„Setting a precedent“ – die erste Summer School „Introduction to Anglo-American Law 2010“ der Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Regensburg vom 26.07.-06.08.2010
I. Why studying anglo-american law in Regensburg
Mit einer Einführung in das gesamte angloamerikanische Recht stellt die Summer School der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg deutschlandweit ein Novum dar. Innerhalb von zwei Wochen wurden durch Vorlesungen, die von Dozenten der University of Oxford, der University of Edinburgh und dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht gehalten wurden, die wichtigsten Aspekte des jeweiligen Rechtsgebiets erläutert und vorgestellt. In den nachmittags stattfindenden Fallübungen (case studies) wurde das in den Vorlesungen Erlernte anhand von englischen, amerikanischen und deutschen Fällen rechtsvergleichend aufgearbeitet und über Vor- und Nachteile der jeweiligen Handhabung diskutiert. Ziel der Veranstaltung war es nicht nur diejenigen vorzubereiten, die ein Auslandsstudium im angloamerikanischen Rechtsraum planen, sondern auch Grundlagen zu schaffen, die in rechtsvergleichender Perspektive für das Verständnis und die Anwendung des nationalen Rechts genutzt werden können.
II. A matter of contract - Zivilrecht
Den Beginn der Summer School bildete das Zivilrecht. Prof. Dr. Stefan Vogenauer, M. Jur. (Oxon) erläuterte zunächst die Struktur des englischen Zivilrechts, dessen Herkunft und Quellen. In Zusammenhang mit dem Stichwort „case law“ wurde auf die „hierarchy of courts“ eingegangen, die unabdingbar für die im englischen Rechtsraum vorherrschende „doctrine of binding precedents“ ist. Nach diesen systemrelevanten Präliminarien wendete sich Prof. Vogenauer dem englischen Vertragsrecht zu. Zunächst wurden „offer and acceptance“, als zwei grundsätzliche Bestandteile des Vertrags näher betrachtet. Im Zusammenhang damit standen Erläuterungen und eine „case study“ zum Thema „battle of forms“, dem Aufeinandertreffen zweier sich widersprechender AGB. Während in den „case studies“ anhand der Urteile auch der Aufbau eines Schriftsatzes untersucht wurde, machte der Dozent auf die Bedeutung von Koryphäen wie Lord Denning oder Lord Blackburn für die Entwicklung des englischen Rechts aufmerksam. Des Weiteren waren das Formerfordernis im englischen Vertragsrecht und vor allem das, dem deutschen Recht unbekannte, Erfordernis der „consideration“ Teil genauerer Betrachtung. Letzteres wurde im Zusammenhang mit der „doctrine of promissory estoppel“ zum Thema einer „case study“. Außerdem ging Prof. Vogenauer auf die Themen vorvertragliche Schuldverhältnisse (precontractual liability – das englische Recht kennt keine culpa in contrahendo) und der vitiating factors – Gründe und Möglichkeiten zur Unwirksamkeit eines Vertrages zu gelangen – näher ein. Dabei erläuterte er zunächst den Unterschied zwischen „void“ (unwirksam ab initio) und „voidable“ (Möglichkeit der Unwirksamkeit) „contracts“, um danach auf die einzelnen Spielarten wie „mistake, misrepresentation, duress“ und „undue influence“ näher einzugehen.
Zur Mitte der ersten Woche übernahm Professor John Cartwright B.C.L., M.A. (Oxon), der durch sein besonders für ausländische Studenten geschriebenes Buch über das englische Vertragsrecht (John Cartwright, Contract Law: An Introduction to the English Law of Contract for the Civil Lawyer (Oxford: Hart Publishing 2007)) für diese Art von Summer School wie geschaffen war. Der Dozent knüpft nahtlos an das hohe Niveau seines Vorredners und Kollegen aus Oxford an, indem er über die „doctrine of frustration“ und „termination“ (als „remedy for breach of contract“) referierte. Des Weiteren wurde auf den Vorrang von damages (Schadensersatz) vor z.B. Nacherfüllung (specific perormance) näher eingegangen. Letzteres wird im englischen Recht nur angeordnet, wenn die Zahlung von Schadensersatz nicht adäquat erscheint. Zum Abschluss der ersten Woche und des Themenkomplexes Zivilrecht erläuterte Professor Cartwright noch zum Thema „damages“ die Rechtsnatur, die Berechnung und die Grenzen des Schadensersatzes. Während der case studies wurde die jeweilige Betrachtung der Fälle nach deutschen Recht von Prof. Dr. Wolfgang Servatius, Dr. Philipp S. Fischinger LL.M. (Harvard) und Dr. Christoph Schärtl vorgenommen.
