Referat 5 / V Umweltschutz / Entsorgung


Stand 09.02.2009

Entsorgung chemischer Sonderabfälle

In den naturwissenschaftlichen Fakultäten fallen bei Lehre und Forschung teils erhebliche Mengen an chemischen Sonderabfällen an. 2007 wurden etwas mehr als 90 t Sonderabfälle entsorgt, 2008 waren es 118 t. Etwa 90% der Abfälle sind flüssig, 10% sind fest.

Damit die Entsorgung chemischen Sonderabfalls reibungslos klappt, müssen die Richtlinien zur Entsorgung der Sonderabfälle eingehalten werden. Die hierzu benötigten Informationen finden Sie auf diesen Seiten.

Sie können sich informieren über:

Sonderabfallkategorien

Sonderabfallbehälter und Etiketten

Vorgehen bei der Entsorgung

Verwertung / Entsorgung von Laborchemikalien

Annahmeausschluss

         Abgabeorte und Abgabezeiten

Index sonstiger Sonderabfälle


Aktuelle Information zur Entsorgung von Betriebsmitteln / Laborverbrauchsmaterial (09.02.09)

Download Infomaterial Sonderabfallentsorgung:

 


·         Sonderabfallkategorien

In der folgenden Tabelle sind die an der Universität Regensburg definierten Sonderabfallkategorien zusammengestellt.
 

Kategorie

Abfallart

A1

Lösemittelgemische, halogenhaltig

A2

Lösemittelgemische, halogenfrei

B1

Lösemittel-Wasser-Gemische, halogenhaltig

B2

Lösemittel-Wasser-Gemische, halogenfrei

C

Wässrige Abfälle, schwermetallsalzhaltig, quecksilberhaltig

D

Wässrige Abfälle, schwermetallsalzhaltig, quecksilberfrei

E

Wässrige organische Gemische

G

Chromschwefelsäurebäder

F1

quecksilberhaltige Betriebsmittel / Laborchemikalienreste

F2

quecksilberfreie Betriebsmittel / Laborchemikalienreste

Als Übersicht zum herunterladen: Sonderabfallkategorien (PDF-Datei)
   

A 1 Lösemittelgemische, halogenhaltig

brennbar, schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4),
(Halogengehalt > ca. 2%)
geringer Wassergehalt (unter ca. 5%).

Beispiele: Dichlormethan, Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff u.a.


A 2 Lösemittelgemische, halogenfrei

brennbar, schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4),
Halogengehalt < ca. 2%
geringer Wassergehalt (unter ca. 5%).

Beispiele: Aceton, Methanol, Hexan, Benzol, Toluol, Xylol u.a.


B 1 Lösemittel-Wasser-Gemische, halogenhaltig

brennbar / nicht brennbar, schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4)
Halogengehalt > 2%
hoher Wassergehalt (über ca. 5%.)

Beispiele: Reste aus histologischen Färbereihen, Alkohol-Wasser-Gemische, verdünnte Formollösungen, wässrige Phasen aus Scheidetrichterinhalte (Löslichkeit der verwendeten Lösemittel in Wasser beachten), u.ä.


B 2 Lösemittel-Wasser-Gemische, halogenfrei

brennbar / nicht brennbar, schwach sauer bis alkalisch (pH mind. >4)
Halogengehalt < 2%
hoher Wassergehalt (über ca. 5%.)


C Wäßrige Abfälle, schwermetallsalzhaltig, quecksilberhaltig

neutral bis alkalisch,
Quecksilberverbindungen, Tl, As, Be oder Se und deren Verbindungen

Beispiele: Abfälle aus Amalgamabscheidern, Laborchemikalienreste u.a.


D Wässrige Abfälle, schwermetallsalzhaltig, quecksilberfrei

neutral bis alkalisch,
Alle Metalle und Metallverbindungen, mit Ausnahme der unter C angeführten Elemente.

Beispiele: Blei, Kupfer, Osmium, Chrom, Cadmium u.a.


E Wässrige organische Gemische

neutral bis alkalisch

·        z. B. alle sonstigen organischen Gemische, die keine Konzentrate enthalten; z. B. wässrige Lösungen mit geringen Mengen giftiger oder sehr giftiger Substanzen, wobei auch anorganische Verbindungen enthalten sein können.

