
DER REKTOR
DER KANZLER
DER PERSONALRAT
Brandschutzordnung Teil B
Inhalt:
a) Brandschutzordnung Teil A
b) Brandverhütung
c) Brand- und Rauchausbreitung
d) Flucht- und Rettungswege
e) Melde- und Löscheinrichtungen
f) Brandmeldung
g) Alarmsignale und Anweisungen beachten
h) In Sicherheit bringen
i) Löschversuche unternehmen
k) Schlußbemerkungen
a) Brandschutzordnung Teil A (allgemeiner
Aushang)
Der Aushang ist gut sichtbar anzubringen:
* Auf den Fluren in regelmäßigen Abständen,
* in Laboratorien und Werkstätten entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten, z.B. beim Telefon und
* in allen Aufzügen.
b) Brandverhütung
Alle
Mitglieder der Universität sind verpflichtet, durch ihr
Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben
sich mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch
einen effektiven vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges
rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen.
Rauchverbote und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer
sind strikt zu befolgen. Ein generelles Rauchverbot und Verbot
des Hantierens mit offenem Feuer besteht in Tiefgaragen, in
Lagerräumen für brennbare Flüssigkeiten sowie in Räumen, in
denen brennbares Material wie Papier und Verpackungsmaterial
gelagert wird. In Laboratorien besteht ebenfalls ein generelles
Rauchverbot. Mit offenem Feuer darf nur mit Laborbrennern gemäß
den Richtlinien für Laboratorien umgegangen werden. In
Bereichen, in denen geraucht werden darf, sind ausschließlich
Aschenbecher zu be-nutzen. Brennende Tabakreste dürfen
keinesfalls in Papierkörbe geworfen werden.
Leicht brennbare oder explosive Stoffe
dürfen nur in dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Räumen
gelagert werden. In Werkstätten oder Labors (siehe Richtlinien
für Laboratorien) dürfen sie nur in der zum Fortgang der Arbeit
unbedingt erforderlichen Menge aufbewahrt werden.
Brennbare Abfälle
nicht ansammeln, sondern zu den allgemein bekannt gemachten
Entsorgungsstellen bringen. Die Deckel der Müllcontainer sind
stets zu schließen.
Elektrogeräte
Elektrisch betriebene Geräte und Anlagen müssen den
VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei intakten Geräten, die
das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Benutzung schadhafter
Elektrogeräte ist verboten. Alle Mängel an elektrischen
Geräten sind durch die zuständigen Werkstätten
(Elektronikwerkstätten der Fakultäten Physik, Biologie und
Vorklinische Medizin, Chemie und Pharmazie sowie die Technische
Zentrale) beheben zu lassen. Die Verwendung von Tauchsiedern ist
nicht zulässig. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten,
daß alle elektrischen Geräte (soweit sie betriebsmäßig nicht
auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen) abgeschaltet bzw.
abgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte dürfen nur von
der Technischen Zentrale angeschlossen werden.
Feuergefährliche Arbeiten
wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Hantieren mit
Flammen usw. dürfen außerhalb der dafür eingerichteten
Werkstätten nur mit schriftlicher Genehmigung
(Schweißerlaubnis) vorgenommen werden. Hierbei sind die in der
Schweißerlaubnis aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen zu
beachten. Die Schweißerlaubnis wird beim Maschinentechnischen
Referat der Technischen Zentrale ausgestellt.
Kühlschränke
in denen brennbare Flüssigkeiten oder explosionsgefährliche
Stoffe aufbewahrt werden, müssen explosionsgeschützt
ausgeführt und als solche gekennzeichnet sein.
Medienversorgung
Schäden an Elektroanlagen oder Elektroleitungen, erkennbar durch
offensichtliche Beschädigungen, Funkenbildung, Schmorgeruch,
etc. sowie Schäden an Gasleitungen (Gasgeruch) sind
unverzüglich der Leitwarte (Tel. 3333) zu melden. Eine
Beseitigung dieser Schäden darf nur durch Fachkräfte erfolgen.
c) Brand- und Rauchausbreitung
Brandschutztore
in stark frequentierten Bereichen wie dem Zentralen
Hörsaalgebäude, der Mensa und der Tiefgarage stehen im
Normalfall offen und schließen im Brandfall. Der Schließbereich
dieser Tore darf nicht durch Gegenstände oder Fahrzeuge
verstellt werden. Die geschlossenen Tore können im Fluchtfall
von Hand geöffnet werden, schließen dann aber wieder
selbsttätig.
