Stand 25.11.08

Entsorgung chemischer Sonderabfälle
In den
naturwissenschaftlichen Fakultäten fallen bei Lehre und Forschung teils
erhebliche Mengen an chemischen Sonderabfällen an. 2007 wurden etwas mehr als
90 Tonnen Sonderabfälle entsorgt. Etwa 90% der Abfälle sind flüssig, 10% sind
fest.
Damit die Entsorgung chemischen Sonderabfalls reibungslos klappt, müssen die Richtlinien zur Entsorgung der Sonderabfälle eingehalten werden. Die hierzu benötigten Informationen finden Sie auf diesen Seiten.
Sie können sich informieren
über:
Sonderabfallbehälter und Etiketten
Verwertung / Entsorgung von Laborchemikalien
Download Infomaterial Sonderabfallentsorgung:
- Vereinfachte Übersicht "Entsorgung chemischer Sonderabfälle"
- Entsorgung flüssiger Sonderabfälle
- Entsorgung fester Sonderabfälle / Laborchemikalienreste
- Etikettierung von Abfallgebinden
- Abgabe chemischer Sonderabfälle (Abgabeorte / Abgabetermine)
Download:
In der folgenden Tabelle sind die an der Universität
Regensburg definierten Sonderabfallkategorien zusammengestellt.
|
Kategorie |
Abfallart |
|
Lösemittelgemische, halogenhaltig |
|
|
Lösemittelgemische, halogenfrei |
|
|
Lösemittel-Wasser-Gemische, halogenhaltig |
|
|
Lösemittel-Wasser-Gemische, halogenfrei |
|
|
Wäßrige Abfälle, schwermetallsalzhaltig, quecksilberhaltig |
|
|
Wäßrige Abfälle, schwermetallsalzhaltig, quecksilberfrei |
|
|
Wäßrige organische Gemische |
|
|
Chromschwefelsäurebäder |
|
|
quecksilberhaltige Feststoffe / Laborchemikalienreste |
|
|
quecksilberfreie Feststoffe / Laborchemikalienreste |
Download: Sonderabfallkategorien
(PDF-Datei)
brennbar,
schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4),
(Halogengehalt > ca. 2%)
geringer Wassergehalt (unter ca.
5%).
brennbar,
schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4),
Halogengehalt < ca. 2%
geringer Wassergehalt (unter
ca. 5%).
brennbar
/ nicht brennbar, schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4)
Halogengehalt > 2%
hoher Wassergehalt (über ca.
5%.)
brennbar
/ nicht brennbar, schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4)
Halogengehalt < 2%
hoher Wassergehalt (über ca.
5%.)
neutral
bis alkalisch,
mit Quecksilberverbindungen,
Tl, As, Be oder Se.
· z.B. Abfälle aus Amalgamabscheidern, Laborchemikalienreste, etc
neutral
bis alkalisch,
mit Metallverbindungen, mit
Ausnahme der unter C angeführten Elemente.
· z.B. Blei, Kupfer, Osmium, Chrom, Cadmium, etc.
neutral bis alkalisch
· z. B. alle sonstigen organischen Gemische, die keine Konzentrate enthalten; z. B. wässrige Lösungen mit geringen Mengen giftiger oder sehr giftiger Substanzen, wobei auch anorganische Verbindungen enthalten sein können.
Zu Kat. E gehören ferner Fixierer- und Entwicklerlösungen, sofern noch verwendet
Abfälle aus der Reinigung von gefetteten Glaswaren
§
Die Abfallkategorie F1 ist vorwiegend für quecksilberhaltige
Feststoffabfälle eingerichtet. Hierzu zählen z.B. Hg-Thermometerbruch,
Syntheseprodukte von Hg-Verbindungen, Amalgamabscheiderinhalte, u.ä.
Tl-, As- Be- und Se-haltige
Abfälle fallen ebenfalls in diese Gruppe.
Das Behälteretikett muss mit einer genauen Abfallbeschreibung versehen sein.
