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Promotionspreis
Die Fakultät für Medizin der Universität Regensburg vergibt auf Initiative
der Frauenbeauftragten der Fakultät den Promotionspreis für eine besonders
anzuerkennende Promotionsarbeit, die von einer Nachwuchswissenschaftlerin
in den letzten zwei Jahren an der Medizinischen Fakultät (Medizin und
Zahnmedizin) oder NWF III in einem medizinischen Fach abgeschlossen wurde.
Es gilt das Datum der Promotionsurkunde. Weitere Voraussetzung ist, dass
die Promovendin wesentliche Teile ihres Fachstudiums an der Universität
Regensburg absolviert hat.
Der Preis ist mit 500,- Euro dotiert und wird für 2011 erneut
ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endet am 30.04.2011. Die Verleihung
erfolgt im Rahmen des Actus Academicus der
Fakultät für Medizin Ende des Sommersemsters 2011
Förderung
Finanzielle Fördermöglichkeiten für
Nachwuchswissenschaftlerinnen durch die Frauenbeauftragte der Fakultät
Medizin bestehen im Rahmen des Finanziellen Anreizsystems (FAS).
Möglichkeiten und Voraussetzungen für diese Art der Förderung finden Sie
auf der Homepage der Hochschulfrauenbeauftragten unter dem
Stichpunkt „Stipendien“.
Antragsfristen
für eine Förderung 2011 sind 30.03.11, 30.06.11, 30.09.11
Den
Antrag auf die Förderung aus dem finanziellen Anreizsystem (FAS) finden Sie
hier
zum download als PDF-Datei.
Stipendien
· CEWS Center
of Excellence Woman and Science
· Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
· Fördermöglichkeiten für NachwuchswissenschaftlerInnen
Marie Curie funding opportunities search tools
Falls Sie einen
Förderantrag schreiben oder sich um einen Förderpreis bewerben möchten,
empfehlen wir:
Forschungshandbuch: Förderprogramme und Förderinstitutionen für
Wissenschaft und Forschung
Von Dr. D. Herrmann, Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
und Dr. K.P. Spath, Johannes
Gutenberg-Universität Mainz
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