Logo der Universität   IMPRESSUM
Fakultät für Mathematik Universität Regensburg
Immatrikulationserfordernis während Prüfungen - Befreiung von Studienbeiträgen
Eine Information der Verwaltung der Universität
Die Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Regensburg regelt in § 13 Absatz 1, dass sich jeder Studierende für die Fortsetzung seines Studiums im nächsten Semester form- und fristgemäß zum Weiterstudium anzumelden hat. Zu einem ordnungsgemäßen Studium gehört indessen nicht nur die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, sondern auch das Ablegen von Prüfungen, insbesondere da in fast allen Studiengängen die Prüfungen studienbegleitend und damit über die gesamte Dauer des Studiums hinweg absolviert werden. Hieraus ergibt sich, dass jeder Studierende so lange immatrikuliert sein muß, bis er alle Prüfungsleistungen erbracht hat.
Bislang konnte man jedoch vom Studienbeitrag (außer Lehramt und Jura) befreit werden, wenn die letzten Prüfungsleistungen bis 15.11. bzw. 15.05. eingebracht wurden und man nur noch auf das Zeugnis wartete. Diese Regelung führte auf Grund der Ungleichbehandlung unterschiedlicher Abschlüsse immer wieder zu Problemen. Diese Regelung gilt ab WS 2010/11 nicht mehr!
Anlässlich einer Klage auf Befreiung vom Studienbeitrag im Examenssemester führte das Verwaltungsgericht Regensburg aus, dass es den Tatbestand der "letzten Prüfungsleistung" nicht als Unterfall der unzumutbaren Härte ansieht, da der Gesetzgeber den Fall durchaus bedacht habe, dass im Abschlusssemester Studienbeiträge zu entrichten sind. Künftig kann daher wegen unzumutbarer Härte nur noch derjenige befreit werden, der seine Prüfungen/Leistungen bis 30.09. bzw. 31.03. (Vorsemester) abgeschlossen hat oder sich innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert.
Entsprechende Regelungen werden in die Studienbeitragssatzung eingearbeitet. (Schreiben der Studentenkanzlei vom 25. Juni 2010.)
Hinweis: Unter diese Regelung fallen nicht die Lehramtsprüfungen, da diese Prüfungen nicht zum Vorsemester zählen und in diesen Prüfungen eine Immatrikulation nicht vorgeschrieben ist.