Rauchschutztüren
sind meistens mit Drahtglas gefüllt, befinden sich
üblicherweise auf den Fluren und bei den Treppenhäusern und
dürfen nicht verkeilt oder anderweitig festgestellt werden.
Rauchabzugseinrichtungen
finden sich in verschiedenen Treppenhäusern und in Hörsälen.
Sie ermöglichen es, daß im Brandfall der Rauch abziehen kann.
Die Lüftungsöffnungen sind im Normalfall geschlossen und werden
im Brandfall geöffnet. Eine Zweckentfremdung dieser
Einrichtungen (z.B. zu Lüftungszwecken) ist unzulässig.
Jeder ist verpflichtet, z.B. Keile aus Brandschutztoren und Rauchschutztüren oder Gegenstände aus deren Schließweg zu entfernen. Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind der Leitwarte unter Tel. 3333 zu melden.
d) Flucht- und Rettungswege
Treppen, Flure, Verkehrswege und Ausgänge
dürfen nicht verstellt werden. Hier darf kein brennbares
Material gelagert werden.
Ausgänge und Notausgänge
müssen sich während der Anwesenheit von Personen von innen ohne
Hilfsmittel öffnen lassen.
Anfahrtswege und Aufstellungsflächen für die Feuerwehr
sind unbedingt freizuhalten (Haltverbotschild mit Hinweis auf §
22 VVB).
Jeder hat die Pflicht, sich die Flucht- und Rettungswege seines Arbeitsbereiches einzuprägen. Fahrzeuge, die in Anfahrtszonen für die Feuerwehr parken, werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
e) Melde- und Löscheinrichtungen
Die Brandmeldeanlage
besteht aus Druckknopfmeldern und automatischen Meldern und ist
direkt an das Meldenetz der Feuerwehr angeschlossen.
Druckknopfmelder
befinden sich in oder vor den Treppenhäusern und auf den Fluren.
Automatische Melder
sind in vielen Laboratorien des Gebäudes Chemie und Pharmazie,
in allen elektrischen Betriebsräumen, in vielen EDV-Räumen, in
einigen Lesesälen, Magazin- und Katalogräumen sowie im Hallen-
und Flurbereich der Zentralbibliothek und im gesamten
Versorgungskanal installiert.
Handfeuerlöscher
in den Fluren und Treppenhäusern sind üblicherweise
Pulverlöscher, welche außer für Metallbrände für alle zu
löschenden Stoffe geeignet sind. Für Metallbrände sind in
besonders gefährdeten Bereichen spezielle Handfeuerlöscher
bereitgestellt. In Labors, bei elektrischen Anlagen und in
Bereichen mit teuren elektronischen Geräten sind CO2 Löscher
vorhanden.
Notduschen
zum Löschen von Kleiderbränden befinden sich in den
Laboratorien bzw. den Laborbereichen.
CO2 Feuerlöschanlagen
sind in einigen Lägern für brennbare Flüssigkeiten eingebaut.
Die für eine ausreichende Löschwirkung erforderliche CO2
Konzentration ist für den Menschen lebensgefährlich. Deshalb
ist beim Ertönen des akustischen Alarms der Raum sofort zu
verlassen. Den Sicherheitsregeln für CO2 Feuerlöschanlagen
entsprechend sind alle Beschäftigten, die Zutritt zu diesen
Bereichen haben, über die Gefahren durch einströmendes CO2 Gas
zu unterweisen.
Wandhydranten
mit Schlauchanschluß zum Löschen durch jedermann, befinden sich
im Zentralen Hörsaalgebäude und im Studententheater.
Sprinkler
sind ortsfeste, selbsttätige Löschanlagen in der Tiefgarage, in
der Mensa, in der Tiefstraße Ost beim Rechenzentrum und in der
Tiefstraße West (nördl. Bereich unter dem R+W Gebäude).
Besprinklerte Bereiche sind durch an der Decke befindliche
Sprinklerköpfe erkennbar.
Trockensteigleitungen
zum Anschluß der Feuerwehrschläuche befinden sich im
Chemiegebäude, dem Sam-melgebäude und der Tiefgarage.
Überflurhydranten und Unterflurhydranten
im Freigelände sind für die Löschwasserversorgung der
Feuerwehr vorgesehen.
Jeder ist verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich befindlichen Druckknopfmelder und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Der Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher ist dem Referat Sicherheitswesen unter Tel. 3311 ebenso wie das Fehlen von Feuerlöschern unverzüglich zu melden.
f) Brandmeldung
Die Brandmeldung ist durch Einschlagen des Abdeckglases und Betätigen des nächsten Feuermelders vorzunehmen. Die Feuerwehr erhält den Alarm direkt und wird über das Brandführungssystem durch Ausdruck eines melderspezifischen Einsatzplanes direkt zum Meldeort geführt.
