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Evangelische Religionslehre im Rahmen der

Didaktik der Hauptschule

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Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts

Lehrstuhlinhaber:

Prof. Dr. Michael Fricke

Studienberatung:

Dr. Andrea König
Tel. 0941 943 3685

Tatjana Schnütgen
Tel. 0941 943 3689

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1. Ziele und Inhalte des Studiums

  1. Fähigkeit, die Bedeutung und Aufgabe des Religionsunterrichts für den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag, die Schulkultur, sowie den fächerverbindenden Unterricht zu erkennen und zu begründen.
  2. Befähigung zur Wahrnehmung, Deutung und Begleitung der religiösen Entwicklung von Hauptschülerinnen und -schülern.
  3. Vertrautheit mit der Geschichte des Faches und den historisch gewachsenen Konzeptionen von Religionsunterricht seit Beginn des 20. Jahrhunderts.
  4. Kenntnis der fachspezifischen und bildungsrelevanten Inhalte, Hilfsmittel und Methoden der theologischen Disziplinen im Blick auf die Lernbedingungen und Lernziele der Hauptschule.
  5. Fähigkeit zur begründeten Auswahl und zum Transfer theologischer Ergebnisse und Methoden auf Lern- und Bildungsvorgänge der Hauptschule.
  6. Vertrautheit mit den Grundfragen der Religionspädagogik, der religiösen Erziehung und Sozialisation im Blick auf die Hauptschule.
  7. Kenntnis der fachdidaktischen und curricularen Probleme des Religionsunterrichts in der Hauptschule (Lernbedingungen, Lernziele, Lerninhalte, Unterrichtsverfahren, Kontrollverfahren und Kriterien für die Unterrichtsbeobachtung).
  8. Kenntnis von fachspezifischen Arbeitsmitteln, Unterrichtsmethoden, Medien und Kriterien ihrer Bewertung.
  9. Fähigkeit, mit Hilfe theologischer und fachdidaktischer Kriterien Religionsunterricht zu planen, durchzuführen und Unterrichtseinheiten zu analysieren.

2. Verteilung der Studieninhalte

Position Fach-semester Fachgebiet Lehr-
veran-
staltungsart
SWS
1 1. Einführung in das Studium der Evangelischen Religionslehre und das fachdidaktisch-theologische Arbeiten. Ü


2
2 1. - 4.

Fachspezifische Inhalte des Religionsunterrichts in der Hauptschule

  • Grundprobleme des Alten und Neuen Testaments
  • Grundfragen der Gotteslehre, Christolgogie, der Ekklesiologie und der Ethik
  • Begegnung mit dem Judentum, dem Islam und dem Buddhismus
V/S 1)

6
3 2. - 6.

Religionspädagogik und Didaktik des Evangelischen Religionsunterrichts in der Hauptschule

  • Grundfragen religiöser Erziehung und Bildung in der Hauptschule in Geschichte und Gegenwart
  • Ziele, Inhalte und Lernwege des Religionsunterrichts
  • Planung und Analyse von Religionsunterricht am Beispiel ausgewählter fachspezifischer Inhalte des Religionsunterrichts in der Hauptschule


V/S 2)

 

 

S 3)

 

 

 


6

 

 

 

 



Anmerkungen:

  1. In dieser Lehrveranstaltung kann ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus einem fachwissenschaftlichen Teilgebiet erworben werden.
  2. In dieser Lehrveranstaltung kann ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus der Didaktik erworben werden.
  3. In diesem Seminar kann ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Unterrichtspraxis in der Hauptschule erworben werden. Vor der Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch einer fachdidaktischen Vorlesung obligatorisch. Im übrigen bleibt die Reihenfolge des Besuchs der Lehrveranstaltungen der Wahl des Studenten/der Studentin überlassen. Es sollte allerdings mit den Teilbereichen 1. und 2. begonnen werden.

3. Erläuterungen

  1. Zur Erlangung der kirchlichen Bevollmächtigung ist es Voraussetzung, im Erziehungswissenschaftlichen Studium das Fach Evangelische Theologie zu belegen.
  2. Zu den Leistungsnachweisen:Soweit der/die Studierende das Fach Evangelische Religionslehre anstelle der Fächer Deutsch, Mathematik oder eines Faches mit soziokulturellem oder naturwissenschaftlichem Schwerpunkt wählt, muss er/sie den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus der Didaktik der Evangelischen Religionslehre erbringen (vgl. § 42 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 LPO I).Soweit der/die Studierende das Fach Evangelische Religionslehre jedoch anstelle der Fächer Musik, Kunst oder Sport wählt, muss er/sie aus dem Bereich Evangelische Religionslehre die erfolgreiche Teilnahme an einer fachdidaktischen und einer fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltung sowie einer solchen zur Unterrichtspraxis nachweisen (vgl. § 42 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d. LPO I).

4. Hinweise zum Erziehungswissenschaftlichen Studium

Gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 ist im Erziehungswissenschaftlichen Studium das Fach Evangelische Theologie mit mindestens 4 SWS zu belegen und durch Leistungsnachweise zu belegen. Leistungsnachweise werden durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Vorlesungen oder einer Vorlesung und einem Seminar erworben.

Nach § 36 ABS. 3a beziehen sich die Lehrverantstaltungen aus dem Bereich Theologie auf folgende Inhalte:

  • Religion/Religionen als pädagogisch-anthropologische Realität
  • Überblick über die religiösen Aspekte von Bildung und Erziehung
  • Kenntnis ethischer Probleme aus theologischer Sicht

5. Fachdidaktisches Blockpraktikum

Es wird empfohlen, das fachdidaktische Blockpraktikum im Fach Evangelische Religionslehre zu absolvieren. Dadurch kann der für die Beantragung der Kirchlichen Bevollmächtigung notwendige Praxisanteil eingebracht werden.


 

 
Letzte Änderung: 18.12.2012 von Webmaster