Bitte beachten Sie die wichtigen Vorgaben für die Entsorgung
von
Laborchemikalien in Originalgebinden.
· Die Abfallkategorie F2 ist für alle übrigen quecksilberfreien Feststoffabfälle eingerichtet. Hierzu zählen z.B. Syntheseprodukte anorganischer und organischer Verbindungen, sonst. Präparate in Präparategläschen, Altchemikalien in Originalgebinden u.ä.
Das Behälteretikett muss mit einer genauen Abfallbeschreibung versehen sein.
Bitte beachten Sie die wichtigen Vorgaben für die Entsorgung
von
Laborchemikalien in Originalgebinden.
Behälter zur Entsorgung chemischer Sonderabfälle
![[Image]](pict0.jpg)
Feststoffabfälle (Kat. F1 / F2): 30-Liter-Spannringdeckelfaß, PE blau, schwarzer Deckel

|
|
Flüssige Sonderabfälle (Kat. A-G): Alt: 10-Liter-Kanister, PE natur, schwarzer Schraubverschluß Neu: 5-Liter-Kanister, PE natur, schwarzer Schraubverschluß |
Bitte beachten
sie:
Es werden nur
die von der Universität Regensburg ausgegebenen Behälter angenommen.
Für jede Abfallkategorie sind Behälteretiketten erforderlich, die Sie selbst herstellen können.
Die Vorlagen für die
benötigten Behälteretiketten können Sie hier herunterladen. Klicken Sie einfach
auf das benötigte Etikett, editieren es in den nicht schreibgeschützten Feldern
und speichern es für eine weitere Verwendung lokal ab.
Für den Ausdruck der
benötigten Etiketten wird selbstklebendes Haftpapier benötigt, auf das die
Formatierung der Etiketten abgestimmt ist. Sie erhalten dieses Haftpapier in
der Papierwarenausgabe unter der Artikelnummer 23654000 (Universal Etiketten
Avery Nr. 3483, 105x148 mm). Aus den 100 Blatt, die sich in einer Verpackung
befinden, können Sie 400 Etiketten herstellen.
Die weitere Vorgehensweise ist in folgender PDF-Datei nachzulesen:
Etikettierung von Abfallgebinden
Die Etiketten müssen gut sichtbar auf die Sonderabfallbehälter geklebt werden.
Vorgehen bei der Entsorgung chemischer Sonderabfälle
1. Informationen einholen: Welche Abfälle sind welchen Abfallkategorien zugeordnet?
- Sonderabfallentsorgungsrichtlinien aus dem Netz ausdrucken
- Auf diesen Seiten am Rechner nachlesen
- Bei Referat V/5 Umweltschutz / Entsorgung (Herr M. Postner, Tel. 3897) nachfragen
2. Die Entsorgung vorbereiten
- Bereitstellung der Kanister / Fässer (Ausgabe siehe Abgabeorte / -zeiten)
- Befüllung vornehmen (bitte unten stehende Vorgaben beachten)
- Ausdruck der benötigten Etiketten
- Aufkleben der Etiketten auf die Gebinde
3. Abgabe der Sonderabfälle zu den bekannten Zeiten
Folgendes ist bei der Entsorgung unbedingt zu beachten:
o Die Behälter für flüssigen Sonderabfall dürfen maximal zu 90% gefüllt sein.
o Die Behälter müssen mit den dafür vorgesehenen Etiketten versehen sein
o Die Behälter müssen fest verschlossen und ohne äußere Verschmutzungen bereitgestellt werden.
Beschreibung von Feststoffabfällen
Der Inhalt der Behälter mit festen chemischen Sonderabfällen muss auf dem Behälteretikett möglichst genau angegeben sein. Angaben wie z.B.
- Verbrauchsgegenstände mit organischen Chemikalien verunreinigt, giftig
- Ethidiumbromidgele
- GaAs aus HL-Forschung
o.ä. sind bereits ausreichend .
In der unteren Hälfte der Etikettenvorlagen für Feststoffabfälle können Sie aus vorbereiteten Texten auswählen (Zeilen 1 und 2), oder eigene Texte einfügen (Zeilen 3 und 4).
