Eignungsgutachten für Bafög

Ich (Bernd Ammann) bin Eignungsgutachter für Bafög-Verlängerungsanträge von Mathematik-Studenten an der Universität Regensburg. Wenn Sie eine derartigen Antrag stellen, sollten Sie das Formblatt 5 (Bescheinigung nach Paragraph 48 BAföG) so gut wie möglich selbst ausfüllen, und dann zusammen mit dem Studienbuch im Sekretariat, Frau Bonn, Mathematik Zimmer 119 abgeben.

Zuständigkeiten

Informationen zum Bafög erhalten Sie hier.
Für die Bearbeitung von Bafög-Anträgen von Studenten an der Universität Regensburg ist das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz zuständig.

Anforderungen

Im Bundes-Ausbildungs-Förderungsgesetz steht hierzu: (Direkter Link).

§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten

Wie wird dies interpretiert?

Wenn Sie so viele Module abgeschlossen haben, dass Sie Ihr Studium in der üblichen Geschwindigkeit weiterführen und dann auch abschließen können, erhalten Sie die Bestätigung. Maßgeblich sind hierfür die Prüfungsordnungen, Studienpläne etc. Ihres Studiengangs. Bei Unsicherheiten, ob Sie die Anforderungen erfüllen, sollten Sie also zuerst in diese Ordnungen schauen.
Sollten Sie noch spezielle Fragen haben, so kommen Sie bitte in die Sprechstunde. Bei komplizierten Konstellationen ist ein Ausdruck der relevanten Ordnungen zur Klärung hilfreich.
Anfragen per Email zu diesen Fragen beantworte ich nur in Ausnahmefällen.


Bernd Ammann, 18.10.2012