Zu Kat. E gehören ferner Fixierer- und Entwicklerlösungen, sofern noch verwendet


G Chromschwefelsäurebäder

Abfälle aus der Reinigung von gefetteten Glaswaren


F 1 quecksilberhaltige Feststoffe (Betriebsmittel) / Laborchemikalienreste

§        Die Abfallkategorie F1 ist ausschließlich für quecksilberhaltige Feststoffabfälle eingerichtet. Hierzu zählen z.B. Hg-Thermometerbruch, Syntheseprodukte von Hg-Verbindungen, Amalgamabscheiderinhalte, u.ä.
Tl-, As- Be- und Se-haltige Abfälle fallen ebenfalls in diese Gruppe. Auch mit Quecksilber oder dessen Verbindungen verunreinigte Betriebsmittel gehören in diese Gruppe.

Das Behälteretikett muss mit einer genauen Abfallbeschreibung versehen sein.

Bitte beachten Sie die wichtigen Vorgaben für die Entsorgung von
Laborchemikalien in Originalgebinden
.


F 2 quecksilberfreie Feststoffe (Betriebsmittel) / Laborchemikalienreste

·        Betriebsmittel, d.h. alle mit Gefahrstoffen kontaminierten oder verunreinigten Verbrauchsgegenstände wie Handschuhe, Wischtücher, Gele, verunreinigte, leere Verpackungen u.ä.

·        Die Abfallkategorie F2 ist für alle übrigen quecksilberfreien Feststoffabfälle eingerichtet. Hierzu zählen z.B. Syntheseprodukte anorganischer und organischer Verbindungen, sonst. Präparate in Präparategläschen, Altchemikalien in Originalgebinden u.ä.

Das Behälteretikett muss mit einer genauen Abfallbeschreibung versehen sein.

Bitte beachten Sie die wichtigen Vorgaben für die Entsorgung von
Laborchemikalien in Originalgebinden
.


Behälter zur Entsorgung chemischer Sonderabfälle

[Image]

Feststoffabfälle (Kat. F1 / F2): 30-Liter-Spannringdeckelfaß, PE blau, schwarzer Deckel

 

Flüssige Sonderabfälle (Kat. A-G):

5-Liter-Kanister, PE natur, schwarzer Schraubverschluss

Bitte beachten sie:

Es werden nur die von der Universität Regensburg ausgegebenen Behälter angenommen.


Behälteretiketten

Für jede Abfallkategorie sind Behälteretiketten erforderlich, die Sie selbst herstellen können.

Die Vorlagen für die benötigten Behälteretiketten können Sie hier herunterladen. Klicken Sie einfach auf das benötigte Etikett, editieren es in den nicht schreibgeschützten Feldern und speichern es für eine weitere Verwendung lokal ab.

Für den Ausdruck der benötigten Etiketten wird selbstklebendes Haftpapier benötigt, auf das die Formatierung der Etiketten abgestimmt ist. Sie erhalten dieses Haftpapier in der Papierwarenausgabe unter der Artikelnummer 23654000 (Universal Etiketten Avery Nr. 3483, 105x148 mm). Aus den 100 Blatt, die sich in einer Verpackung befinden, können Sie 400 Etiketten herstellen.

Die weitere Vorgehensweise ist in folgender PDF-Datei nachzulesen:

Etikettierung von Abfallgebinden

Die Etiketten müssen gut sichtbar auf die Sonderabfallbehälter geklebt werden.


Vorgehen bei der Entsorgung chemischer Sonderabfälle

1. Informationen einholen: Welche Abfälle sind welchen Abfallkategorien zugeordnet?

2. Die Entsorgung vorbereiten

3. Abgabe der Sonderabfälle zu den bekannten Zeiten

  Folgendes ist bei der Entsorgung unbedingt zu beachten:

o        Die Behälter für flüssigen Sonderabfall dürfen maximal zu 90% gefüllt sein.

o        Die Behälter müssen mit den dafür vorgesehenen Etiketten versehen sein

o        Die Behälter müssen fest verschlossen und ohne äußere Verschmutzungen bereitgestellt werden.


Entsorgung von Feststoffabfällen

Grundsätzlich werden zwei verschiedene Arten von Feststoffabfällen unterschieden:

 

Betriebsmittel:

Hierunter fallen alle im Laboralltag anfallenden Verbrauchsmaterialien, die mit Gefahrstoffen verunreinigt oder kontaminiert sind. Eine möglichst genaue Beschreibung des Behälterinhaltes ist zwingend erforderlich. Hier einige Beispiele für ausreichende Deklarationen:

 

·       Verbrauchsgegenstände (Handschuhe, Wischtücher, Aufsaugmaterial) mit Chemikalien verunreinigt, giftig

·       Gele mit Spuren von Ethidiumbromid

·       Wischtücher mit GaAs verunreinigt

·       Spitzen mit Resten von Pestiziden verunreinigt (Kanülen stichfest verpackt)

·       Glasbruch, mit Chemikalien verunreinigt.