Es muss immer zwischen anorganischen und organischen Stoffen unterschieden werden. Wesentlich sind die dabei die gefahrauslösenden Inhalte.
Beispiele:
- Wischtücher mit anorganischen Substanzen verunreinigt wären beispielsweise als anorganische Feststoffabfälle zu kennzeichnen.
- Ethidiumbromidgele zwischen denen sich Reste von verunreinigten Glasabfällen befinden wären als organische Abfälle zu deklarieren.
- Präparate in Präparategläschen können ohne Beschreibung jeder Einzelsubstanz zusammen in einen Behälter verpackt werden. Folgende Beschreibung wäre ausreichend: Organische Präparate in Präparategläschen
Laborchemikalien in Originalgebinden (flüssig / fest) müssen nach Gefahrgutklassen sortiert und getrennt verpackt werden (s.u.)
Unter folgenden Bedingungen können Sonderabfälle leider nicht angenommen werden:
1. Die Sonderabfälle werden in einem nicht geeigneten Gefäß bereitgestellt.
Abhilfe: Umfüllen der Sonderabfälle in die von V/5 vorgehaltenen Behältertypen.
2. Die Etikettierung fehlt oder das aufgebrachte Etikett wurde nicht vollständig ausgefüllt.
Abhilfe: Die selbst gedruckten Etiketten an den Gebinden anbringen und mit den notwendigen Angaben über Abfallerzeuger und Herkunftsort (Raumnummer) versehen.
3. Die Beschreibung von Feststoffabfällen fehlt.
Abhilfe: siehe Kennzeichnung von Feststoffabfällen.
4. Die Behälter sind äußerlich verschmutzt und / oder überfüllt.
Abhilfe: Umfüllen in andere Behälter und / oder Reinigung der Behälter.
Folgende Stoffgruppen können nicht, oder nur unter bestimmten Bedingungen angenommen werden.
Explosive Stoffe (Sprengstoffe)
Gasflaschen
Organische Peroxide
Radioaktive Stoffe
Infektiöse StoffeSollten Sie derartige Stoffe entsorgen wollen, so wenden Sie sich bitte unbedingt an Referat Umweltschutz / Entsorgung. Es können in jedem Fall geeignete Wege gefunden werden, wie diese Stoffe einer geregelten Entsorgung zugeführt werden können.
Laborchemikalien in Originalgebinden
Bei der Durchsicht von Chemikalienbeständen werden oft Substanzen entdeckt, die entweder nicht mehr benötigt werden, oder die nicht mehr gebrauchsfähig sind. Sie Abgabe sollte folgendermaßen durchgeführt werden.
Chemikalienbörse für noch
gebrauchsfähige Chemikalien
Durch die Besitzer der zu
entsorgenden Chemikalien werden Laborchemikalienlisten zusammengestellt,
die folgende Angaben enthalten müssen:
|
personenbezogene Angaben: |
|
|
stoffbezogene Angaben: |
|
Bei Weitergabe der Chemikalien an die Chemikalienbörse müssen zusätzlich die folgenden Angaben gemacht werden:
- Zustand (originalverpackt / angebrochen)
- Qualität (p.a., zur Synthese, reinst, Reinheit in %)
- ungefähres Alter
- Gefahrenkennzeichnung (nur T+, F+, E)
- besondere Bemerkungen (z.B. korrodierter Verschluss o. ä.)
Die angefertigte Liste wird per
e-mail an den Gefahrstoffbeauftragten der Universität, Herrn Dr. H. Haase (Tel. 4482), weitergeleitet. Die Chemikalien werden dort in der Chemikalienbörse zur Vermittlung angeboten. Wenn sie
dort über Herrn Dr. Haase als Anbieter registriert sind, können sie hier
Chemikalien auch selbst anbieten.
