gültig ab WS 2008/09
I. Prüfungsstoff
1. Grundkenntnisse aus den Haupttraktaten der Fundamentaltheologie „Religion“, „Offenbarung“, „Kirche“. Die durchgehende Lektüre eines Lehr- oder Handbuchs (z.B. „Handbuch der Fundamentaltheologie“, Bd. 1-3) wird sehr empfohlen.
2. Vorlesungsstoff der vergangenen drei Semester (ohne das laufende Semester).
3. Bei mündlichen Prüfungen kann an Stelle einer der drei letzten Vorlesungen der Stoff einer Spezialvorlesung gewählt werden.
Erwartet wird ferner vor allem die Kenntnis folgender Dokumente des II. Vatikanischen Konzils:
· Lumen gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche
· Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus
·
Dei verbum: Dogmatische Konstitution über
die Offenbarung
·
Gaudium et spes: Pastoralkonstitution
über die Kirche in der Welt von heute
· Nostra aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
· Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit
Für Prüfungen im Wintersemester 2008/09
I. „Fundamentaltheologie V: Gebet und Spiritualität“ sowie „Mystik und Spiritualität im Mittelalter und in der frühen Neuzeit“ (SS 2008)
II. „Fundamentaltheologie IV: Fundamentaltheologische Erkenntnislehre (WS 2007/08)
III. „Fundamentaltheologie III: Kirche und Ökumene“ (SS 2007)
Ausführliche Hinweise zu den Prüfungsinhalten im WS
2008/09
Für Prüfungen im Sommersemester 2009
Wegen meines Forschungsfreisemesters im WS 2008/09 werden für Prüfungskandidaten im SS 2009 die Modalitäten folgendermaßen abgeändert.
Es wird – neben Grundkenntnissen in den Haupttraktaten „Religion“, „Offenbarung“ und „Kirche“ – die Wahl zwischen folgenden Varianten angeboten, die jeweils drei etwa gleichrangige Themenblöcke umfassen:
Variante 1:
I. „Spiritualität und Leben“ mit „Spirituelle Theologie und Mystik von Bernhard v. Clairvaux bis Ignatius v. Loyola“ (SS 2008).
II. „Fundamentaltheologische Erkenntnislehre“ (WS 2007/08).
III. Literatur-Zusammenstellung mit zentralen Beiträgen aus den Bänden 2 und 3 des „Handbuchs der Fundamentaltheologie“ (bitte absprechen)
Variante 2:
I. „Spiritualität und Leben“ mit „Spirituelle Theologie und Mystik von Bernhard v. Clairvaux bis Ignatius v. Loyola“ (SS 2008).
II. „Fundamentaltheologische Erkenntnislehre“ (WS 2007/08).
III. „Kirche und Ökumene“ mit „Einführung in die Ökumenische Theologie“ (SS 2007).
Für Prüfungen im Wintersemester 2009/10 (voraussichtlich)
Variante 1:
I. „Fundamentheologie I: Religion und Offenbarung“ (SS 2009)
II. „Spiritualität und Leben“ mit „Spirituelle Theologie und Mystik von Bernhard v. Clairvaux bis Ignatius v. Loyola“ (SS 2008).
III. Literatur-Zusammenstellung mit zentralen Beiträgen aus den Bänden 2 und 3 des „Handbuchs der Fundamentaltheologie“ (bitte absprechen)
Variante 2:
I. „Fundamentheologie I: Religion und Offenbarung“ (SS 2009)
II. „Spiritualität und Leben“ mit „Spirituelle Theologie und Mystik von Bernhard v. Clairvaux bis Ignatius v. Loyola“ (SS 2008).
III. „Fundamentaltheologische Erkenntnislehre“ (WS 2007/08).
II. Schriftliche Klausur
Es werden drei Themen gestellt, von denen eines auszuwählen und zu bearbeiten ist. Gegenstand der Prüfung ist der den Vorlesungen der drei zurückliegenden Semester entsprechende Stoff (siehe oben).
III. Mündliche Prüfung
Zum Stoffumfang siehe oben.
Für die Durchführung der Prüfung sind folgende Schritte erforderlich.
1. Der Kandidat / die Kandidatin vereinbart mit dem Prüfer rechtzeitig (am besten vor Beginn des Prüfungssemesters) die abzuprüfenden Vorlesungsstoffe (nach Maßgabe der obigen Angaben).
2. Der Kandidat / die Kandidatin entscheidet sich für ein Schwerpunktthema aus dem Bereich des gewählten Prüfungsstoffs. Das Thema sollte so begrenzt sein, dass es in einem höchstens ca. 8 Minuten dauernden Referat zu Beginn der Prüfung vollständig dargelegt werden kann. Evtl. ist eine Rückvergewisserung beim Prüfer im Lauf des Prüfungssemesters sinnvoll.
3. Spätestens 14 Tage vor der Prüfung legt der Kandidat / die Kandidatin dem Prüfer eine Prüfungsanmeldung vor. Sie sollte als gesonderter Ausdruck (DIN A 4) im Sekretariat abgegeben oder als selbstständiger E-Mail-Anhang übermittelt werden und folgende Angaben enthalten:
1. Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse
2. Prüfungstermin
3. Die abzuprüfenden Vorlesungen (evtl. auch Literaturangaben dazu).
4. Der Titel des Schwerpunktthemas (evtl. mit Literaturangaben).
5. Kurzgliederung des Referats zum Schwerpunktthema
4. Liegt bis zum letztmöglichen Zeitpunkt (siehe unter 3) keine schriftliche Prüfungsanmeldung vor, so erfolgt eine Prüfung in der üblichen Form über den regulär vorgesehenen Prüfungsstoff ohne Schwerpunktreferat.
5. Die Prüfung selbst umfasst zwei etwa gleich große Abschnitte:
I. Referat zum Schwerpunktthema mit Rückfragen des Prüfers dazu.
II. Übrige Stoffgebiete.
6. Die Kurzgliederung darf während des Referats benutzt werden, sofern sie außer den Überschriften keine zusätzlichen Erläuterungen enthält. Auf Nachfrage wird auch eine Bibelausgabe (Einheitsübersetzung), das „Kleine Konzilskompendium“ oder die Quellensammlung „Denzinger-Hünermann“ bereitgestellt.
Alfons
Knoll
16.06.2008