Daher ist immer zuerst der nächstgelegene Feuermelder zu drücken und anschließend der Leitwarte unter Tel. Nr. 3333 Näheres zum Brandgeschehen mitzuteilen, sofern das Feuer mit den vorhandenen Mitteln (z.B. Handfeuerlöscher) ohne eigene Gefährdung nicht gelöscht werden kann.
g) Alarmsignale und Anweisungen beachten
Bei Auslösung der Brandmeldeanlage ertönt im gesamten Gebäude eine schrille Alarmglocke. In den Gebäuden Sammelgebäude, Physik, NVA, Biologie und Vorklinikum, Chemie und Pharmazie wird lediglich im betroffenen Bauteil Alarm ausgelöst. Im Sportzentrum erfolgt die Alarmierung über einen tiefen Dauerton aus der Lautsprecheranlage. Nach Eintreffen der Feuerwehr übernimmt diese die Einsatzleitung.
h) In Sicherheit bringen
Ruhe bewahren, Panik vermeiden. Klären, ob Menschenleben in Gefahr sind.
Von Feuer oder Rauch bedrohte Personen sind ohne Eigengefährdung aus der Gefah-renzone zu bringen. In den naturwissenschaftlichen Fakultäten besteht die Möglichkeit, sowohl entlang der innerhalb des Gebäudes verlaufenden Fluchtwege wie auch über die vor den Fenstern befindlichen Fluchtbalkone bzw. Dachterrassen in Sicherheit zu gelangen.
Bei Räumungsmaßnahmen prüfen, ob keine Personen zurückgeblieben sind (z.B. in WCs und Nebenräumen).
Vorsicht beim Öffnen von Türen zu Räumen in denen ein Brand vermutet wird. Die Türen sind hierbei vorsichtig nur einen Spalt breit zu öffnen, wobei hinter dem Türblatt oder Türrahmen in Deckung zu gehen ist.
Von Feuer und Rauch eingeschlossene Personen sollen Türen schließen, Schlüssellö-cher und Ritzen evtl. mit Stoff oder Papier verstopfen und sich am Fenster bemerkbar machen.
Nicht aus dem Fenster springen!
Aufzüge nicht benützen, da im Brandfall mit einem Stromausfall zu rechnen ist!
Beim Verlassen von gefährdeten Räumen Türen und Fenster schließen. Gegebenenfalls sind Elektro Notausschalter und Gasabsperrventile zu betätigen.
Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende oder erstickende Wirkung aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen zu schließen, um weitere Verrauchung zu vermeiden. In verrauchten Bereichen gebückt gehen oder kriechen, da in Bodennähe meist noch atembare Luft ist.
i) Löschversuche unternehmen
Hier gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung vor Rettung von Sachgütern.
Die Löschversuche sind ohne Eigengefährdung vorzunehmen. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr Brand mit allen vorhandenen Mitteln bekämpfen.
Handfeuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen. Nach Möglichkeit mit mehreren Handfeuerlöschern gleichzeitig vorgehen.
Gebückt vorgehen (Schutz vor Hitze und Rauch). Von vorne nach hinten und von unten nach oben löschen.
Brände ruhender Flüssigkeiten nicht mit vollem Strahl auseinandertreiben.
Personen mit brennenden Kleidern nicht fortlaufen lassen. Zum Löschen von Kleiderbränden kann der Handfeuerlöscher benutzt werden. Feuerlöschdecken sind hierfür nur bedingt geeignet. In Laborbereichen ist die Notdusche zum Löschen von Personen die beste Methode.
Eingesetzte Handfeuerlöscher nicht wieder an ihren Standort zurückbringen, sondern durch das Referat Sicherheitswesen (Tel. 3311) austauschen lassen.
k) Schlußbemerkungen
Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die in der Universität in irgendeiner Form tätig sind und - mit Einschränkungen - auch für Besucher.
Die Arbeitskreisleiter, die Leiter zentraler Einheiten sowie die Abteilungsleiter der Verwaltung sind für die vollständige Verteilung der Brandschutzordnung und die laufende Information der Mitarbeiter in ihren Bereichen verantwortlich.
Zur Information der Mitarbeiter bietet das Referat Sicherheitswesen den Verantwortlichen Unterstützung an. Weitere Exemplare vorliegender Brandschutzordnung sind beim Referat Sicherheitswesen anzufordern.