
Prof. Dr. Michael Fricke
Prof. Dr. Matthias Heesch
Tatjana Schnütgen
Tel. 0941
943 3689
Susann Schmidt-Ehrlich
Tel. 0941 943 3685
Nach einer Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern kann das Studium mit dem Grad eines Baccalaureus Artium abgeschlossen werden. Der B.A.-Grad stellt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums dar. Damit soll der Student nachweisen, dass er die erforderlichen Kenntnisse und darüber hinaus die Fähigkeit erworben hat, nach wissenschaftlichen Grundsätzen arbeiten zu können.
Der Umfang der für das gesamte planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 120 Semesterwochenstunden (SWS) und 180 Leistungspunkte (LP), verteilt auf sechs Fachsemester. Eingeschlossen ist die Anfertigung einer B.A.-Arbeit im sechsten Fachsemester (10 LP).
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der B.A.-Arbeit sechs Semester, unbeschadet geringfügiger Überschreitungen dieser Zeit, die sich aus dem Ablauf des Prüfungsverfahrens ergeben können und vom Studenten nicht zu vertreten sind.
Es werden ein B.A.-Fach und ein zweites Hauptfach oder ein B.A.-Fach und zwei Nebenfächer studiert. Im Hauptstudium wird das B.A.-Fach studiert, darüber hinaus sind weitere Studienleistungen nach Wahl nachzuweisen. Die B.A.-Arbeit wird im B.A.-Fach angefertigt.
Im Hauptstudium vertieft der Kandidat seine Kenntnisse in den gewählten Fächern. Mindestens 50 LP aus Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums sind nachzuweisen. Davon müssen mindestens 30 LP aus Veranstaltungen des Hauptstudiums des B.A.-Faches nachgewiesen werden, darunter ein Hauptseminar und ggf. weitere Leistungen nach Maßgabe der Bestimmungen.
Die zur Gesamtzahl von mindestens 50 LP aus Studienleistungen des Hauptstudiums noch fehlenden LP können nach Wahl des Kandidaten aus dem B.A.-Fach, aus dem zweiten Hauptfach oder den Nebenfächern der gewählten Kombination oder aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten erbracht werden. Der Kandidat soll bei seiner Wahl besonders den Erwerb arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen berücksichtigen.
Der Nachweis über den Erwerb der mindestens 50 LP ist bei der Meldung zur Abschlussprüfung zu erbringen. Die Studien- und Prüfungsinhalte der gewählten Veranstaltungen ergeben sich aus der Studienordnung für den Magisterstudiengang oder aus den Modulbeschreibungen, die von den Prüfungsausschüssen bekannt gegeben werden.
Die B.A.-Arbeit kann aus einer Hauptseminararbeit in dem gewählten Fach hervorgehen. Das Thema für die B.A.- Arbeit wird vom vorgesehenen Erstgutachter aus dem Gebiet des vom Kandidaten gewählten Faches gestellt. Es wird dem Kandidaten im Zulassungsschreiben unter Angabe der Frist zur Ablieferung der Arbeit mitgeteilt.
Der Kandidat hat einmal das Recht, binnen vier Wochen nach Zuteilung des Themas dieses zurückzugeben. Die Frist bis zur Vorlage der Arbeit beginnt dann mit dem Tag der Ausgabe des zweiten Themas.
Die B.A.-Arbeit ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Im Einvernehmen mit dem Themensteller kann der Prüfungsausschuss auch eine andere Sprache zulassen.
Die Arbeit soll einen Umfang von 30 Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungsfrist ist zwei Monate ab dem Termin der Vergabe des Themas als B.A.-Arbeit, der Temin ist aktenkundig zu machen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Arbeit als nicht ausreichend zu bewerten. Die Frist kann durch den Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag des Studenten im Benehmen mit dem Aufgabensteller einmal verlängert werden, höchstens jedoch um zwei Monate, es sei denn, der Student hat die Gründe nicht zu vertreten.
Ein Exemplar der B.A.-Arbeit verbleibt in jedem Fall beim Prüfungsakt; über die Rückgabe von Beilagen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag des Kandidaten. Eingereichte B.A.-Arbeiten können als solche nur mit dem Einverständnis der Gutachter veröffentlicht werden.
Die B.A.-Prüfung ist bestanden, wenn die B.A.-Arbeit bestanden ist. Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich zu je einem Drittel aus der Note der B.A.-Arbeit und den beiden Fachnoten der Zwischenprüfung zusammen.
Bachelorstudiengang (alt)
Modulbeschreibungen Bachelorstudium:
Gültig für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 10/11 aufgenommen haben.
Bachelorstudiengang (neu)
Gültig für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 10/11 aufgenommen haben.