·       Filtermaterial ohne Filterkuchen

·       Leere, verunreinigte Verpackungen

·        

Liste nicht vollständig

 

Laborchemikalienreste:

Alle Laborabfälle, die nicht nur geringfügig mit Gefahrstoffen verunreinigt sind, müssen als anorganische oder organische Laborchemikalienreste deklariert werden. Auch hier muss der Inhalt auf dem Behälteretikett genau beschrieben werden. Nachfolgend einige Beispiele:

 

·       Feste organische Präparate in Gläsern (enthält u.a. …….)

·       Analysenrückstände mit folgenden Inhalten: enthält u.a. …….

·       Filterkuchen, bestehend aus folgenden Stoffen:…………..

·       Silicagel vermischt mit folgenden Gefahrstoffen:………….

·       Gewebeproben in Formalin

·       Salben, Cremes, Zubereitung aus pharmazeutischer Forschung

·        

Liste nicht vollständig

 

Wichtig:

·       Betriebsmittel dürfen kein Quecksilber und keine Quecksilberverbindungen enthalten. Quecksilber immer separat deklarieren (Entsorgung als Laborchemikalien)

·       Falls Spuren von Brom / Jod enthalten sind, vermerken Sie dies bitte auf den Fässern bei der Abfallbeschreibung.

·       Kanülen und sonstige spitze oder scharfe Gegenstände müssen stichfest verpackt sein.

 

Behälter, die mehr als Restanhaftungen von Chemikalien beinhalten oder Laborchemikalienreste in nennenswerten Mengen, müssen als Laborchemikalien in Originalgebinden (flüssig / fest) entsorgt werden. Diese müssen wie bisher nach Gefahrstoffklassen vorsortiert und getrennt verpackt werden (s.u.).

Es wird dringend angeraten, sich vor der Abgabe von Laborchemikalien mit dem Referat Umweltschutz in Verbindung zu setzen.

Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GSB werden vermehrt Annahmekontrollen der angelieferten Abfälle durchgeführt. Hierzu werden die Fässer geöffnet (!). Aus diesem Grund ist u.a. die stichfeste Verpackung von Kanülen und sonstigen spitzen Gegenständen zwingend erforderlich. Sollte der Inhalt der Fässer nicht mit der Deklaration übereinstimmen, behält sich die GSB vor, angenommene Abfälle entweder kostenpflichtig zu sortieren oder wieder an den Verursacher zurück zu schicken.

 


Annahmeausschluss

Unter folgenden Bedingungen können Sonderabfälle leider nicht angenommen werden:

1. Die Sonderabfälle werden in einem nicht geeigneten Gefäß bereitgestellt.

Abhilfe: Umfüllen der Sonderabfälle in die von V/5 vorgehaltenen Behältertypen.

2. Die Etikettierung fehlt oder das aufgebrachte Etikett wurde nicht vollständig ausgefüllt.

Abhilfe: Die selbst gedruckten Etiketten an den Gebinden anbringen und mit den notwendigen Angaben über Abfallerzeuger und Herkunftsort (Raumnummer) versehen.

3. Die Beschreibung von Feststoffabfällen fehlt.

Abhilfe: siehe Kennzeichnung von Feststoffabfällen.

4. Die Behälter sind äußerlich verschmutzt und / oder überfüllt.

Abhilfe: Umfüllen in andere Behälter und / oder Reinigung der Behälter.

Folgende Stoffgruppen können nicht, oder nur unter bestimmten Bedingungen angenommen werden.

Explosive Stoffe (Sprengstoffe)
Gasflaschen
Organische Peroxide
Radioaktive Stoffe
Infektiöse Stoffe

Sollten Sie derartige Stoffe entsorgen wollen, so wenden Sie sich bitte unbedingt an  Referat Umweltschutz / Entsorgung. Es können in jedem Fall geeignete Wege gefunden werden, wie diese Stoffe einer geregelten Entsorgung zugeführt werden können. 


Laborchemikalien in Originalgebinden

Bei der Durchsicht von Chemikalienbeständen werden oft Substanzen entdeckt, die entweder nicht mehr benötigt werden, oder die nicht mehr gebrauchsfähig sind. Sie Abgabe sollte folgendermaßen durchgeführt werden.


