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Fakultät für Mathematik Universität Regensburg
Masterstudiengang - Qualifikation/Bewerbung

Hinweis: Der jeweils verbindliche Wortlaut der Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium kann Paragraph 5 der Master-Prüfungsordnung entnommen werden.


Qualifikationsvoraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang Mathematik an der Universität Regensburg:
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Qualifikationsvoraussetzungen. Die Qualifikationsvoraussetzungen müssen nicht alle zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein.
Die Qualifikation für den Masterstudiengang Mathematik wird nachgewiesen durch:
  1. Einen ersten berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Mathematik oder einen gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss.
Hinweise: Ob ein gleichwertiger Abschluss vorliegt, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Beachtung der Vorgaben des Bayerischen Hochschulgesetzes. Bei Bewerbern mit einem nicht gleichwertigen Abschluss wird die Eignung für den Studiengang in einem Eignungsfeststellungsverfahren überprüft.
Man kann sich somit schon vor Abschluss des Bachelor-Studiums bewerben beziehungsweise vorläufig einschreiben. Wenn das Abschlusszeugnis bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden kann, ist für eine vorläufige Einschreibung ein beglaubigter Nachweis über die bisherigen Prüfungsleistungen vorzulegen. Für die endgültige Einschreibung ist das Abschlusszeugnis spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzureichen.
  2.eine nach 145 im Bachelorstudiengang erbrachten Leistungspunkten ermittelte Durchschnittsnote von mindestens „gut“ (2,5).
Hinweis: Bei Bewerbern mit einer schlechteren Note als 2,5 oder bei Bewerbern, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine 145 Leistungspunkte erreicht haben, wird die Eignung für den Studiengang in einem Eignungsfeststellungsverfahren überprüft.
  3. den Nachweis von vertieften Kenntnissen in Mathematik im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten, die dem Vertiefungsmodul BV des Bachelorstudiengangs Mathematik an der Universität Regensburg entsprechen.
Hinweis: Diese Kenntnisse müssen bei Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiengangs erworben sein. Ist dies nicht der Fall, wird die studiengangspezifische Eignung im Eignungsverfahren überprüft.
Ausländische Studienbewerber müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) bzw. einer gleichwertigen Deutschprüfung nachweisen; der Nachweis kann bis zum Ende des ersten Studiensemesters nachgereicht werden.

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss darüber, ob sofort eine Zulassung zum Masterstudiengang erteilt wird oder ob die Eignung für den Studiengang in einem Eignungsfeststellungsverfahren überprüft wird.

Eignungsfeststellungsverfahren:
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Durchschnittsnote nicht mindestens „gut“ (2,5) lautet oder deren Abschluss als nicht gleichwertig eingestuft wird, wird die studiengangspezifische Eignung in einem Feststellungsverfahren überprüft. Dieses Verfahren wird jährlich einmal im Sommersemester und einmal im Wintersemester durchgeführt. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen, ob die Eignung für den Masterstudiengang Mathematik vorliegt. Ist eine eindeutige Entscheidung auf Grundlage der Unterlagen nicht zu treffen, wird der Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Einzelheiten zum Eignungsfeststellungungsverfahren sind der Anlage der Prüfungsordnung zu entnehmen.

Bewerbung:
Bewerbungen für das Masterstudium Mathematik und sonstige Anfragen zum Masterstudium sind zu richten an:
Dr. Catharina Würth, Fakultät für Mathematik, Universität Regensburg, 93040 Regensburg
eMail: studienbuero.mathematik@mathematik.uni-regensburg.de
Bewerbungsfristen (Ausschlussfrist):
1. Juni für das folgende Wintersemester; 1. Dezember für das folgende Sommersemester
Bewerbungsunterlagen:
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Abschlusszeugnis des ersten Hochschulabschlusses beziehungsweise wenn dieses noch nicht vorliegt, ein Nachweis über die bisherigen Prüfungsleistungen;
  • Detaillierter Lebenslauf mit Abiturnote, absolvierten Praktika und Berufspraxis;
  • bei Bewerbern mit einem Abschluss in einem fachlich verwandten Studiengang ein einseitiges Motivationsschreiben;
  • Ausländische Bewerber müssen den " Antrag auf Zulassung für ausländische Studienbewerber" beifügen.