Entsorgung
nicht mehr gebrauchsfähiger
Laborchemikalien
Laborchemikalien und Reste
davon in Originalgebinden sowie sonstige Chemikalien in Schliffflaschen oder
eingeschmolzen in Ampullen, sollen möglichst zusammen mit den Gebinden entsorgt
werden. Auch flüssige Chemikalienreste werden mit den Flaschen zusammen in
die Blauen Feststofftonnen eingestellt.
Keinesfalls
dürfen die Gebinde geöffnet und die Chemikalien in die Tonnen entleert werden!!
Selbst bei guter Kenntnis der verwendeten Chemikalien, könnten unerwünschte
Reaktionen in Gang gesetzt werden, die Sie und andere gefährden!!
Verfahren
1.
Erstellen sie vor der Abgabe der Laborchemikalien an Hand der nachfolgenden
"Einteilung für die Zusammenverpackung von Laborchemikalien" eine
Liste der Chemikalien, die zusammen verpackt werden sollen. Um Ihnen die Arbeit
zu erleichtern, finden Sie hier
eine vorbereitete Datei, die Sie bitte benutzen wollen. Vermerken Sie auf der
Liste die Mengen der Chemikalien und wenn möglich, die Ihnen bekannten
Einteilungen nach Gefahrstoffverordnung und Gefahrgutverordnung (ADR). Falls
eine Liste nicht ausreichen sollte, dann erstellen sie mehrere Listen pro Fass.
2.
Die von Ihnen erstellte Liste schicken Sie per e-mail an das Referat Umweltschutz / Entsorgung. Die Liste wird dort
durchgesehen, falls notwendig korrigiert und per e-mail wieder an Sie zurück
geschickt. Sie erhalten für jede Liste pro Feststofftonne einen Zifferncode
mitgeteilt.
3. Drucken Sie die zurückgesandte, schreibgeschützte Chemikalienliste
aus und unterschreiben Sie sie. Sie bestätigen damit die Richtigkeit der
Inhaltsdeklaration des von Ihnen befüllten Fasses.
4.
Das Entsorgungsfass muss mit einem Etikett versehen
werden, aus dem der Inhalt ersichtlich ist. Für die Richtigkeit der Angaben
muss der Laborverantwortliche auf dem Etikett unterschreiben. Auf der Homepage
des Referates Umweltschutz / Entsorgung finden Sie Vorlagen für die Erstellung
dieser Etiketten (s. o.). Darauf geben Sie auch den mit der Liste
übermittelten Zifferncode (unter "Fasscode") an.
5.
Bei der Abgabe des Fasses legen Sie zu jedem Fass auch die unterschriebene
Fassinhaltsliste bei. Andernfalls kann das Fass leider nicht angenommen
werden.
Einteilung für die Zusammenverpackung von Laborchemikalien
organische Laborchemikalien: getrennt nach fest und flüssig
|
Entzündbare flüssige Stoffe |
ADR Kl. 3 |
wie z. B. Alkohole, Ester, Ether u. ä. |
|
entzündbare feste Stoffe |
ADR Kl. 4.1 |
wie z. B. Alkoholate, wasserfeuchte Explosivstoffe (z. B. Pikrate, Dinitrophenol u.a. ) |
|
selbstentzündliche Stoffe |
ADR Kl. 4.2 |
wie z. B. metallorganische Verbindungen |
|
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden |
ADR Kl. 4.3 |
wie z. B. metallorganische Verbindungen |
|
Giftige Stoffe |
ADR Kl. 6.1 |
wie z. B. Nitrile, Isocyanate, Aniline, u. ä. |
|
Ätzende Stoffe |
ADR Kl. 8 |
wie z. B. Carbonsäuren, organische Säurehalogenide, u. ä. |
anorganische Laborchemikalien: getrennt nach fest und flüssig
|
entzündbare feste Stoffe |
ADR Kl. 4.1 |
z. B. Schwefel, roter Phosphor |
|
selbstentzündliche Stoffe |
ADR Kl. 4.2 |
z. B. weißer/gelber Phosphor, Phosphide, Dithionite |
|
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden |
ADR Kl. 4.3 |
z. B. Alkali- und Erdalkalimetalle sowie Carbide und Hydride davon, Natriumamid |
|
oxidierend wirkende Stoffe |
ADR Kl. 5.1 |
z. B. Wasserstoffperoxidlösungen mit mehr als 60 % Wasserstoffperoxid, Chlorate, Perchlorate, Ammoniumnitrat, andere Nitrate |
|
Giftige Stoffe |
ADR Kl. 6.1 |
z. B. anorganische Cyanide, Schwermetallverbindungen, u. ä. |
|
Ätzende
Stoffe - Laugen |
ADR Kl. 8 |
z. B.
