassen.
(4) Soweit die Studienleistungen der studienbegleitenden Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz in einen regulären Studiengang einbezogen werden sollen, gelten dafür die Prüfungsordnung des betreffenden Studiengangs und die Zuständigkeit des betreffenden Prüfungsausschusses.
§ 2
Ziele
Die studienbegleitende Ausbildung hat folgende Ziele:
1. Erwerb von Wissen und Aufbau von Kenntnissen über globale
Kulturkonzepte.
2. Sensibilisierung für fremdkulturelle Orientierungssysteme und deren
Handlungswirksamkeit.
3. Verständnis für den Zusammenhang zwischen eigen- und
fremdkulturellen Orientierungssystemen in der interkulturellen Begegnung
im Inland und im Ausland.
4. Entwicklung von Kompetenzen zur produktiven interkulturellen Kooperation
in Schlüsselbereichen wie Kommunikation, Führung, Entscheidungsfindung,
Verhandeln, Konfliktlösung, Gruppenarbeit, Problemlösung,
Qualitätsmanagement, Internationales Marketing.
5. Erkennen eigener und fremder Potentiale internationaler
Handlungskompetenz.
6. Entwicklung und Anwendung von Qualifizierungsverfahren zur Förderung
interkultureller Handlungskompetenz (z.B. Beratung, Coaching, Training).
7. Aufbau von Managementqualifikationen zur Arbeit in internationalen
Organisationen und im Bereich der internationalen Organisationsentwicklung
und Personalentwicklung.
§ 3
Organisation
(1) Die Organisation der SIH erfolgt in Kooperation der Philosophischen Fakultät II der Universität und des Fachbereichs Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik der Fachhochschule Regensburg.
(2) Zur Unterstützung der Arbeit bei der Weiterentwicklung und Planung
der SIH wird ein Beirat eingesetzt. Dem Beirat gehören an:
1. ein Professor aus dem Bereich der Angewandten Psychologie oder der
Sozialpsychologie aus der Philosophischen Fakultät II der Universität
Regensburg als Vorsitzender,
2. der Dekan der Philosophischen Fakultät II der Universität
Regensburg,
3. ein Professor der Universität Regensburg aus einer Fakultät
außerhalb der Philosophischen Fakultäten I - IV,
4. drei Professoren der Fachhochschule Regensburg,
5. je ein Vertreter der Studenten der Universität Regensburg und der
Fachhochschule Regensburg.
Die Bestellung der Mitglieder erfolgt für Nrn. 1 und 3 durch den Fachbereichsrat der Philosophischen Fakultät II - Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft der Universität Regensburg auf vier Jahre, für Nr. 4 durch den Fachbereichsrat des Fachbereichs Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik der Fachhochschule Regensburg auf vier Jahre, für Nr. 5 jeweils von dem zuständigen der beiden Fachbereichsräte auf zwei Jahre.
(3) Der Beirat tritt mindestens einmal pro Semester zusammen. Der Beiratsvorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie.
§ 4
Umfang der Ausbildung, Leistungsnachweise
(1) Der Umfang der Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich nach Absatz 2 beträgt acht Semesterwochenstunden (SWS). Sie sollen in zwei Semestern absolviert werden.
(2) Die Leistungsbescheinigung über die SIH wird erteilt, wenn die
erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen nachgewiesen wird:
a) Vorlesung: Internationale Handlungskompetenz - Forschung und Praxis (2
SWS);
b) Übung: Analyse kulturell bedingter Konfliktsituationen (mit
Fallbeispielen) (2 SWS);
c) Seminar zur Vertiefung der Thematik (2 SWS);
d) Blockseminar: Potentialerkennung und Potentialförderung internationaler
Handlungskompetenz (entsprechend 2 SWS).
(3) Zur Vertiefung der erworbenen Kompetenz, insbesondere auch in Hinsicht auf das gewählte Studium und den künftigen Beruf, können weitere Lehrveranstaltungen angeboten werden. Über das Angebot entscheidet der Beirat. Er gibt es an beiden Hochschulen durch Anschlag bekannt.
(4) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte o.ä. erbracht. Die Form des Nachweises wird vom Leiter der Lehrveranstaltung bestimmt und zu Beginn der Lehrveranstaltung vom Veranstaltungsleiter bekanntgegeben. Eine nicht erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung kann höchstens einmal wiederholt werden.
