Adsorbierbare organische Halogenverbindungen AOX Die Analytik von Einzelstoffen im Abwasser ist organisatorisch und technisch aufwändig und deshalb meist auch sehr teuer. Aus diesem Grund haben sich in der Abwasseruntersuchung und -bewertung einige Summenparameter durchgesetzt, mit deren Hilfe sich Aussagen über bestimmte Wasserinhaltsstoffen treffen lassen.
Summenparameter AOX
Eines der wichtigsten Analysenverfahren bietet eine summarische Messgröße, die alle adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen erfasst. Die Abkürzung steht für "adsorbierbare organische Halogenverbindungen“ im Wasser (X steht für Halogene).Der Summenparameter dient zur Quantifizierung der Toxizität von Abwässern, wobei die verschiedenen damit gemessenen Halogenverbindungen ein sehr unterschiedliches Gefährdungspotenzial aufweisen können.
Der Grenzwert für AOX, der durch die Stadt Regensburg festgelegt wird, liegt bei 0,5 mg/l. Um diesen Wert nicht zu überschreiten, muss folgendes unbedingt beachtet werden:
- Der Umgang mit halogenierten Kohlenwasserstoffen in Praktika und Forschungseinrichtungen erfordert besondere Umsicht. Es handelt sich dabei oft um organische Chlorverbindungen, die sich als giftig und in der Umwelt als persistent, also nicht bis schlecht abbaubar erwiesen haben. Keinesfalls dürfen diese Chemikalien in das Abwasser gelangen, da sie durch die installierten technischen Einrichtungen (Lösemittelabscheider) nicht vollständig zurück gehalten werden können. Auch Verdünnungen dieser Stoffe sind als Sonderabfall (Kat. A1 / B1) zu entsorgen.
Die AOX-Konzentrationen werden in regelmäßigen Abständen sowohl von der Universität gemessen, wie auch unangekündigt durch die Stadt Regensburg.
- Beim Umgang mit chlorhaltigen Desinfektionsmitteln und insbesondere Konzentraten davon, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Dosieranleitungen peinlichst eingehalten werden. Besonders bei automatischen Dosiereinrichtungen ist darauf zu achten, dass sich diese jederzeit in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und die Dosierung optimal erfolgt. Sollen sie Zweifel an den technischen Einstellungen der Geräte haben (z.B. vermehrter Verbrauch von Konzentraten), so wenden sie sich bitte umgehend an den für das Gerät zuständigen Techniker mit der Bitte, das Dosiergerät zu überprüfen.
Abgelaufene Desinfektionsmittel sind als Sonderabfall (Kat. A1 / B1) zu entsorgen.Tragen sie durch umsichtiges Verhalten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dazu bei, das Abwasser unseres Hauses von umweltschädigenden Stoffen frei zu halten.