Universität Regensburg

    Forschungsstelle
      für
    Medizinrecht
und Gesundheitsrecht
 

 

 

Zielsetzung

 

Das Medizinrecht (Medical Law) und das Gesundheitsrecht (Public Health Law) sind jeweils vergleichsweise junge Rechtsdisziplinen. Das Medizinrecht umfasst im weitesten Sinne diejenigen Rechtsregeln, die sich auf die Ausübung der Heilkunde beziehen (namentlich das Arztrecht, das Arzneimittelrecht, das Medizinprodukterecht, das Transplantations- und Transfusionsrecht und das Recht der medizinischen Forschung). Das Gesundheitsrecht bezeichnet den nicht minder weiten Kreis der öffentlich-rechtlichen Normen, die die Organisation des Gesundheitswesens, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und den Status der im Gesundheitswesen tätigen Personen betreffen. Dazu zählen neben dem Krankenversicherungsrecht insbesondere das Vertragsarzt- und das Krankenhausrecht.

Die Verselbständigung des Medizin- und Gesundheitsrechts seit den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts spiegelt die ständig wachsende gesellschaftliche und ökonomische Bedeutung der Bereiche von Medizin und Gesundheit, die einen zunehmenden juristischen Beratungsbedarf zur Folge hat. Seit 2004 gibt es daher einen Fachanwalt für Medizinrecht. Zugleich wächst aber gerade wegen der Schnelllebigkeit der Materie die Notwendigkeit nach rechtswissenschaftlicher Grundlegung und Vergewisserung. Sie ist Aufgabe der Universität und daher zugleich Ziel der Forschungsstelle für Medizinrecht und Gesundheitsrecht. Ihr geht es um die Analyse der Rechtsnormen, die sich mit den Gegenständen von Medizin und Gesundheit befassen, der schärferen Erfassung des geltenden Rechts ebenso wie seine Fortentwicklung und Optimierung. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit nicht nur in zahlreichen Veröffentlichungen (Lehrbücher, Kommentierungen, Schriftenreihen, Herausgeberschaften usw.) präsentiert, sondern ebenso in allen anderen Formen des wissenschaftlichen Arbeitens und Diskurses (Tagungen, Vorträge, Seminare, Vorlesungen und Ringvorlesungen usw.).

Die Forschungsstelle für Medizin- und Gesundheitsrecht löst drei wesentliche Ansprüche ein, die die Materie an sie stellt, nämlich Intradisziplinarität, Interdisziplinarität und Internationalität:

Sie arbeitet intradisziplinär, d. h. jenseits der tradierten Einteilung der Rechtsgebiete in Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht, und stellt sich damit der Notwendigkeit, zusammen gehörende Rechtsfragen auch in einem ganzheitlichen Sinne zu behandeln. Die Forschungsstelle für Medizinrecht und Gesundheitsrecht vereint daher unter einem wissenschaftlichen Dach die beiden Lehrstühle der Juristischen Fakultät, die sich den angesprochenen Rechtsgebieten schwerpunktmäßig widmen: Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht) und Prof. Dr. Andreas Spickhoff (Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Zivilprozessrecht) sowie die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in Studium und Forschungsprojekten ebenfalls überwiegend mit dem Medizin- und Gesundheitsrecht befassen.

Von der Natur der Sache her ist für die Arbeitsweise der Forschungsstelle ferner ein interdisziplinärer Ansatz selbstverständlich. Es besteht eine feste Kooperation in Forschung und Lehre mit einer der in Deutschland ganz seltenen Professuren für Forensische Psychiatrie an der Medizinischen Fakultät der Universität (Prof. Dr. med. Michael Osterheider). Hinzu treten regelmäßige Kontakte insbesondere mit weiteren Medizinern sowie Philosophen, Theologen und Ökonomen, ganz im Sinne des Anspruchs der universitas scientiarum.

Beide Lehrstühle stehen schließlich für die Internationalität des Anspruchs der Forschungsstelle für Medizinrecht und Gesundheitsrecht. Sie überschreiten von Lehrstuhlsbezeichnung, Lehrbefugnis und wissenschaftlichem Interesse der Lehrstuhlsinhaber die überkommene nationale Begrenztheit des Rechts, die sich schon mit den Gegenständen des Medizinrechts und des Gesundheitsrechts nicht verträgt. Ein besonderer Akzent der Forschungstätigkeit liegt daher im Europäischen Recht sowie ganz allgemein in der internationalen Dimension des Medizinrechts und des Gesundheitsrechts.

Eine wichtige Aufgabe der Forschungsstelle für Medizinrecht und Gesundheitsrecht ist schließlich die wissenschaftliche Betreuung eines Ausbildungsschwerpunktes im Gesundheits- und Medizinrecht, in den auch die Professur für Forensische Psychiatrie sowie eine führende Anwaltskanzlei für Medizinrecht eingebunden sind. Ein solcher Studienschwerpunkt, der vielfältige wissenschaftliche wie berufliche Perspektiven eröffnet, wird in Bayern allein von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg und auch in Deutschland nur ganz vereinzelt und dann auch mit anderer Akzentuierung angeboten.

 

 

 

 


Letzte Bearbeitung: 19. November 2007, Lehrstuhl Spickhoff