Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Satzung zur Änderung der Ordnung für die
studienbegleitende Ausbildung in Mündlicher Kommunikation (SMK)
an der Universität Regensburg
Vom 15. Juli 2002
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Regensburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Ordnung für die studienbegleitende Ausbildung in Mündlicher Kommunikation (SMK) an der Universität Regensburg vom 12. September 1997 (KWMBl II S. 1268) wird wie folgt geändert:
1. § 3 erhält folgende Fassung:
"§ 3
Organisation
(1) Die Organisation der SMK liegt beim Lehrgebiet Mündliche Kommunikation und Sprecherziehung.
(2) Die Koordinierung und Kontrolle der SMK obliegt dem Zentrum für Sprache und Kommunikation (ZSK) gemäß der "Ordnung des Zentrums für Sprache und Kommunikation an der Universität Regensburg" vom 7. Februar 2002 in der jeweils geltenden Fassung."
2. § 4 Satz 2 erhält folgende Fassung: "Sie wird vom Leiter des ZSK und vom Leiter des Lehrgebietes Mündliche Kommunikation und Sprecherziehung unterschrieben."
3. Die Anlagen 1 und 2 werden jeweils wie folgt geändert:
a) In der Kopfzeile werden die Worte "Philosophische Fakultät IV - Sprach- und Literaturwissenschaften" durch die Worte "Zentrum für Sprache und Kommunikation" ersetzt.
b) In der Fußzeile werden die Worte "Der Leiter des Lehrgebietes Sprechkunde und Sprecherziehung" durch die Worte "Der Leiter des Lehrgebietes Mündliche Kommunikation und Sprecherziehung" und die Worte "Der Vorsitzende des Beirates für die SMK" durch die Worte "Der Leiter" ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Regensburg vom 12. Juni 2002. Das Verfahren nach Art. 72 Abs. 3 BayHSchG wurde eingehalten (Schreiben der Universität vom 18.06.2002 Nr. V 117-34/3287, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 02.07.2002 Nr. X/4-5e69v(1)-10b/29 933).
Regensburg, den 15. Juli 2002
Universität Regensburg
Der Rektor
(Prof. Dr. Alf Zimmer)
Diese Satzung wurde am 15. Juli 2002. in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 15. Juli 2002 durch Aushang in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 15. Juli 2002.
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