Naturwissenschaftliche Fakultät I
Mathematik


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Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Universität Regensburg

DRITTER ABSCHNITT: DAS HAUPTSTUDIUM


[Inhaltsverzeichnis] [Allgemeines] [Das Grundstudium] [Hinweise der Studienberatung]


§11. Allgemeines

Im Hauptstudium erweitern die Studenten ihre mathematische Allgemeinbildung und dringen tiefer in ein Spezialgebiet ein, aus dem das Thema ihrer Diplomarbeit kommt. Sie lernen, mit Hilfe der Literatur selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.

§12. Umfang des Hauptstudiums

(1) Insgesamt sind für jedes Prüfungsgebiet der Mathematik (Reine Mathematik, Angewandte Mathematik, Spezialgebiet) Kenntnisse zu erwerben, die dem Stoffumfang von Lehrveranstaltungen von mindestens 12 Semesterwochenstunden entsprechen. Elementare Grundkenntnisse in Algebra und Topologie werden vorausgesetzt und nicht auf diesen Stoffumfang angerechnet.

(2) Es sind mindestens fünf Übungen oder Seminare im Fach Mathematik erfolgreich zu besuchen. Mindestens zwei dieser Veranstaltungen müssen Seminare sein.

(3) Darüber hinaus empfiehlt es sich, regelmäßig an Seminaren teilzunehmen, die für die Diplomarbeit förderlich sind.

(4) Im Nebenfach sind Kenntnisse zu erwerben, die Lehrveranstaltungen von 10 - 12 Semesterwochenstunden entsprechen. Es ist eine Übung, ein Praktikum oder ein Seminar erfolgreich zu besuchen.

§13. Lehrplan im Hauptstudium

(1) Die Studierenden wählen die Lehrveranstaltungen im Hauptstudium selbst aus. Sie werden dabei von den Professoren, der Studienberatung, sowie in Vorbesprechungen der Fakultät zu Beginn jedes Semesters beraten. In der Vorbesprechung werden auch Hinweise gegeben, welche Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf Diplomarbeiten geeignet sind.

(2) Die Fakultät sorgt dafür, daß jedem Jahrgang geeignete Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Gebieten der Mathematik in jedem Semester angeboten werden.

§14. Nebenfach im Hauptstudium

(1) Physik: Die Studenten besuchen zwei Lehrveranstaltungen in Theoretischer Physik (je 4+3).

(2) Betriebswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen zwei Lehrveranstaltungen in einer speziellen Betriebswirtschaftslehre (je 5+3).

(3) Volkswirtschaftslehre: Die Studenten besuchen zwei Lehrveranstaltungen eines Faches der Volkswirtschaftslehre (je 4+2).

(4) Wirtschaftsinformatik: Die Studenten besuchen die Module Allgemeine Wirtschaftsinformatik I bis IV (12 SWStd) sowie weitere Wirtschaftsinformatikmodule (Kreditwert maximal 30 Punkte) und ein Seminar/Projektseminar (2/4 SWStd); Gesamtstundenzahl 17 bis 19 und 2 bzw. 4.

(5) Naturwissenschaftliche Informatik: Die Studenten besuchen Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWStd, davon maximal 4 SWStd aus der Mathematik.

§15. Die Diplomarbeit

(1) Die Diplomarbeit setzt in der Regel eine systematische Einarbeitung und Vertiefung in Problembereiche der Mathematik über einen Zeitraum von mehreren Semestern voraus. Daher müssen die Studenten alsbald nach der Diplomvorprüfung planen, in welchem Gebiet und mit wem als Betreuer sie arbeiten wollen. Sie müssen sich frühzeitig von dem in Aussicht genommenen Betreuer beraten lassen.

(2) Bei den Vorarbeiten zur Diplomarbeit verlagert sich die eigene Arbeit der Studenten von den Übungen in Seminare. Sie lernen, sich Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Literatur selbständig anzueignen. Sie arbeiten im Seminar des Betreuers ihrer künftigen Arbeit mit und werden darüber hinaus regelmäßig in Einzelberatungen angeleitet. Die Einarbeitung in das Gebiet der Diplomarbeit unter Anleitung des Betreuers ist der wichtigste Teil des Hauptstudiums.

(3) In der Diplomarbeit bearbeitet der Kandidat sodann ein Thema aus dem vertieft studierten Gebiet selbständig nach wissenschaftlichen Grundsätzen.

(4) Auf die in der Diplomprüfungsordnung festgelegte Frist für das Anfertigen der Diplomarbeit wird hingewiesen.

§16. Die Diplomprüfung

(1) Prüfungsgebiete der drei mündlichen Prüfungen in Mathematik sind Reine Mathematik, Angewandte Mathematik und das Spezialgebiet des Kandidaten.

(2) Die Prüfungsinhalte richten sich nach dem persönlichen Studiengang des Kandidaten. über die Prüfungsinhalte müssen die Kandidaten sich rechtzeitig, in der Regel schon zu Beginn der betreffenden Lehrveranstaltungen, mit dem Prüfer besprechen.

(3) Hinzu kommt die Prüfung im Nebenfach nach Maßgabe der Prüfungsordnung. Für die Wirtschaftswissenschaften und die Naturwissenschaftliche Informatik gelten besondere Prüfungsordnungen.

(4) Das Nähere regelt die Diplomprüfungsordnung. Es wird insbesondere auf die dort festgelegten Prüfungsfristen hingewiesen.


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Letzte Änderung: 21. September 2001  - Webmaster -