Chemikalienbörse für noch
gebrauchsfähige Chemikalien

Durch die Besitzer der zu entsorgenden Chemikalien werden Laborchemikalienlisten zusammengestellt, die folgende Angaben enthalten müssen:
 

personenbezogene Angaben:

  • Name, Lehrstuhl, Fakultät
  • Raum-Nr., Tel.-Nr.
  • evtl. e-mail

 

stoffbezogene Angaben:

  • Stoffbezeichnung
  • Menge
  • Verpackungsart (Glas, Kunststoff, Feinblech)

Bei Weitergabe der Chemikalien an die Chemikalienbörse müssen zusätzlich die folgenden Angaben gemacht werden:


Die angefertigte Liste wird per e-mail an den Gefahrstoffbeauftragten der Universität, Herrn Dr. H. Haase (Tel. 4482), weitergeleitet. Die Chemikalien werden dort in der Chemikalienbörse zur Vermittlung angeboten. Wenn sie dort über Herrn Dr. Haase als Anbieter registriert sind, können sie hier Chemikalien auch selbst anbieten.


Entsorgung
nicht mehr gebrauchsfähiger Laborchemikalien

Laborchemikalien und Reste davon in Originalgebinden sowie sonstige Chemikalien in Schliffflaschen oder eingeschmolzen in Ampullen, sollen möglichst zusammen mit den Gebinden entsorgt werden. Auch flüssige Chemikalienreste werden mit den Flaschen zusammen in die Blauen Feststofftonnen eingestellt.

Keinesfalls dürfen die Gebinde geöffnet und die Chemikalien in die Tonnen entleert werden!! Selbst bei guter Kenntnis der verwendeten Chemikalien, könnten unerwünschte Reaktionen in Gang gesetzt werden, die Sie und andere gefährden!!

Verfahren

1. Erstellen sie vor der Abgabe der Laborchemikalien an Hand der nachfolgenden "Einteilung für die Zusammenverpackung von Laborchemikalien" eine Liste der Chemikalien, die zusammen verpackt werden sollen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie hier eine vorbereitete Datei, die Sie bitte benutzen wollen. Vermerken Sie auf der Liste die Mengen der Chemikalien und wenn möglich, die Ihnen bekannten Einteilungen nach Gefahrstoffverordnung und Gefahrgutverordnung (ADR). Falls eine Liste nicht ausreichen sollte, dann erstellen sie mehrere Listen pro Fass.

2. Die von Ihnen erstellte Liste schicken Sie per e-mail an das Referat Umweltschutz / Entsorgung. Die Liste wird dort durchgesehen, falls notwendig korrigiert und per e-mail wieder an Sie zurück geschickt. Sie erhalten für jede Liste pro Feststofftonne einen Zifferncode mitgeteilt.

3. Drucken Sie die zurückgesandte, schreibgeschützte Chemikalienliste aus und unterschreiben Sie sie. Sie bestätigen damit die Richtigkeit der Inhaltsdeklaration des von Ihnen befüllten Fasses.

4. Das Entsorgungsfass muss mit einem Etikett versehen werden, aus dem der Inhalt ersichtlich ist. Für die Richtigkeit der Angaben muss der Laborverantwortliche auf dem Etikett unterschreiben. Auf der Homepage des Referates Umweltschutz / Entsorgung finden Sie Vorlagen für die Erstellung dieser Etiketten (s. o.). Darauf geben Sie auch den mit der Liste übermittelten Zifferncode (unter "Fasscode") an.

5. Bei der Abgabe des Fasses legen Sie zu jedem Fass auch die unterschriebene Fassinhaltsliste bei.  Andernfalls kann das Fass leider nicht angenommen werden.

 

Einteilung für die Zusammenverpackung von Laborchemikalien

organische Laborchemikalien: getrennt nach fest und flüssig  

Entzündbare flüssige Stoffe

ADR Kl. 3

wie z. B. Alkohole, Ester, Ether u. ä.

entzündbare feste Stoffe

ADR Kl. 4.1

wie z. B. Alkoholate, wasserfeuchte Explosivstoffe (z. B. Pikrate, Dinitrophenol u.a. )

selbstentzündliche Stoffe

ADR Kl. 4.2

wie z. B. metallorganische Verbindungen

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

ADR Kl. 4.3

wie z. B. metallorganische Verbindungen

Giftige Stoffe

ADR Kl. 6.1

wie z. B. Nitrile, Isocyanate, Aniline, u. ä.