(5) Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch benotete Leistungsnachweise bestätigt. Die Gesamtnote der Leistungsbescheinigung (§ 5) ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der Leistungsnachweise der Lehrveranstaltungen nach § 4 Abs. 2, gewichtet entsprechend der Semesterwochenstundenzahl der dazugehörigen Lehrveranstaltungen.
(6) Die Noten der einzelnen Leistungsnachweise werden von den jeweiligen
Veranstaltungsleitern festgesetzt. Für die Bewertung werden folgende
Noten und Prädikate verwendet:
1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung;
2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen
Anforderungen liegt;
3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen
entspricht;
4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den
Anforderungen genügt;
5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel
den Anforderungen nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Bewertung der Leistungen können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden. Die Noten 0,7, 4,3 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.
(7) Die Gesamtnote lautet:
bei einem Durchschnitt bis 1,5 = sehr gut
bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 = gut
bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 = befriedigend
bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 = ausreichend.
(8) Bei der Bildung von Durchschnittsnoten wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
§ 5
Leistungsbescheinigung
(1) Liegen die erforderlichen Leistungsnachweise (§ 4 Abs. 2) vor, wird hierüber eine Leistungsbescheinigung ausgehändigt (Anlage). Sie wird vom Dekan der Philosophischen Fakultät II - Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft der Universität Regensburg, vom Dekan des Fachbereichs Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik der Fachhochschule Regensburg und vom Vorsitzenden des Beirates unterschrieben. Sie enthält auf der Rückseite die Liste der besuchten Lehrveranstaltungen gemäß § 4 Abs. 2.
(2) Studenten, die die Voraussetzungen für die Leistungsbescheinigung erbracht und darüber hinaus weiterführende Veranstaltungen erfolgreich besucht haben, bekommen diese Teilnahme zusätzlich bestätigt.
§ 6
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
(2) Zugleich wird die Ordnung für die studienbegleitende Ausbildung in Internationaler Handlungskompetenz (SIH) an der Universität Regensburg vom 7. November 2001 (KWMBl II 2003 S. 137) aufgehoben.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Senats der Universität Regensburg vom 29. Januar 2003 und des Senats der Fachhochschule Regensburg vom 13. Februar 2003 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben Nr. XI/3-10/4-5e69v(3)-10b/13 245 vom 01.08.2003.
| Regensburg, den 11. September 2003 | Regensburg, den 11. September 2003 |
| Universität Regensburg | Fachhochschule Regensburg |
| Der Rektor | Der Präsident |
| (Prof. Dr. Alf Zimmer) | (Prof. Dr. Erich Kohnhäuser) |
Die Satzung wurde am 30. September 2003 in den Hochschulen niedergelegt;
die Niederlegung wurde am 30. September 2003 durch Anschlag in den Hochschulen
bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 30. September 2003.
Anlage (zu § 5)
UNIVERSITÄT REGENSBURG
PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT II - Psychologie, Pädagogik und
Sportwissenschaft
FACHHOCHSCHULE REGENSBURG
FACHBEREICH ALLGEMEINWISSENSCHAFTEN UND MIKROSYSTEMTECHNIK
Studienbegleitende Ausbildung
in Internationaler Handlungskompetenz (SIH)
Herr/Frau ................
hat nach der Ordnung für die studienbegleitende Ausbildung in
Internationaler Handlungskompetenz
an der Universität Regensburg und der Fachhochschule Regensburg
an den grundlegenden Lehrveranstaltungen (s. umseitig)
mit sehr gutem
(gutem
befriedigendem
ausreichendem) Erfolg teilgenommen.
Er / Sie hat damit Grundlagen der interkulturellen Kommunikation erworben
und
praktische Kompetenzen in diesem Bereich entwickelt.
Regensburg, den
| (Siegel der Fachhochschule Regensburg) | (Siegel der Universität Regensburg) |
| _____________________ | _______________________ |
| Der Dekan des Fachbereichs Allgemeinwissenschaften und Mikrosystemtechnik |
Der Dekan der Philosophischen Fakultät II - Psychologie, Pädagogik und Sportwissenschaft |
______________________
Der Vorsitzende
des Beirats für die SIH
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