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Entsorgung von Restabfall |
An der Universität Regensburg fallen wöchentlich ca. 4-6
Tonnen Restabfall an. Es handelt sich dabei um nicht mehr verwertbare Stoffe,
oder um Wertstoffe, die aufgrund ihres Verschmutzungsgrades für die
Wiederverwertung nicht mehr geeignet sind.
Zur Erfassung stehen in den Büros und Labors weiße Abfalleimer bereit, auf den Gängen wird dieser Abfall in blauen Plastiksäcken bzw. in den Gestellen der Ascher-Halter erfasst.
Zum Restabfall gehören:
Hygienetücher, Lumpen, Kehricht, Papier mit Essensresten, Essensreste, beschichtet Papiere (Fotopapier), verschmutzte Folien, Styroporchips , u.ä.
Übersichtsplan Restabfallcontainer hier
Bevor Sie Stoffe zum Restabfall geben, prüfen Sie bitte, ob diese nicht doch verwertbar sind. Wertstoffe aus dem Labor- und Bürobereich gehören üblicherweise in die grünen und gelben Säcke des DSD (Duales System Deutschland; "Grüner Punkt").
In den Labors und Büros der Universität Regensburg wird eine Trennung von Restabfall und Papier vorgenommen. Hierfür stehen
grüne
Abfalleimer für Papier und Kartonagen
sowie
weiße
Abfalleimer für Restabfall
zur Verfügung. Sollte es zu einer Vermischung der Inhalte durch den Reinigungsdienst kommen, so melden Sie dies bitte umgehend an die Hausverwaltung Ref. IV/4 (Tel. 2349).
Das Thema der Vermischung von Wertstoffen mit Restabfällen wie auch vereinzelte Klagen über übervolle oder fehlende Entsorgungsbehältnisse ist beinahe so alt wie die Universität. Sollten sie den Eindruck haben, dass an bestimmten Stellen Verbesserungen möglich sind, dann rufen sie uns bitte an. Bedenken sie dabei aber auch, dass es nicht immer möglich ist, an allen Orten Entsorgungsbehältnisse vorzuhalten.
In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, daß das Ablagern oder Einwerfen privaten Abfalls in
die Container der Universität Regensburg untersagt ist. Besonders im Bereich
Physik (freistehende Container) wurde dies in der Vergangenheit immer wieder
beobachtet. Privatpersonen, die Abfälle in Einrichtungen der Universität
Regensburg ablagern, werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht.
Betreuer, letzte Änderung am 23.02.05