Ätzende Stoffe

ADR Kl. 8

wie z. B. Carbonsäuren, organische Säurehalogenide, u. ä.

 

anorganische Laborchemikalien: getrennt nach fest und flüssig  

entzündbare feste Stoffe

ADR Kl. 4.1

z. B. Schwefel, roter Phosphor

selbstentzündliche Stoffe

ADR Kl. 4.2

z. B. weißer/gelber Phosphor, Phosphide, Dithionite

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden

ADR Kl. 4.3

z. B.  Alkali- und Erdalkalimetalle sowie Carbide und Hydride davon, Natriumamid

oxidierend wirkende Stoffe

ADR Kl. 5.1

z. B. Wasserstoffperoxidlösungen mit mehr als 60 % Wasserstoffperoxid, Chlorate, Perchlorate, Ammoniumnitrat, andere Nitrate

Giftige Stoffe

ADR Kl. 6.1

z. B. anorganische Cyanide, Schwermetallverbindungen, u. ä.

Ätzende Stoffe - Laugen

ADR Kl. 8

z. B. Natronlauge, Hydroxide

Ätzende Stoffe - Säuren

ADR Kl. 8

z. B.  anorganische Säuren, Brom, u. ä.

Diese Liste als Download finden Sie hier

Die Auflistung ist nicht vollständig! Sie soll beispielhaft aufzeigen, welche Laborchemikalien zusammen in ein Entsorgungsfass verpackt werden dürfen und welche getrennt voneinander zu halten sind. Diese Vorgaben leiten sich aus der Gefahrgutverordnung Strasse (ADR).

Bitte beachten sie auch:

Seit diesem Jahr besteht das für uns zuständige Entsorgungsunternehmen (Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH) darauf, dass die in der jüngsten Vergangenheit großzügig ausgelegten Sortierkriterien für Laborchemikalien ohne Abstriche einzuhalten sind. Diese decken sich weitestgehend mit den oben beschriebenen Vorgaben, weichen aber im Detail davon ab. Sie stehen den Mitgliedern der Universität hier zum Herunterladen zur Verfügung. Aus diesen Sortierkriterien leiten sich die Bezeichnungen ab, die Ihnen mit o.g. Laborchemikalienlisten mitgeteilt werden. Das Verfahren der Laborchemikalienentsorgung verkompliziert sich dadurch leider erheblich. Sie finden hier eine (unvollständige) Liste von Beispielen, welchen Sortiergruppen und –untergruppen verschiedene, in der jüngsten Vergangenheit entsorgte Laborchemikalien zugeordnet wurden.

Sollten sich Fragen hierzu ergeben (!?), wenden sie sich bitte an das Referat Umweltschutz / Entsorgung.

 

Falls Sie keine Informationen über die Eigenschaften der zu entsorgenden Stoffe auf den Gebinden finden, dann informieren Sie sich bitte über die Stoffeigenschaften in den jeweiligen Betriebsanweisungen oder Sicherheitsdatenblättern.

·        Betriebsanweisungen vieler an der Universität Regensburg verwendeter Chemikalien finden Sie hier.

·        Sicherheitsdatenblätter für eine Vielzahl von Chemikalien finden Sie hier.

Es wird eindringlich darum gebeten, die Verpackung und Deklaration der Chemikalien korrekt einzuhalten, um der Universität und Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Noch einmal:

Explosive Stoffe (Sprengstoffe)
Gasflaschen
Organische Peroxide
Radioaktive Stoffe
Infektiöse Stoffe

können nicht, oder nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. Sollten Sie derartige Stoffe entsorgen wollen, oder falls sie Probleme bei der Einteilung in die unterschiedlichen Klassen haben, so wenden Sie sich bitte unbedingt an  Referat Umweltschutz / Entsorgung.


 

Abgabeorte und Abgabezeiten für chemische Sonderabfälle

 

Ebene 0, Gang vor Raum 12.0.04 (Chemikalienausgabe)

Abgabezeiten:           Dienstag            9:30 Uhr – 10:30 Uhr

                                      Donnerstag      9:30 Uhr – 10:30 Uhr

Während der genannten Zeiten werden die Kollegen des Referates V/5 an den Abgabeorten anwedend sein, um chemische Sonderabfälle entgegenzunehmen und Leergut auszugeben.

Wichtig!

Außerhalb der Annahmezeiten dürfen unter keinen Umständen
chemische Sonderabfälle an den Abgabeorten deponiert werden!!