Natronlauge, Hydroxide |
|
Ätzende Stoffe - Säuren |
ADR Kl. 8 |
z. B. anorganische Säuren, Brom, u. ä. |
Diese
Liste als Download finden Sie hier
Die
Auflistung ist nicht vollständig! Sie soll beispielhaft aufzeigen, welche
Laborchemikalien zusammen in ein Entsorgungsfass verpackt werden dürfen und
welche getrennt voneinander zu halten sind. Diese Vorgaben leiten sich aus der
Gefahrgutverordnung Strasse (ADR).
Bitte beachten
sie auch:
Seit diesem Jahr besteht das für uns zuständige Entsorgungsunternehmen (Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH)
darauf, dass die in der jüngsten Vergangenheit großzügig ausgelegten Sortierkriterien für Laborchemikalien ohne
Abstriche einzuhalten sind. Diese decken sich weitestgehend mit den oben
beschriebenen Vorgaben, weichen aber im Detail davon ab. Sie stehen den
Mitgliedern der Universität hier zum Herunterladen
zur Verfügung. Aus diesen Sortierkriterien leiten sich die Bezeichnungen ab,
die Ihnen mit o.g. Laborchemikalienlisten mitgeteilt werden. Das Verfahren der
Laborchemikalienentsorgung verkompliziert sich dadurch leider erheblich. Sie
finden hier eine (unvollständige)
Liste von Beispielen, welchen Sortiergruppen und –untergruppen
verschiedene, in der jüngsten Vergangenheit entsorgte Laborchemikalien
zugeordnet wurden.
Sollten sich Fragen hierzu ergeben (!?), wenden sie sich bitte an das Referat
Umweltschutz / Entsorgung.
Falls
Sie keine Informationen über die Eigenschaften der zu entsorgenden Stoffe auf
den Gebinden finden, dann informieren Sie sich bitte über die
Stoffeigenschaften in den jeweiligen Betriebsanweisungen oder
Sicherheitsdatenblättern.
·
Betriebsanweisungen vieler an
der Universität Regensburg verwendeter Chemikalien finden Sie hier.
·
Sicherheitsdatenblätter für eine
Vielzahl von Chemikalien finden Sie hier.
Es wird eindringlich darum gebeten, die Verpackung und Deklaration der Chemikalien korrekt einzuhalten, um der Universität und Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen.
Noch einmal:
Explosive Stoffe (Sprengstoffe)
Gasflaschen
Organische Peroxide
Radioaktive Stoffe
Infektiöse Stoffe
können nicht, oder nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. Sollten Sie derartige Stoffe entsorgen wollen, oder falls sie Probleme bei der Einteilung in die unterschiedlichen Klassen haben, so wenden Sie sich bitte unbedingt an Referat Umweltschutz / Entsorgung.
Abgabeorte und
Abgabezeiten für chemische Sonderabfälle
Ebene 0, Gang vor
Raum 12.0.04 (Chemikalienausgabe)
Abgabezeiten: Dienstag 9:30 Uhr – 10:30 Uhr
Donnerstag
9:30 Uhr – 10:30 Uhr
Während der
genannten Zeiten werden die Kollegen des Referates V/5 an den Abgabeorten
anwedend sein, um chemische Sonderabfälle entgegenzunehmen und Leergut
auszugeben.
Wichtig!
Außerhalb
der Annahmezeiten dürfen unter keinen Umständen
chemische Sonderabfälle an den Abgabeorten deponiert werden!!
