Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.

Ordnung für die studienbegleitende Ausbildung in
Mündlicher Kommunikation (SMK) an der Universität Regensburg
Vom 12. September 1997


Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Regensburg folgende Satzung:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

Diese Ordnung enthält Rechtsvorschriften. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise.



Erster Abschnitt
Organisation und Ziel der studienbegleitenden Ausbildung in
Mündlicher Kommunikation (SMK)

§ 1
Studienbegleitende Ausbildung in Mündlicher Kommunikation

(1) An der Universität Regensburg wird in Ergänzung zu den Studiengängen eine studienbegleitende Ausbildung in Mündlicher Kommunikation (SMK) angeboten.

(2) Die SMK dient zur berufsvorbereitenden Qualifikation in den Bereichen Mündlicher Kommunikation: der Rhetorik sowie der Sprechbildung.

(3) Zur SMK sind alle Studenten der Universität Regensburg zugelassen.

§ 2
Ziel

(1) Die studienbegleitende Ausbildung hat zum Ziel, die Kommunikationsfähigkeit und die Eigensprache der Studenten der verschiedenen Fächer zu erhöhen; Inhalte sind u.a. Referat, Präsentation, Vortrag, Diskussion, Konfliktgespräch, Vorstellungsgespräch sowie die Grundlagen des Sprechens. Dieses Ziel wird erreicht durch den Besuch aufeinander abgestimmter Veranstaltungen zur Rhetorik (Rede und Gespräch) sowie zur Atem-, Stimm- und Lautbildung.

(2) Für Studenten, die nach Abschluß ihres Studiums selbst pädagogisch oder therapeutisch im Bereich mündlicher Kommunikation arbeiten wollen, wird auf die 'Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung in Sprecherziehung an der Universität Regensburg vom 3. Dezember 1990 (KWMBl II 1991 S. 80)' in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.

§ 3
Organisation

(1) Die Organisation der SMK liegt beim Lehrgebiet Sprechkunde und Sprecherziehung.

(2) Zur Koordinierung und Kontrolle der SMK wird ein Beirat eingesetzt. Dem Beirat gehören an

  1. der Vorstand des Lehrgebietes Sprechkunde und Sprecherziehung,
  2. ein Vertreter der Philosophischen Fakultät IV - Sprach- und Literaturwissenschaften,
  3. ein Vertreter aus einer der Fakultäten, für die gesonderte Veranstaltungen angeboten werden,
  4. der Leiter des Lehrgebietes Sprechkunde und Sprecherziehung (ohne Stimmrecht).

Vorsitzender des Beirates ist der Vorstand des Lehrgebietes Sprechkunde und Sprecherziehung. Die Bestellung der Mitglieder nach Nrn. 1 bis 3 erfolgt durch den Fachbereichsrat der Philosophischen Fakultät IV - Sprach- und Literaturwissenschaften auf vier Jahre.

§ 4
Leistungsnachweise und Scheinerteilung

Liegen die erforderlichen Leistungsnachweise (nach § 6) vor, wird hierüber eine eigene Leistungsbescheinigung ausgehändigt (Anlage 1). Sie wird vom Vorsitzenden des Beirates und dem Leiter des Lehrgebietes Sprechkunde und Sprecherziehung unterschrieben.



Zweiter Abschnitt
Grundlagen der Mündlichen Kommunikation. Leistungsbescheinigung

§ 5
Inhalte

(1) Lernziele für die Leistungsbescheinigung sind die Analyse kommunikativer Situationen und die Beherrschung der Grundlagen freien Sprechens und Diskutierens.

(2) Zur Erreichung dieser Ziele werden Veranstaltungen zur Freien Rede, zum Diskutieren, zur Argumentation und zur Sprechbildung angeboten.

§ 6
Umfang

(1) Der Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt vier Semesterwochenstunden aus den genannten Bereichen. Sie sollten in maximal zwei Semestern absolviert werden.

(2) Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch benotete Leistungsnachweise bestätigt. Die Gesamtnote der Leistungsbescheinigung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der Leistungsnachweise, gewichtet entsprechend der Semesterwochenstundenzahl. Für die Bewertung der Leistungen und für die Notenbildung gilt § 12 Abs. 1, 3 und 4 der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten I - IV in der jeweils geltenden Fassung.

§ 7
Berufsspezifische Zusatzqualifikation

Studenten, die die Voraussetzungen für die Leistungsbescheinigung entsprechend § 6 erbracht und darüber hinaus weiterführende berufsspezifische Veranstaltungen erfolgreich besucht haben, bekommen diese Teilnahme zusätzlich bestätigt (Anlage 2).


Dritter Abschnitt
Schlußbestimmung

§ 8
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.





Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 30. Juli 1997.

Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde eingehalten.

Regensburg, den 12. September 1997 Universität Regensburg

Der Rektor

I. V.

(Zorger)

Die Satzung wurde am 12. September 1997 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 12. September 1997 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 12. September 1997.

Anlage 1

UNIVERSITÄT REGENSBURG
PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT IV - SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFTEN


Studienbegleitende Ausbildung
in Mündlicher Kommunikation (SMK)



Herr/Frau ................
hat nach der Ordnung für die studienbegleitende Ausbildung in
Mündlicher Kommunikation an der Universität Regensburg an den
Lehrveranstaltungen zur Rhetorischen Kommunikation und
zur Sprechbildung (4 Semesterwochenstunden)


mit sehr gutem

(gutem

befriedigendem

ausreichendem) Erfolg teilgenommen.


Er/Sie ist zur Analyse kommunikativer Situationen befähigt und beherrscht die Grundlagen freien Sprechens und Diskutierens.

Regensburg, den








_____________________ _____________________

(Siegel)

Der Leiter des Lehrgebietes Der Vorsitzende

Sprechkunde und Sprecherziehung des Beirates für die SMK

Anlage 2

UNIVERSITÄT REGENSBURG
PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT IV - SPRACH- UND LITERATURWISSENSCHAFTEN


Studienbegleitende Ausbildung
in Mündlicher Kommunikation (SMK)



Herr/Frau ...................
hat nach der Ordnung für die studienbegleitende Ausbildung in
Mündlicher Kommunikation an der Universität Regensburg an den
Lehrveranstaltungen zur Rhetorischen Kommunikation und
zur Sprechbildung (4 Semesterwochenstunden)

mit sehr gutem

(gutem

befriedigendem

ausreichendem ) Erfolg teilgenommen.

Er/Sie ist zur Analyse kommunikativer Situationen befähigt und beherrscht die Grundlagen freien Sprechens und Diskutierens.

Darüber hinaus hat Herr /Frau . . . die (.........)semestrige Veranstaltung ...................

mit . . . . . . Erfolg besucht.

Regensburg, den








_____________________ _____________________

(Siegel)

Der Leiter des Lehrgebietes Der Vorsitzende

Sprechkunde und Sprecherziehung des Beirates für die SMK


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