Universität Regensburg

 

 

 


(letzte Änderung am 18.11.2010)

 

Brandschutz

 

Dem Brandschutz, generell unterschieden in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, kommt ein hoher Stellenwert zu. Insbesondere Gebäude, in denen sich viele Personen aufhalten, sind hierbei von besonderem Interesse. Viele Beispiele, selbst aus der jüngsten Vergangenheit, bei denen viele Tote und eine erhebliche Anzahl an Verletzten zu beklagen sind, halten uns immer wieder vor Augen, dass auch heute noch Brände eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen.
Entsprechende Maßnahmen und Verhaltensweisen können entscheidend dazu beitragen, dass Brände erst gar nicht entstehen können.
Unwissenheit, zum Beispiel bei der Lagerung von brennbarem Material oder beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und offenem Feuer, Unachtsamkeit oder auch das wissentliche Hinwegsetzen über geltende Vorschriften begünstigen die Brandentstehung. Verspätete und falsche Brandmeldungen, oft in Verbindung mit Unkenntnis und Unsicherheit beim Umgang mit Einrichtungen zur Brandbekämpfung (Handfeuerlöscher, Löschschläuche, etc.) haben oftmals eine ungehinderte Brandausbreitung zur Folge. Falls noch bauliche Mängel in das Brandgeschehen mit hineinspielen, ist ein Desaster vorprogrammiert.

An der Universität Regensburg werden große Anstrengungen unternommen, dass die baulichen, anlagentechnischen wie auch organisatorischen Maßnahmenzum Brandschutz erfüllt sind. Besonders trägt auch die aktive Mitwirkung jedes Einzelnen entscheidend dazu bei, das Brandrisiko stark zu minimieren.

Gerade aus diesem Grund wird auf die Information und auf praktische Schulungen der Beschäftigten großer Wert gelegt.

Die Verpflichtung zur Kenntnisnahme der Brandschutzordnung der Universität, die jeder Mitarbeiter bei seiner Einstellung eingegangen ist, wie auch die jährlich von den Vorgesetzten entsprechend § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) zu wiederholenden Brandschutzunterweisungen zählen hierbei zu den wichtigsten Grundlagen. Ergänzt werden diese theoretischen Kenntnisse für besondere Personengruppen durch praktische Übungen zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Der richtige Einsatz von geeigneten Handfeuerlöschern bei unterschiedlichen Bränden oder das Betätigen von Feuerlöschschläuchen zählen beispielsweise hierzu.

Die Unterweisungspflicht kann den Vorgesetzten nicht abgenommen werden. Sie ist neben § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) auch in der "Dienstanweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz der Universität" festgelegt.

Um die Unterweisungen aber für sie so einfach wie möglich zu gestalten, wurden ein Leitfaden sowie eine Präsentation zur Brandschutzunterweisung der Beschäftigten erstellt, die im Grunde alle wichtigen Punkte bezüglich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes beinhalten. Auf eventuelle besondere Verhältnisse vor Ort muss der Unterweisende im Rahmen der Unterweisung gesondert hinweisen.

 

Zum Download stehen bereit:

Brandschutzordnung der Universität

Leitfaden zur Brandschutzunterweisung

Präsentation zur Brandschutzunterweisung

 

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Diese Seite wurde erstellt von Werner Steinbach, Referat Sicherheitswesen der Universität Regensburg.