§7. Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
(1) Folgende Lehrveranstaltungen sind zu besuchen; die Zahlen in Klammern geben die Anzahl der Vorlesungs- und zugehörigen Übungsstunden an. Da die Vorlesungen aufeinander aufbauen, ist dabei die angegebene Reihenfolge zu wahren.
| 1. Semester:. | Analysis I (4+2), Lineare Algebra I (4+2), Nebenfach |
| 2. Semester:. | Analysis II (4+2), Lineare Algebra II (4+2), Nebenfach |
| 3. Semester:. | Analysis III (4+2), Numerische Mathematik oder Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie (4+2), Nebenfach |
| 4. Semester:. | Analysis IV (4+2), Numerische Mathematik oder Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie, falls nicht im 3. Semester besucht, Nebenfach |
(2) Im 3. und 4. Semester wird Studenten, die durch die angegebenen Vorlesungen nicht voll ausgelastet sind, empfohlen, an einem Proseminar oder auch an einer einführenden Vorlesung des Hauptstudiums mit Übungen teilzunehmen. Dazu eignen sich besonders: Algebra I (Wintersemester) (4+2), Algebra II (4+2), Einführung in die Topologie, eine Vorlesung der Angewandten Mathematik.
§8. Inhalt der Vorlesungen über Analysis und Lineare Algebra
(1) Die Vorlesungen über Analysis behandeln die Differential- und Integralrechnung im Ein- und Mehrdimensionalen und geben eine Einführung in die Theorie der gewöhnlichen Differentialgleichungen und in die Funktionentheorie.
(2) Die Vorlesungen über Lineare Algebra umfassen die Lehre von den Vektorräumen, linearen Abbildungen, linearen Gleichungssystemen, Matrizen, Determinanten, Eigenwerten, Euklidischen Räumen und Quadriken.
§9. Nebenfach im Grundstudium
(1) Physik: Die Studenten besuchen die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums in Experimentalphysik (zusammen 15+8) und die Mathematischen Ergänzungen (zusammen 4+0).
(2) Betriebswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums in Betriebswirtschaftslehre (zusammen 12+10).
(3) Volkswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums in Volkswirtschaftslehre (zusammen 12+9).
(4) Wirtschaftsinformatik: Die Studenten besuchen die Lehrveranstaltungen im Studiengang Wirtschaftsinformatik im Umfang von 16 SWStd.
(5) Naturwissenschaftliche Informatik: Die Studenten wählen im Grundstudium ein Nebenfach aus den Naturwissenschaften.
§10. Diplomvorprüfung
(1) Spätestens zu Beginn des 5. Semesters soll die Diplomvorprüfung abgeschlossen sein.
(2) Die Prüfungsgebiete sind: Analysis, Lineare Algebra, Praktische Mathematik (Numerische Mathematik oder Wahrscheinlichkeitstheorie), Nebenfach.
(3) Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Inhalten der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums.
(4) Das Nähere regelt die Diplomprüfungsordnung.
Es wird insbesondere auf die dort festgelegten Prüfungsfristen hingewiesen.