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Universität Regensburg
 
PD Dr. Markus Rehberg (Vertretung)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

 
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Handels- und Gesellschaftsrecht
WS 2011/2012
PD Dr. Markus Rehberg

mit integrierter Abschlussklausur zur Fortgeschrittenenübung (Pflichtfach), 3./4. Semester

Vorlesungs-Nr.: 21160

Ort: H 16
Zeit: 3 st., Fr 10-13 Uhr
Beginn: 21.10.2011

Materialien

Materialien zur Vorlesung finden Sie auf der E-Learning-Plattform G.R.I.P.S.

Abschlussklausur

Am 10.02.2012 nicht abgeholte Abschlussklausuren können ab dem 13.02.2012 im Sekretariat des Lehrstuhls bei Frau Schober RW(L) 1.23 montags bis donnerstags in der Zeit von 14 bis 16 Uhr abgeholt werden. Eine Klausurausgabe außerhalb dieser Zeiten findet nicht statt

Eine Remonstration ist nur bis zum 09.03.2012 möglich (die Remonstration muss bis zu diesem Zeitpunkt im Lehrstuhlsekretariat vorliegen). Einwendungen gegen die Bewertung sind schriftlich und mit konkreter Begründung am Lehrstuhl einzureichen. Gerügt werden können nur einzelne (konkrete) Mängel der Korrektur. Dabei ist auf die Lösungs- und Bewertungshinweise Bezug zu nehmen.

Kurzbeschreibung

Dei Vorlesung deckt mit den Gründzügen des Handels- und Gesellschaftsrechts den Pflichtfachstoff gemäß § 18 II Nr. 2 lit. a JAPO ab. Sie richtet sich an Studierende des 3. oder 4. Semesters und ist auch geeignet als Wiederholung für den Schwerpunkt Gesellschafts-, Handels- und Steuerrecht.

Im ersten Teil der Vorlesung werden behandelt:
  1. Grundlagen des Handelsrechts und Systematik des HGB,
  2. Kaufmannsbegriff (§§ 1 ff. HGB), Lehre vom Scheinkaufmann,
  3. Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB),
  4. Handelsfirma (§§ 17 ff. HGB),
  5. Haftung bei Unternehmensnachfolge (§§ 25 ff. HGB),
  6. Prokura und Handlungsvollmacht (§§ 48 ff. HGB),
  7. Handelsgeschäfte und Handelskauf (§§ 343 ff. HGB).
Der zweite Teil beinhaltet das Recht der Personengesellschaften:
  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB),
  2. Offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB),
  3. Kommanditgesellschaft (§§ 161 ff. HGB),
  4. Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB).

Besprochen wird ferner aus dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
  1. Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung,
  2. GmbH & Co. KG.

Litaraturangaben:
Werden in der Veranstaltung bekannt gegeben.

Als sinnvolle Ergänzung der Vorlesung wird der Besuch der Konservationsübung zum Handels- und Gesellschaftsrecht von Dr. Christoph Schärtl empfohlen.


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letzte Bearbeitung: 10. February 2012, lehrstuhl.richardi@jura.uni-regensburg.de
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