Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes
erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:
Diese Ordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3
Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für
Frauen und Männer in gleicher Weise.
(1) An der Universität Regensburg wird in Ergänzung
zu den Studiengängen eine studienbegleitende Ausbildung in Mündlicher
Kommunikation (SMK) angeboten.
(2) Die SMK dient zur berufsvorbereitenden Qualifikation in
den Bereichen Mündlicher Kommunikation: der Rhetorik sowie der
Sprechbildung.
(3) Zur SMK sind alle Studenten der Universität Regensburg
zugelassen.
(1) Die studienbegleitende Ausbildung hat zum Ziel, die
Kommunikationsfähigkeit und die Eigensprache der Studenten der verschiedenen
Fächer zu erhöhen; Inhalte sind u.a. Referat, Präsentation,
Vortrag, Diskussion, Konfliktgespräch, Vorstellungsgespräch sowie
die Grundlagen des Sprechens. Dieses Ziel wird erreicht durch den Besuch
aufeinander abgestimmter Veranstaltungen zur Rhetorik (Rede und Gespräch)
sowie zur Atem-, Stimm- und Lautbildung.
(2) Für Studenten, die nach Abschluß ihres Studiums
selbst pädagogisch oder therapeutisch im Bereich mündlicher
Kommunikation arbeiten wollen, wird auf die 'Prüfungsordnung für
die Zusatzausbildung in Sprecherziehung an der Universität Regensburg
vom 3. Dezember 1990 (KWMBl II 1991 S. 80)' in der jeweils geltenden Fassung
verwiesen.
(1) Die Organisation der SMK liegt beim Lehrgebiet Sprechkunde
und Sprecherziehung.
(2) Zur Koordinierung und Kontrolle der SMK wird ein Beirat eingesetzt. Dem Beirat gehören an
Vorsitzender des Beirates ist der Vorstand des Lehrgebietes
Sprechkunde und Sprecherziehung. Die Bestellung der Mitglieder nach Nrn.
1 bis 3 erfolgt durch den Fachbereichsrat der Philosophischen Fakultät
IV - Sprach- und Literaturwissenschaften auf vier Jahre.
Liegen die erforderlichen Leistungsnachweise (nach § 6)
vor, wird hierüber eine eigene Leistungsbescheinigung ausgehändigt
(Anlage 1). Sie wird vom Vorsitzenden des Beirates und dem Leiter des
Lehrgebietes Sprechkunde und Sprecherziehung unterschrieben.
(1) Lernziele für die Leistungsbescheinigung sind die
Analyse kommunikativer Situationen und die Beherrschung der Grundlagen freien
Sprechens und Diskutierens.
(2) Zur Erreichung dieser Ziele werden Veranstaltungen zur
Freien Rede, zum Diskutieren, zur Argumentation und zur Sprechbildung
angeboten.
(1) Der Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt
vier Semesterwochenstunden aus den genannten Bereichen. Sie sollten in maximal
zwei Semestern absolviert werden.
(2) Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird
durch benotete Leistungsnachweise bestätigt. Die Gesamtnote der
Leistungsbescheinigung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der
Leistungsnachweise, gewichtet entsprechend der Semesterwochenstundenzahl.
Für die Bewertung der Leistungen und für die Notenbildung gilt
§ 12 Abs. 1, 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung der
Philosophischen Fakultäten I - IV in der jeweils geltenden
Fassung.
Studenten, die die Voraussetzungen für die
Leistungsbescheinigung entsprechend § 6 erbracht und darüber hinaus
weiterführende berufsspezifische Veranstaltungen erfolgreich besucht
haben, bekommen diese Teilnahme zusätzlich bestätigt (Anlage
2).
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der
Universität Regensburg vom 30. Juli 1997.
Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde
eingehalten.
Regensburg, den 12. September 1997 Universität Regensburg
Der Rektor
I. V.
(Zorger)
Die Satzung wurde am 12. September 1997 in der Hochschule
niedergelegt; die Niederlegung wurde am 12. September 1997 durch Anschlag
in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 12.
September 1997.
Anlage 1
mit sehr gutem
(gutem
befriedigendem
ausreichendem) Erfolg teilgenommen.
Er/Sie ist zur Analyse kommunikativer Situationen
befähigt und beherrscht die Grundlagen freien Sprechens und
Diskutierens.
Regensburg, den
_____________________ _____________________
(Siegel)
Der Leiter des Lehrgebietes Der Vorsitzende
Sprechkunde und Sprecherziehung des Beirates für die
SMK
Anlage 2
mit sehr gutem
(gutem
befriedigendem
ausreichendem ) Erfolg teilgenommen.
Er/Sie ist zur Analyse kommunikativer Situationen
befähigt und beherrscht die Grundlagen freien Sprechens und
Diskutierens.
Darüber hinaus hat Herr /Frau . . . die (.........)semestrige Veranstaltung ...................
mit . . . . . . Erfolg besucht.
Regensburg, den
_____________________ _____________________
(Siegel)
Der Leiter des Lehrgebietes Der Vorsitzende
Sprechkunde und Sprecherziehung des Beirates für die
SMK
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