Die vorstehenden
Informationen zum Herunterladen finden Sie hier.
müssen, soweit sie nicht verunreinigt sind, an die Hersteller zurückgegeben werden. Nur mit Chemikalien verschmutzte Altöle können als Sonderabfall (Kat. A1) entsorgt werden.
Altfarben, Kleber, Desinfektionsmittel und Biozide:
sind in Absprache mit Ref.V/5 zu entsorgen (Sonderabfall). Eingetrocknete Farbenreste gehören in den Restabfall.
Diese können in geringen Mengen zum Restabfall gegeben werden, der zur Verbrennung geht. Es muss lediglich sichergestellt sein (unauffällige Verpackung), daß Dritte nicht den Besitz der Medikamente erlangen können. Tabletten sollten möglichst aus den Blistern gedrückt sein.
müssen, soweit dies möglich ist, vor der Abgabe neutralisiert werden. Sie gehören zu Sonderabfall der Kat. D.
Eine Reihe von Batterien sind schon heute umweltfreundlich, d.h. ohne Quecksilber oder einem nur sehr geringen Hg-Anteil. Andere Batterien weisen sehr hohe Quecksilbergehalte auf, was jedoch auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Um Fehlwürfe in den Restabfall zu vermeiden, werden alle Batterien durch die Sammlung erfaßt. Akkus haben sehr hohe Anteile an Cadmium, weshalb sie nicht in den Restabfall gelangen dürfen.
Gebrauchte Batterien und Akkus können in den Elektronik-Werkstätten zurückgegeben werden. In der Bürowarenausgabe (NVA-Gebäude) sowie in der Verwaltung und den Bauteilen R/W und P/T sind zudem Batteriesammler aufgestellt. Die genauen Standorte sind in dem Übersichtsplan markiert.
Zu den Büroabfällen zählen v.a. Tonerkartuschen für Laserdrucker. Diese können in der Bürowarenausgabe bei Abholung neuer Kartuschen abgegeben werden.
Eingetrocknete lösemittelhaltige Korrekturhilfen und Kleber können in den Restabfall gegeben werden.
Disketten, Microfiche und andere Datenträger gehören, soweit sie nicht dem Datenschutz unterliegen, ebenfalls in den Restabfall.
CD ROM können in die bei der Papierwarenausgabe bereitgestellten Behälter entsorgt werden.
gehören zu Sonderabfall der Kat. B1. Sie können in Absprache mit Ref.V/5 auch in Fässern angeliefert werden. Ggfs. können auch Großbehälter zur Verfügung gestellt werden.
Der Anfall an Fotochemikalien ist in den vergangenen Jahren auf Grund der Fortschritte bei der digitalen Bildverarbeitung so stark zurück gegangen, dass ein Recycling der Abfälle nicht wirtschaftlich ist. Die wenigen verbliebenen Abfälle sind deshalb als Sonderabfall Kat. E einzuordnen.
Fotochemikalien dürfen nicht in das Abwasser gelangen.
werden von Mitarbeitern der Technischen Zentrale ausgewechselt und entsorgt. Defekte Leuchtmittel melden sie bitte unter Tel. 3333 an die Leitwarte.
Mikrobiologische Präparate/Zellkulturen:
Wenn noch lebende Zellen vorhanden sind oder die Kulturen mit Krankheitserregern infiziert/kontaminiert sind, dürfen diese Abfälle nur autoklaviert in den Restabfall gegeben werden. Andere Präparate können unbehandelt in den Restabfall.
Wenn es sich dabei um Wirbeltiere handelt, müssen diese eingefroren der Tierkörperbeseitigung zugeführt werden. Reste von niederen Tieren können zum Restabfall gegeben werden. Sind die Tiere mit Krankheitserregern infiziert, dann müssen sie vor der Entsorgung autoklaviert werden.
Verschmutzte Kanister/Behälter:
Handelt es sich bei den Verschmutzungen um Chemikalienreste oder Sonderabfall, so sind die ungereinigten Behälter als Sonderabfall zu behandeln. Alle anderweitig verschmutzten Behälter gehören in den Restabfall.