Bescheinigung nach § 48 BAföG
Neben Prof. Dr. Andreas Merkt stellen auch Prof. Dr. Harald
Buchinger (PT 4.2.33) und Prof. Dr. Sabine Demel (PT 4.2.41) obige
Bescheinigungen aus.
Das Formblatt 5 ist nur oben (bis Z. 9) ausfüllen, der
untere Teil "Nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen" darf nicht beschrieben sein.
Dem Formblatt sind beizulegen: