Fakultät für Mathematik

Vereinbarung

zwischen der Fakultät für Mathematik der Universität Regensburg und der Fakultät für Informatik und Mathematik der Hochschule Regensburg über die Prüfungen im Nebenfach Aktuarwissenschaften

1. Der Antrag auf Genehmigung des Nebenfachs Aktuarwissenschaften muss bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des 3. Fachsemesters beim Bachelor-Prüfungsamt Mathematik der Universität Regensburg gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Anmeldung auch später erfolgen.
2. An der Hochschule Regensburg werden Prüfungslisten, die über den jeweiligen Prüfer sowie über die Prüfungsform und -dauer Auskunft geben, zu Beginn des Semesters, die konkreten Prüfungstermine im Laufe des Semesters hochschulöffentlich bekannt gegeben.
3. Die Studierenden melden sich jeweils bis zwei Wochen vor den jeweiligen Prüfungsterminen beim Bachelor-Prüfungsamt Mathematik der Universität Regensburg zur Teilnahme an. Vom Bachelor-Prüfungsamt Mathematik erfolgt die offizielle Meldung der Prüfungsteilnehmer an die Hochschule Regensburg.
4. § 16 "Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß" der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik an der Universität Regensburg findet Anwendung.
5. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Bachelor-Prüfungsamt Mathematik der Universität Regensburg von der Hochschule Regensburg umgehend mitgeteilt. Die Prüfungsunterlagen verbleiben bis zur Mitte des folgenden Semesters zur Einsicht durch die Studierenden beim Veranstalter; danach werden sie dem Bachelor-Prüfungsamt Mathematik überstellt.
6. Die Wiederholbarkeit der Prüfungen ist in § 10 Abs. 1 und 3 der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern geregelt. Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt jedoch, dass bei den zwei Einzelprüfungen nur zwei Wiederholungsprüfungen in einer Einzelprüfung oder jeweils eine Wiederholung in zwei Einzelprüfungen zugelassen sind.
7. Die Noten der beiden an der Hochschule Regensburg abzulegenden Prüfungen und der Leistungen in den in den Wirtschaftswissenschaften zu erbringenden Prüfungen gehen nach den allgemeinen Regeln der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik der Universität Regensburg in die Endnote des Bachelor-Studiums ein. Die Endnote wird vom Bachelor-Prüfungsamt Mathematik der Universität Regensburg ermittelt

Regensburg, 13. 07. 2010

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Letzte Änderung: 12. August 2010  - Webmaster -