Naturwissenschaftliche Fakultät I
Mathematik


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Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Regensburg

ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINES


[Inhaltsverzeichnis] [Das Grundstudium] [Das Hauptstudium] [Hinweise der Studienberatung]

I. Abschnitt: Allgemeines

§1. Geltungsbereich

(1) Diese Studienordnung beschreibt den Aufbau des Studiums an der Naturwissenschaftlichen Fakultät I.-.Mathematik der Universität Regensburg mit dem Studienziel Diplom - Mathematiker Univ.

(2) Ihr liegt die Diplomprüfungsordnung für Studenten der Mathematik an der Universität Regensburg vom 15. März 1982 (KMB1 II S. 452), in der jeweils gültigen Fassung zugrunde.

§2. Studienvoraussetzungen

(1) Zum Mathematikstudium wird zugelassen, wer die Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang besitzt.

(2) Das Studium der Mathematik setzt eine besondere Neigung und Begabung für die Mathematik voraus. Die grundlegenden Strukturen der Mathematik werden in den Anfängervorlesungen aus den ersten Elementen neu aufgebaut und erklärt. Spezielle Vorkenntnisse sind also nicht notwendig. Zusätzliche Praktika oder Leistungskurse werden nicht verlangt.

§3. Studienbeginn

Die Lehrveranstaltungen für Anfänger beginnen im Wintersemester. Ein Studienbeginn im Sommersemester ist nicht vorgesehen. Die Zulassung ist zwar möglich, jedoch kann ein Studienbeginn im Sommersemester zur Verlängerung des Studiums führen.

§4. Nebenfach

(1) Zum Diplomstudiengang gehört neben dem Mathematikstudium das Studium eines Nebenfaches.

(2) Als Nebenfächer sind Physik, Naturwissenschaftliche Informatik, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik  zugelassen. Andere Nebenfächer können auf Antrag vom Diplomprüfungsausschuß zugelassen werden.

§5. Lehrveranstaltungen

(1) Zum ordnungsgemäßen Studium gehören der Besuch von Vorlesungen und die Mitarbeit in Übungen, Proseminaren und Seminaren. Im Nebenfach können auch Praktika hinzukommen.

(2) Übungen werden als notwendige Ergänzung zu den Vorlesungen des Grundstudiums und zu vielen Vorlesungen des Hauptstudiums angeboten. Sie beanspruchen einen wesentlichen Teil der Arbeitszeit der Studenten. Teilnehmer erhalten wöchentlich Hausaufgaben zu selbständiger Bearbeitung. Scheine werden aufgrund von Leistungen bei den Hausaufgaben sowie auch aufgrund von Leistungen in Klausuren erteilt. Die Mitarbeit in den Übungen ist wesentlich und unabdingbar für das Verständnis der zugehörigen Vorlesungen.

(3) In Proseminaren und Seminaren tragen die Teilnehmer vor. Scheine werden aufgrund der Vorträge erteilt. Diese Veranstaltungen haben daher höchstens soviel aktive Teilnehmer, wie es Seminartermine im Semester gibt.

§6. Gliederung des Studiums

Das Studium gliedert sich in das Grund- und das Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen.

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Letzte Änderung: 26. September 2001  - Webmaster -