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Universität Regensburg
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(letzte Änderung am 05.01.2007)
Beschilderung gentechnischer Arbeitsbereiche an der Universität Regensburg
Entsprechend der Richtlinie für den Feuerwehreinsatz in Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen (vfdb-Richlinie 10/02) sind Arbeitsbereiche, in denen gentechnisch gearbeitet wird, über die bisherige Kennzeichnung hinaus für den Feuerwehreinsatz mit einem Brandschutzzeichen zu kennzeichnen.
Die Schilder müssen aus geprägtem Aluminium bestehen
und sind unmittelbar neben jedem Zugang oder auf jeder
Zugangstüre dauerhaft (geschraubt) zu befestigen.
Die Anbringung durch Kleben ist ungeeignet, da sich Kleber im
Brandfall lösen und die Schilder ihre Funktion verlieren
würden.
Die Beschilderung für die vier Sicherheitsstufen nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
(GenTSV) gibt folgende Tabelle wieder:
Sicherheitsstufe (GenTSV) |
Beschilderung |
Bedingungen für den Einsatz in der gentechnischen Anlage |
| S 1 - Bereiche | BIO I | Die Einsatzkräfte dürfen ohne Sonderausrüstung tätig werden. Allgemeine Verhaltensregeln für den Einsatz in Laboratorien sind zu beachten. |
| S 2 - Bereiche | BIO II | Einsatzkräfte dürfen nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen tätig werden. Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung des Projektleiters, seines Vertreters oder des Beauftragten für die Biologische Sicherheit möglich. |
| S 3 / S 4 - Bereiche | BIO III | Einsatzkräfte dürfen nur mit Sonderausrüstung und unter Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen tätig werden. |
Für die Beschaffung, die Finanzierung und die Montage der Schilder ist der jeweils verantwortliche Betreiber (i.d.R. der Lehrstuhlinhaber oder Arbeitskreisleiter) zuständig.
Bezugsquelle der Schilder zum Beispiel bei:
Fa. PFUHL
Stempel und Schilder
Bahnhofstraße 17
93047 Regensburg
Tel.: 0941/58085, Fax.: 563535
Bestellnummer für Schilder 74 x 210 mm, Aluminium geprägt
0,5 mm:
BIO I: A 11.2895
BIO II: A 11.2896
BIO III: A 11.2897
Der Listenpreis
beläuft sich derzeit auf ca. 3,50 EUR pro Schild
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ergänzender Hinweis:
Alle gentechnischen Anlagen, die jetzt neu genehmigt werden, sind
mit den Schildern zu kennzeichnen.
Gentechnische Anlagen, die bereits seit längerem genehmigt sind,
sollen in Absprache mit der Berufsfeuerwehr Regensburg sukzessiv
nachgerüstet werden.
Diese Seite wurde erstellt von Werner Steinbach, Referat Sicherheitswesen der Universität Regensburg.