 

 

Die vorstehenden Informationen zum Herunterladen finden Sie hier.


Index weiterer Sonderabfälle


Altöle

müssen, soweit sie nicht verunreinigt sind, an die Hersteller zurückgegeben werden. Nur mit Chemikalien verschmutzte Altöle können als Sonderabfall (Kat. A1) entsorgt werden.

Altfarben, Kleber, Desinfektionsmittel und Biozide:

sind in Absprache mit Ref.V/5 zu entsorgen (Sonderabfall). Eingetrocknete Farbenreste gehören in den Restabfall.

Altmedikamente:

Diese können in geringen Mengen zum Restabfall gegeben werden, der zur Verbrennung geht. Es muss lediglich sichergestellt sein (unauffällige Verpackung), daß Dritte nicht den Besitz der Medikamente erlangen können. Tabletten sollten möglichst aus den Blistern gedrückt sein.

Ätzbäder

müssen, soweit dies möglich ist, vor der Abgabe neutralisiert werden. Sie gehören zu Sonderabfall der Kat. D.

Batterien / Büroabfälle

Eine Reihe von Batterien sind schon heute umweltfreundlich, d.h. ohne Quecksilber oder einem nur sehr geringen Hg-Anteil. Andere Batterien weisen sehr hohe Quecksilbergehalte auf, was jedoch auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Um Fehlwürfe in den Restabfall zu vermeiden, werden alle Batterien durch die Sammlung erfaßt. Akkus haben sehr hohe Anteile an Cadmium, weshalb sie nicht in den Restabfall gelangen dürfen.

Gebrauchte Batterien und Akkus können in den Elektronik-Werkstätten zurückgegeben werden. In der Bürowarenausgabe (NVA-Gebäude) sowie in der Verwaltung und den Bauteilen R/W und P/T sind zudem Batteriesammler aufgestellt. Die genauen Standorte sind in dem Übersichtsplan markiert.

Zu den Büroabfällen zählen v.a. Tonerkartuschen für Laserdrucker. Diese können in der Bürowarenausgabe bei Abholung neuer Kartuschen abgegeben werden.

Eingetrocknete lösemittelhaltige Korrekturhilfen und Kleber können in den Restabfall gegeben werden.

Disketten, Microfiche und andere Datenträger gehören, soweit sie nicht dem Datenschutz unterliegen, ebenfalls in den Restabfall.

CD ROM können in die bei der Papierwarenausgabe bereitgestellten Behälter entsorgt werden.

 

Bohrölemulsionen

gehören zu Sonderabfall der Kat. B1. Sie können in Absprache mit Ref.V/5 auch in Fässern angeliefert werden. Ggfs. können auch Großbehälter zur Verfügung gestellt werden.

 

Fotochemikalien - Filme - Papierreste

Der Anfall an Fotochemikalien ist in den vergangenen Jahren auf Grund der Fortschritte bei der digitalen Bildverarbeitung so stark zurück gegangen, dass ein Recycling der Abfälle nicht wirtschaftlich ist. Die wenigen verbliebenen Abfälle sind deshalb als Sonderabfall Kat. E einzuordnen.

Fotochemikalien dürfen nicht in das Abwasser gelangen.

Leuchtstofflampen:

werden von Mitarbeitern der Technischen Zentrale ausgewechselt und entsorgt. Defekte Leuchtmittel melden sie bitte unter Tel. 3333 an die Leitwarte.

Mikrobiologische Präparate/Zellkulturen:

Wenn noch lebende Zellen vorhanden sind oder die Kulturen mit Krankheitserregern infiziert/kontaminiert sind, dürfen diese Abfälle nur autoklaviert in den Restabfall gegeben werden. Andere Präparate können unbehandelt in den Restabfall.

Tierkörper:

Wenn es sich dabei um Wirbeltiere handelt, müssen diese eingefroren der Tierkörperbeseitigung zugeführt werden. Reste von niederen Tieren können zum Restabfall gegeben werden. Sind die Tiere mit Krankheitserregern infiziert, dann müssen sie vor der Entsorgung autoklaviert werden.

Verschmutzte Kanister/Behälter:

Handelt es sich bei den Verschmutzungen um Chemikalienreste oder Sonderabfall, so sind die ungereinigten Behälter als Sonderabfall zu behandeln. Alle anderweitig verschmutzten Behälter gehören in den Restabfall.

Betreuer, letzte Änderung 22.10.08