III. A matter of power - Verfassungsrecht und Strafrecht
Mit Professor Anthony W. Bradley, University of Edinburgh, startete die zweite Kurswoche mit einer Einführung in das angloamerikanische Verfassungsrecht. Der Dozent, der zudem Research Fellow am Institute of European and Comparative Law der University of Oxford ist, führte zunächst mit einer historischen Einleitung zum Thema hin. Dabei bewegte man sich von der Magna Carta über die (englische) Bill of Rights von 1689 und der Glorious Revolution bis hin zur (amerikanischen) Declaration of Independece mit ihrer Bill of Rights. Letztere, also die ersten zehn Zusätze (amendments) zur amerikanischen Verfassung wurden sodann einer genaueren Analyse unterzogen. Des Weiteren galt es einen Überblick über das Britischen System, das mit einer ungeschriebenen Verfassung eine Sonderrolle einnimmt, zu gewinnen. Dabei wurde näher auf die Stellung und Struktur des britischen Parlaments (parliamentary sovereignty) eingegangen und ein Vergleich zur Rolle des amerikanischen Kongresses angestellt. Schließlich wurde noch die „rule of law“ und der Menschenrechtsschutz im Vereinigten Königreich thematisiert. Zwei case studies, die in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Rainer Arnold durchgeführt wurden, beschäftigten sich mit einer amerikanischen, britischen und deutschen Rechtsvergleichung im verfassungsrechtlichen Bereich.
Das angloamerikanische Strafrecht bildete schließlich den Abschluss der ersten Regensburger Summer School. Unter der Leitung von Dr. Emily Silverman, J.D. (Berkeley Law), LL.M. (Freiburg i.Br.) vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht folgte nach einem Überblick über den Ursprung und die Kodifikation des amerikanischen Strafrechts eine genauere Betrachtung des Verhältnisses der amerikanischen Bundesstaaten untereinander und zum Gesamtstaat. Unter dem Block „substantive criminal law“ wurden objektiver (actus reus) und subjektiver (mens rea) Tatbestand am Beispiel des Mordes analysiert. Des Weiteren behandelte man verschiedene Rechtfertigungsgründe und widmete sich dem amerikanischen Strafprozessrecht. Aus rechtsphilosophischer Sicht wurde schließlich noch Grundfragen der strafrechtlichen Sanktionierung anhand der Todesstrafe und der lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Bewährung erörtert. An diese Thematik anschließend, wurde in einer „case study“ mit Dr. Michael Kubiciel intensiv über das Thema Sicherheitsverwahrung in Deutschland und Amerika diskutiert und die in Gruppenarbeit gewonnenen Erkenntnisse präsentiert. Am letzten Vorlesungstag wartete mit einem „moot court“, der in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des US Militärstützpunktes Grafenwöhr und der Hilfe einiger Teilnehmer durchgeführt wurde, eine besonders unterhaltsame Darbietung eines amerikanischen Strafprozesses.
IV. Regensburg at its best - Rahmenprogramm und Ausblick
Umrandet wurden die thematischen Einheiten mit zahlereichen Angeboten, die es ermöglichten nicht nur die Dozenten und Mitstudenten besser kennen zu lernen sondern auch die wundervolle Stadt Regensburg mit ihrer faszinierenden Geschichte und ihrem mittelalterlichem Charme zu entdecken. Bereits am Sonntag vor dem offiziellen Start begann das Rahmenprogramm mit einem „early-welcoming meeting“ in einem der Biergärten Regensburg und ging am Tag darauf weiter mit dem Fest der Fachschaft Jura. Mit einer rechtshistorischen Stadtführung, durchgeführt von Prof. Dr. Hans-Jürgen Becker, war es möglich auch aus wissenschaftlicher Sicht interessante Aspekte Regensburgs kennen zu lernen und bei einem Konzert der berühmten Regensburger Domspatzen im Rahmen einer sonntäglichen Messe und einem Besuch der historischen Wurstkuchel in das kulturelle und kulinarische Leben der Stadt eintauchen. Des Weiteren wurde am Wochenende ein Ausflug zur Kelheimer Befreiungshalle mit anschließender Schifffahrt zum Donaudurchbruch am Kloster Weltenburg organisiert. Dort fand eine Brauereiführung mit Bierverköstigung inmitten der atemberaubenden Kulisse der Benediktinerabtei statt. Mit einer Abschlussfeier, die von Elsa organisiert wurde, fand die erste Regensburger Summer School einen passenden Abschluss.
Falls euer Interesse geweckt wurde, besteht die Möglichkeit vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Wolfgang Servatius; Kontakt: UR - Universität Regensburg, Fakultät Rechtswissenschaft, Universitätsstraße 31, D-93053 Regensburg; E-Mail: lehrstuhl.servatius@jura.uni-regensburg.de; Homepage: www.jura.uni-regensburg.de/servatius) der Fakultät für Rechtswissenschaft weitere Informationen zu beziehen. Im kommenden Sommer wird die Veranstaltung wieder in den ersten beiden Wochen nach dem offiziellen Vorlesungsschluss stattfinden. Aus persönlicher Sicht würde ich ohne zu Zögern jederzeit wieder an diesem Programm teilnehmen. Nicht nur die Betreuung, die interessante Thematik und die, im Vergleich zu ähnlichen englischen Programmen, geringen Teilnahmegebühren sprechen für die Summer School in Regensburg sondern vor allem die hervorragenden Dozenten, die Mischung von Vorlesungen, Übungen und Gesprächsrunden und die tolle Atmosphäre. Der Universität Regensburg ist mit dieser ersten Summer School der Sprung in das unbekannte Gewässer des angloamerikanischen Rechts mit Bravour gelungen. Ein englischer Jurist würde sagen: “The Summer School has set a binding precedent.“
stud. iur. Matthias Meier, Regensburg